Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019219) # Errichtung eines Kombibades am Standort Ennertbad in Beuel 241625 · 2024-12-05 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Bezirksvertretung bestätigt den Auftrag an die Verwaltung ein Kombibad am Standort Ennertbad zu errichten. 2. Auf Basis der nun ergänzten Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Grundlagenermittlung notwendige Untersuchungen (vgl. nächste Schritte) zu beauftragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob anstelle der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen über ein VgV-Verfahren eine Vergabe an einen Totalunternehmer (TU) zulässig ist. ## Beschlussvorschlag 1. Die Bezirksvertretung bestätigt den Auftrag an die Verwaltung ein Kombibad am Standort Ennertbad zu errichten. 2. Auf Basis der nun ergänzten Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Grundlagenermittlung notwendige Untersuchungen (vgl. nächste Schritte) zu beauftragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob anstelle der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen über ein VgV-Verfahren eine Vergabe an einen Totalunternehmer (TU) zulässig ist. ## Begründung Mit dem Ratsbeschluss „Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ vom 18.06.2020 ( [__DS 200671__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=5661) ) wurde unter anderem für den Standort des Ennertbades im Stadtbezirk Beuel folgendes beschlossen: „Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH-Gebiet vorzunehmen“. Die Verwaltung hatte entsprechend dieser Beschlusslage ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Hallenbadneubau am Standort des Ennertbades beauftragt. Diese Machbarkeitsstudie sollte als Grundlage dienen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zu initiieren. Die Machbarkeitsstudie wurde in der Mitteilungsvorlage DS [__212272__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003984&refresh=false) Anfang 2022 im Sportausschuss und in der Bezirksvertretung Beuel vorgestellt. Zwischenzeitlich _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-12-05 · Sportausschuss · ungeändert beschlossen - 2025-01-29 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2026-06-18 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2026-06-24 · Sportausschuss · ungeändert beschlossen - 2026-07-01 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241625-01 Errichtung eines Kombibades am Standort Ennertbad in Beuel {#nv-2027798} **Beschlussvorschlag** 1. Die Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse der überarbeiteten Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. Es werden zusätzlich zu den ermittelten Kosten der DS [__241625__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2019219) Kosten für Sanierung der Freibadbecken und Badewassertechnik und Außenanlagen notwendig. Die Kosten aus der Schadstoffsanierung sowie dem Baugrundrisiko wurden mit einbezogen. 2. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Diese soll als Grundlage für ein TU-VGV-Verfahren dienen. 3. Der TU-Wettbewerb soll Abbruch, Planung, Errichtung und Sanierung des Ennertbades als Kombibad umfassen. Hierbei sollen die Beschlüsse aus DS [__211039__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001319&refresh=false) (KFW 40) und „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ eingehalten werden. Nicht eingehalten werden soll der Punkt 6. „Zertifizierung zum nachhaltigen Bauen“ (…) „in der mindestens zweithöchsten Kategorie“. 4. Das SGB wird beauftragt die Maßnahme zu übernehmen. **Begründung** Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit des Wasserflächenbedarfes ist sehr hoch, da sowohl für Beuel als auch für das Frankenbad trotz aller Bemühungen kein zuverlässiger Betrieb mehr sichergestellt werden kann. Um die im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgezeichneten Terminschienen einhalten zu können, muss die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen spätestens im Juli beauftragt werden. Ein Beginn des TU-VGV Vergabeverfahren kann dann zum Jahreswechsel 2026/2027 erreicht werden. Die Verfahrensdauer selber inkl. einer Verhandlungsphase liegt dann bei mindestens 10-12 Monaten. Eine weitere Verzögerung hat erhebliche Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Flächen für das Schulschwimmen. Mit Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vom 29.01.2025 (DS [__241625__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2019219) ) wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen weiteren Untersuchungen vorzunehmen sowie zu prüfen, ob anstelle der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen eine Vergabe an einen Totalunternehmer (TU) zulässig ist. Die Prüfergebnisse liegen der Verwaltung nunmehr vor. Zur Eingrenzung der Kostenrisiken sind weitere Gutachten _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3149398&OTYP=41))