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Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune

241635 · 2024-10-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat

  1. beschließt den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.

2.stimmt der Einrichtung folgender Stellen (befristet auf 24 Monate) für die Umsetzung der Anforderungen an eine Kinderfreundliche Kommune zu:

  1. stimmt der Nachmeldung folgender Finanzmittel für Sachmittel für den Doppelhaushalt 2025/26 zu:

a.

200.000€ für die Belebung des öffentlichen Raums (Maßnahme 1.2.)

für Amt 52

b.

80.000€ für den Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (Maßnahme 1.5.)

für Amt 51

c.

50.000€ für eine Studie zur Anpassung von Effizienz und Zuverlässi

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Der Rat

  1. beschließt den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.
  1. stimmt der Einrichtung folgender Stellen (befristet auf 24 Monate) für die Umsetzung der Anforderungen an eine Kinderfreundliche Kommune zu:
  1. stimmt der Nachmeldung folgender Finanzmittel für Sachmittel für den Doppelhaushalt 2025/26 zu:

a. 200.000€ für die Belebung des öffentlichen Raums (Maßnahme 1.2.) für Amt 52

b. 80.000€ für den Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (Maßnahme 1.5.) für Amt 51

c. 50.000€ für eine Studie zur Anpassung von Effizienz und Zuverlässig

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, am Siegelverfahren „Kinderfreundliche Kommune“ teilzunehmen. Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ wird durch den gleichnamigen Verein begleitet, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und von Unicef – dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - getragen wird. Die Bundesstadt Bonn ist die 50. Kommune, die am Verfahren der Kinderfreundlichen Kommunen teilnimmt. Köln, Mannheim oder Stuttgart nehmen ebenfalls teil.

Mit der Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune“ verpflichtet sich die Stadt Bonn, das geltende Recht der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verwaltungshandeln daran auszurichten. Die Stadtverwaltung hat sich mit der Teilnahme am Siegelverfahren im Rahmen einer Bestandsanalysen einer externen und unabhängigen Überprüfung unterzogen und ist nun im nächsten Schritt verpflichtet, ein Aktionsprogramm für die nächsten drei Jahre (2025-2027) vorzulegen. In diesem Aktionsprogramm sind Maßnahmen zu definieren, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen noch besser in das Verwaltungshandeln integriert werden können.

__Ergebnisse der Bestandsanalyse__

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen l

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241635-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Aktionsplan Kinderfreundliche KommuneAntrag zur Vorlage 241635

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird mit den nachfolgenden Änderungen beschlossen:

Zu Punkt 2:

Zu Punkt 3:

_Gekürzt._

241635-02 Stellungnahme der AG78 vom 21.11.2024 zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune (DS 241635)

Stellungnahme der Verwaltung

Der Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune wurde nachfolgend zu der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und des geänderten Beschlusses des Rates (DS __241635__ ) in der AG78 Jugendförderung beraten.

Die Stellungnahme der AG78 Jugendförderung vom 21.11.2024 (s. Anlage) zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune wird daher dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis nachgereicht.