Originalquelle: ALLRIS-Original
Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune
241635 · 2024-10-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
Der Rat
- beschließt den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.
2.stimmt der Einrichtung folgender Stellen (befristet auf 24 Monate) für die Umsetzung der Anforderungen an eine Kinderfreundliche Kommune zu:
- 0,5 VZÄ für die Erstellung eines Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzepts und die Information von Beteiligungen und politischer Beschlüsse für Kinder und Jugendliche in der Wertigkeit E 9c TVöD im Amt 13
- 1 VZÄ für eine*n Sozialmittler*in in der Wertigkeit S 8a TVöD im Amt 50
- 1 VZÄ für Gewaltprävention mit dem Schwerpunkt Safety Walks in der Wertigkeit S 12 TVöD bei Amt 51
- 0,5 VZÄ für die Konzeption und Durchführung regelmäßiger Kinder- und Jugendbefragungen in der Wertigkeit E 9c TVöD bei OB-22
- 0,5 VZÄ für die Koordination einer integrierten Sozialberichterstattung in der Wertigkeit E 10 TVöD bei OB-25
- stimmt der Nachmeldung folgender Finanzmittel für Sachmittel für den Doppelhaushalt 2025/26 zu:
a.
200.000€ für die Belebung des öffentlichen Raums (Maßnahme 1.2.)
für Amt 52
b.
80.000€ für den Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (Maßnahme 1.5.)
für Amt 51
c.
50.000€ für eine Studie zur Anpassung von Effizienz und Zuverlässi
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Beschlussvorschlag
Der Rat
- beschließt den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.
- stimmt der Einrichtung folgender Stellen (befristet auf 24 Monate) für die Umsetzung der Anforderungen an eine Kinderfreundliche Kommune zu:
- 0, 5 VZÄ für die Erstellung eines Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzepts und die Information von Beteiligungen und politischer Beschlüsse für Kinder und Jugendliche in der Wertigkeit E 9c TVöD im Amt 13
- 1 VZÄ für eine*n Sozialmittler*in in der Wertigkeit S 8a TVöD im Amt 50
- 1 VZÄ für Gewaltprävention mit dem Schwerpunkt Safety Walks in der Wertigkeit S 12 TVöD bei Amt 51
- 0, 5 VZÄ für die Konzeption und Durchführung regelmäßiger Kinder- und Jugendbefragungen in der Wertigkeit E 9c TVöD bei OB-22
- 0, 5 VZÄ für die Koordination einer integrierten Sozialberichterstattung in der Wertigkeit E 10 TVöD bei OB-25
- stimmt der Nachmeldung folgender Finanzmittel für Sachmittel für den Doppelhaushalt 2025/26 zu:
a. 200.000€ für die Belebung des öffentlichen Raums (Maßnahme 1.2.) für Amt 52
b. 80.000€ für den Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (Maßnahme 1.5.) für Amt 51
c. 50.000€ für eine Studie zur Anpassung von Effizienz und Zuverlässig
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Begründung
Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, am Siegelverfahren „Kinderfreundliche Kommune“ teilzunehmen. Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ wird durch den gleichnamigen Verein begleitet, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und von Unicef – dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - getragen wird. Die Bundesstadt Bonn ist die 50. Kommune, die am Verfahren der Kinderfreundlichen Kommunen teilnimmt. Köln, Mannheim oder Stuttgart nehmen ebenfalls teil.
Mit der Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune“ verpflichtet sich die Stadt Bonn, das geltende Recht der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verwaltungshandeln daran auszurichten. Die Stadtverwaltung hat sich mit der Teilnahme am Siegelverfahren im Rahmen einer Bestandsanalysen einer externen und unabhängigen Überprüfung unterzogen und ist nun im nächsten Schritt verpflichtet, ein Aktionsprogramm für die nächsten drei Jahre (2025-2027) vorzulegen. In diesem Aktionsprogramm sind Maßnahmen zu definieren, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen noch besser in das Verwaltungshandeln integriert werden können.
__Ergebnisse der Bestandsanalyse__
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen l
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2024-10-10 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · vertagt
- 2024-11-06 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · geändert beschlossen
- 2024-11-06 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · geändert beschlossen
- 2024-11-07 · Hauptausschuss · geändert beschlossen
- 2024-11-12 · Rat · geändert beschlossen
- 2024-11-14 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · geändert beschlossen
- 2025-02-05 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · zur Kenntnis genommen
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
241635-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Aktionsplan Kinderfreundliche KommuneAntrag zur Vorlage 241635
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird mit den nachfolgenden Änderungen beschlossen:
Zu Punkt 2:
- Für die Erstellung eines Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept wird keine zusätzliche Stelle in Amt 13 geschaffen. Amt 13 entwickelt das im laufenden Geschäft.
- Es wird 1 VZÄ für Sozialmittler*in an einen freien Träger vergeben, der bereits in der Flüchtlingshilfe aktiv ist. Die Stelle wird nicht im Amt 50 angesiedelt.
- Das Projekt Safety Walks wird mit den Freien Trägern vor Ort oder/und den Jugendzentren im Rahmen der „Gewaltprävention“ umgesetzt. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Es wird keine neue Stelle bei Amt 51 angesiedelt.
- Für die Durchführung soll möglichst eine unbefristete Stelle (0, 5 VZÄ) geschaffen werden. Die Konzeptentwicklung soll ohne weitere Stellenausweitungen erfolgen. Für die erforderlichen Befragungen werden 20.000 € zur Verfügung gestellt.
- Die Integrierte Sozialberichterstattung ist ein Auftrag, den die Verwaltung bereits jetzt schon erfüllen muss. Hier sollte zunächst überprüft werden, ob nicht bereits im Sozialamt erforderliche derartige Daten erfasst werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Erhebung in Amt 50 angesiedelt.
Zu Punkt 3:
_Gekürzt._
241635-02 Stellungnahme der AG78 vom 21.11.2024 zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune (DS 241635)
Stellungnahme der Verwaltung
Der Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune wurde nachfolgend zu der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und des geänderten Beschlusses des Rates (DS __241635__ ) in der AG78 Jugendförderung beraten.
Die Stellungnahme der AG78 Jugendförderung vom 21.11.2024 (s. Anlage) zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune wird daher dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis nachgereicht.