Originalquelle: ALLRIS-Original
241664 · 2024-11-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung Ausgangssituation
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Dezember 2020 den Zielbeschluss Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) (DS Nr. __201565__ ) gefasst und die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung des Instruments in drei Gebieten beauftragt. Nach Gewinnung der für die Bearbeitung erforderlichen personellen Ressourcen erfolgt nun die Vorbereitung der Umsetzung.
Neben der allgemeinen Wohnungs- und Mietpreissteigerung sind in mehreren Vierteln Bonns in besonderer Weise Veränderungen durch Abrisse, Umbauten, Sanierungen und Änderungen des Wohnungskomforts speziell in älterem Wohnbestand festzustellen, welche in Teilen dazu führen können, die vorhandene Bevölkerung zu verdrängen. Derartige Entwicklungen sind nicht im Interesse der Bundesstadt Bonn. Insbesondere der Wegfall preisgünstigen Wohnraums würde die bestehende kritische Wohnungsmarktsituation insbesondere in diesem Angebotssegment verschärfen.
Mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) besteht die Möglichkeit, Gebiete auszuweisen, in denen zum Erhalt der Zusammensetzung der lokalen
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Beschlussvorschlag
Mitteilung
Beantwortung der mündlichen Frage des Herrn Prof. Dr. Detmar Jobst (GRÜNE) in der Sitzung des ASMG am 23. Januar 2025
__Fragestellung des Herrn Prof. Dr. Detmar Jobst (GRÜNE): __ Warum ist in den letzten vier Jahren seit dem Zielbeschluss zu diesem Thema nichts passiert?
__Stellungnahme der Verwaltung__
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Dezember 2020 den Zielbeschluss Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) (DS Nr. __201565__ ) gefasst und die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung des Instruments in drei konkret benannten Gebieten beauftragt.
Wie in der Mitteilungsvorlage (DS Nr. __241664__ ) dargestellt, erfolgt im 1. Halbjahr 2025 das sog. gesamtstädtische Grobscreening als vorbereitende Untersuchung für die rechtssichere Einführung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Von dem Ergebnis der Untersuchungen ist es abhängig, ob bzw. für welche Teilräume im Stadtgebiet es geboten und sinnvoll ist, eine entsprechende Satzung aufzustellen.
Eine erste Information der politischen Gremien über
_Gekürzt._