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Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

241684 · 2024-10-30 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und zur Verbesserung der Betriebsstabilität sowie des Betriebsablaufes Folgendes zum Beschluss vor:

  1. Anstatt des im Jahr 2019 beschlossenen Stadtbahnzielnetzes wird die Umsetzung eines neuen, mit dieser Vorlage präsentierten Stadtbahnkonzeptes beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates vom 04.07.2019 __DS 1911567__ und vom 26.09.2019 __DS 1912476__ werden aufgehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der notwendigen Prüfaufträge für infrastrukturelle Anpassungen gemeinsam mit der SWBV / SSB zur Nutzung des vollständigen Potenzials des neuen Konzeptes und zur Fahrbarkeit einer maximalen Taktverdichtung durchzuführen.
  3. Das neue Stadtbahnkonzept ist bei einer Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und zur Verbesserung der Betriebsstabilität sowie des Betriebsablaufes Folgendes zum Beschluss vor:

  1. Anstatt des im Jahr 2019 beschlossenen Stadtbahnzielnetzes wird die Umsetzung eines neuen, mit dieser Vorlage präsentierten Stadtbahnkonzeptes beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates vom 04.07.2019 __DS 1911567__ und vom 26.09.2019 __DS 1912476__ werden aufgehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der notwendigen Prüfaufträge für infrastrukturelle Anpassungen gemeinsam mit der SWBV / SSB zur Nutzung des vollständigen Potenzials des neuen Konzeptes und zur Fahrbarkeit einer maximalen Taktverdichtung durchzuführen.
  3. Das neue Stadtbahnkonzept ist bei einer Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.

Begründung

__Konzept aus dem Jahr 2019__

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss des Rates vom 04.07.2019 bzw. vom 26.09.2019 ( __DS 1911567__ , __DS 1912476__ ) beauftragt, die Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den Verkehrsunternehmen hinsichtlich Taktangebot und Betriebszeiten zu konkretisieren. Die wesentlichen Inhalte des Beschlusses aus dem Jahr 2019 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Linien 16, 18 und 66 bleiben gegenüber heute unverändert. Die Linie 63 beginnt bzw. endet an der Haltestelle Heussallee / Museumsmeile und die Linie 68 am Hbf. Die Linie 67 wird zu einer vollwertigen Linie ausgebaut und bis zur Haltestelle Bad Godesberg Stadthalle verlängert. Analog zu dem Beschluss des Rates ist ein gleichlautender Beschluss im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises am 08.10.2019 gefasst worden.

Eine wesentliche Grundlage im Stadtbahnkonzept aus dem Jahr 2019 ist die Einrichtung eines möglichst geraden 5- bzw. 10-Minuten-Taktes in der HVZ (Hauptverkehrszeit) bzw. NVZ (Nebenverkehrszeit) auf den verschiede

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241684-01 ST Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird auf die in der Anlage befindliche Vorlage des Rhein-Sieg-Kreises hingewiesen.

241684-02 AA FDP-Änderungsantrag zu Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026Antrag zur Vorlage 241684

Sachverhalt

Die Linie 66 ist statt bis Tannenbusch bis Buschdorf zu führen. In Buschdorf ist extra ein Wendegleis gebaut worden. Es wurde ein hoher Betrag investiert, um den Ortsteil an das Stadtbahnnetz anzubinden. Sollte die neue Linienführung der zukünftigen Linie 66 nur bis Tannenbusch gehen, wäre dieses Wendegleis eine Wegwerf-Investition gewesen.

Die Notwendigkeit der Anbindung des Ortsteils Buschdorf ergibt sich auch aus der stetig wachsenden Bevölkerung dort. Baugebiete wie "Im Rosenfeld" und "Apfelgarten" führen dazu, dass die Bevölkerung in Buschdorf auch in Zukunft wachsen wird und eine gute Verkehrsanbindung an das Stadtbahnnetz dringlich ist.

Beschlussvorschlag

Im Abschnitt "Zu Beschlusspunkt 1" wird beim Punkt Linie 66 der Linienweg wie folgt geändert:

"Linie 66 (neuer Linienweg): Buschdorf - Bonn Hbf. - Ramersdorf - Königswinter - Bad Honnef"

241684-03 AA CDU-Änderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026Antrag zur Vorlage 241684

Sachverhalt

Angesichts des Interimsumzuges des Stadthauses in die Liegenschaft Oberkasseler Straße soll den Beschäftigten der Bundesstadt Bonn eine attraktive ÖPNV-Anbindung angeboten werden können. Der Umzug der Stadtverwaltung wird zu einer deutlich höheren Auslastung des ÖPNV nach bzw. von Ramersdorf führen. Ab Ende 2026 sollen etwa 1.100 städtische Beschäftigte in Ramersdorf arbeiten. Die Taktverdichtung könnte bspw. durch zusätzliche Fahrten von Stadtbahnlinien erfolgen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung und SWB werden gebeten, mittels geeigneter Linien für montags bis freitags in den Zeiträumen zwischen 7-8: 30 Uhr sowie 16-17 Uhr die Stadtbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Ramersdorf auf einen 5-Minuten Takt zu verdichten.

241684-04 AA Änderungsantrag der Grünen-Bezirksfraktion: Prüfauftrag zum Ausbau der Wendestelle „Stadthalle“ und zur Verlängerung der Stadtbahn nach Lannesdorf im Rahmen der Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 – Antrag zur Vorlage 241684

Sachverhalt

Der Prüfauftrag soll sicherstellen, dass das vom Stadtrat am 15. Juni 1972 beschlossene Stadtbahnkonzept zu dem Gesamtkonzept „Stadtverkehr Bundeshauptstadt Bonn“ , dass einen Ausbau der Stadtbahn-Strecke bis nach Mehlem vorsieht, auch in Zukunft umsetzbar bleibt (vgl. Karte in Anlage).

Es ist wichtig zu beachten, dass die gegenwärtige Endhaltestelle „Stadthalle“ der Linien 16/63 und 67, die bis 1994 fertig gestellt wurde, bereits mit baulichen Vorleistungen ausgestattet wurde, um gemäß den Vorgaben des alten Stadtbahnkonzeptes von 1972 eine spätere Verlängerung der Stadtbahn-Strecke nach Mehlem zu ermöglichen. Vorliegend sehen die Antragsteller*innen das Erfordernis einer Verlängerung nach Lannesdorf.

Im Rahmen der vorgesehenen „Anpassung des Stadtbahnkonzepts 2026“ nach DS 241684 soll bei entsprechender Beschlussfassung des Rates von der Verwaltung geprüft werden, ob die Wendeanlage der Stadtbahn bei der Endhaltestelle „Stadthalle“ ausgebaut und der Tunnel hinter der Abstellanlage verlängert werden kann, um die Kapazitäten im Hinblick auf eine Erhöhung der Taktfrequenz der Linie 67 zu erhöhen. Diese Tunnelerweiterung könnte jedoch im Widerspruch zur ursprünglich geplanten Strec

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten das Folgende zu prüfen:

  1. Auswirkungen des beabsichtigten Ausbaus der Wendeanlagen „Stadthalle“

Kann der geplante Ausbau der Wendeanlagen an der gegenwärtigen Endhaltestelle „Bad Godesberg-Stadthalle“ die vorhandenen baulichen Vorleistungen für eine Rampe zur Verlängerung der Stadtbahn nach Lannesdorf beeinträchtigen?

  1. Umsetzung der baulichen Vorleistungen

Sollten die vorhandenen baulichen Vorleistungen für eine Rampe zur Verlängerung der Stadtbahnlinie beim Ausbau der Wendeanlagen soweit möglich umgesetzt werden, dass ein späterer Ausbau der Stadtbahn nach Lannesdorf gemäß den Vorgaben des Stadtbahnkonzept von 1972 zügig und kostengünstig möglich ist?

  1. Realistische Umsetzbarkeit des Stadtbahnkonzepts von 1972

Lässt sich das vom Rat in 1972 beschlossene Stadtbahnkonzept entlang der damals vorgesehenen Streckenführung überhaupt noch umsetzen?

241684-05 AA Koalitionsänderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026Antrag zur Vorlage 241684

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Anstatt des im Jahr 2019 beschlossenen Stadtbahnzielnetzes wird die Umsetzung eines neuen, mit dieser Vorlage präsentierten Stadtbahnkonzeptes beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates vom 04.07.2019, DS 1911567, und vom 26.09.2019, DS 1912476, werden diesbezüglich aufgehoben.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der notwendigen Prüfaufträge für infrastrukturelle Anpassungen gemeinsam mit der SWBV / SSB zur Nutzung des vollständigen Potenzials des neuen Konzeptes und zur Fahrbarkeit einer maximalen Taktverdichtung prioritär durchzuführen.
  1. Das neue Stadtbahnkonzept ist bei einer Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.
  1. Die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung von Tannenbusch-Mitte über Buschdorf zum Nordbahnhof (Linie 66) ist genauso wie auch die rechtsrheinische Rheinuferbahn Bonn Hbf - Beuel - Niederkassel - Köln (Linie 17) in das neue Stadtbahnkonzept als vorgesehene Neubaumaßnahmen nachrichtlich aufzunehmen (Zielnetz Stadtbahn).
  1. Über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus ist zu prüfen, ob und durch welche geeigneten Maßnahmen montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit, z. B.

_Gekürzt._

241684-06 ST Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 05.12.2024 gestellten Rückfragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

__Frage: Wie hoch ist die durchschnittliche Verspätung, die die Linie 66 zwischen Siegburg Bhf und Bonn Bhf über den Tag verteilt und in den Hauptverkehrszeiten aufbaut? __

Die Pünktlichkeitsstatistiken zeigen, dass die Linie 66 auf dem Abschnitt von Siegburg Bf. nach Bonn Hbf. sehr pünktlich verkehrt. Für das 1. Quartal 2024 liegt die Pünktlichkeitsquote an der Haltestelle Siegburg Bf. bei 95, 3%. und an der Haltestelle Bonn Hbf. bei 87, 7%. Im Vergleich dazu beträgt die Pünktlichkeitsquote der Linie 16 in Fahrtrichtung Bad Godesberg an der Haltestelle Bonn Hbf. 69, 6%. Der Streckenast in Richtung Bad Godesberg würde daher durch das neue Stadtbahnkonzept von einer deutlich zuverlässigeren Linie bedient werden, als dies aktuell der Fall ist. Auch die Daten aus dem Jahr 2023 unterstreichen die höhere Pünktlichkeit der Linie 66. Für das gesamte Jahr 2023 lag diese an der Haltestelle Siegburg Bf. bei 94, 3% und in Bonn Hbf. bei 85, 9%. Für die Linie 16 lag die Pünktlichkeitsquote für das Jahr 2023 bei 76, 5% in der entsprechenden Fahrtrichtung.

Die Pünktlichkei

_Gekürzt._

241684-07 Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2024 wurde das angepasste Stadtbahnkonzept beschlossen ( __DS 241684__ ). Teil des Beschlusses waren verschiedene Änderungs- und Prüfaufträge, über deren Sachstand die Verwaltung mit dieser Mitteilungsvorlage informieren will.

  1. Über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus ist zu prüfen, ob und durch welche geeigneten Maßnahmen montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit, z. B. durch Ausdehnung ggf. der nur innerstädtischen Taktzeiten der Linie 68 von ca. 07: 00 - 08: 30 Uhr und 16: 00 - 17: 00 Uhr, die Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Ramersdorf auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet werden kann, ob die Infrastruktur, die zur Verfügung stehenden bzw. bestellten Bahnen und das Fahrpersonal ausreichend vorhanden sind bzw. welche Voraussetzungen dafür zunächst noch geschaffen werden müssen und auf welche Beträge sich die Investitionen und die erhöhten Betriebskosten überschlägig belaufen würden.

Die Ausdehnung der Taktzeiten der Linie 68 auf der Relation zwischen dem Bonner Hbf. und Ramersdorf ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar. Dies ist insbesonde

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme SWBV: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021584

241684-08 Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Am 12.12.2024 wurde im Rat der Stadt Bonn das angepasste Stadtbahnzielkonzept 2026+ beschlossen ( __DS 241684__ ). Mit dieser Mitteilungsvorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand sowie die zukünftige Umsetzung. Im Rhein-Sieg-Kreis steht der entsprechende Grundsatzbeschluss zum angepassten Stadtbahnzielkonzept noch aus. Daher wird von der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises eine aktualisierte Beschlussvorlage in die gemeinsame Sitzung eingebracht. Eine Umsetzung des neuen Stadtbahnzielkonzeptes kann nur nach Beschluss im Rhein-Sieg-Kreis erfolgen.

__Aktueller Sachstand: __

In der Beschlussvorlage __DS 241684__ skizzierte die Verwaltung eine stufenweise Umsetzung des Stadtbahnzielkonzeptes. Folgende Stufen wurden in der Beschlussvorlage definiert:

Dies ist notwendig, da zum je

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme SWBV: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022392

241684-09 ST Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

Stellungnahme der Verwaltung

Wie in der Mitteilungsvorlage __DS 241684-07__ geschrieben, sollten weitere Informationen bzgl. der Umsetzbarkeit des Stadtbahnzielkonzeptes mit einer zusätzlichen Mitteilungsvorlage für die gemeinsame Ausschusssitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis am 14. Mai zur Verfügung gestellt werden. Die umfangreichen Abstimmungen zwischen Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und SWBV konnten rechtzeitig abgeschlossen werden, sodass die Informationen wie angekündigt für die gemeinsame Sitzung zur Verfügung stehen. Die Mitteilungsvorlage mit den weiterführenden Informationen ist im Ratsinformationssystem unter __DS 241684-08__ zu finden.

241684-10 ST Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

Stellungnahme der Verwaltung

Im Nachgang der letzten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 06.05.2025 ergab sich eine Nachfrage zur Vorlage zum Stadtbahnkonzept __DS 241684-07__ . Diese Nachfrage thematisiert die Möglichkeit der Installation eines Gleiswechsels vor der Haltestelle Bonn West, sodass über diesen die im neuen Stadtbahnzielkonzept 2026+ definierte Linie 66 an der Haltestelle Bonn West wenden kann. Dies würde laut Fragesteller die Fahrzeit bis Buschdorf ersparen und den zusätzlichen Fahrzeugeinsatz verringern.

Die Verwaltung kann in Abstimmung mit der SWBV folgende Rückmeldung auf die Nachfrage bereitstellen:

Vor der Haltestelle Bonn West gibt es aktuell bereits einen Gleiswechsel, der es möglich macht, aus Bonn Hbf. kommend vor der Haltestelle in das Gegengleis zu wechseln. Die notwendige Wendezeit müssten die Fahrten der Linie 66 somit an dem stadteinwärtigen Bahnsteig verbringen. Aufgrund kurzer Zugfolgezeiten in der Haupt- und Nebenverkehrszeit durch die weiteren Linien 16 und 18/68 würde dieser Gleiswechsel und die Wendezeit an der Haltestelle Bonn West zu erheblichen Verzögerungen im Betriebsablauf und weiter

_Gekürzt._

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