Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

241699 · 2024-10-29 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag ist auf die Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22: 00 Uhr und 6: 00 Uhr gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben such aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben such aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2073837

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241699-01 ST Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund erforderlicher verwaltungsinterner Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung.

241699-02 ST Abschaltung der Außenbeleuchtung an Schulen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

Stellungnahme der Verwaltung

Die Außenbeleuchtung an Schulen wird aus Sicherheitsgründen und zur Vandalismusprävention eingesetzt. Aus diesen Gründen kann bzw. sollte die Außenbeleuchtung nicht abgeschaltet werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bürgerantrag abzulehnen.