Originalquelle: ALLRIS-Original
241704 · 2025-03-06 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit Beschluss der gesamtstädtischen Parkraumstrategie der Bundesstadt Bonn wurde der strategische Rahmen für die zukünftige Entwicklung des ruhenden Verkehrs in Bonn gesetzt. Kernpunkte der Strategie sind u.a. die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Gebieten mit hohem Parkdruck, die Priorisierung für die Bedarfe der Anwohnenden und die Gewährleistung von Mindestgehwegbreiten von 1, 50 m.
Das Untersuchungsgebiet Beuel-Zentrum reicht von der Werdstraße im Norden bis zur Ringstraße im Süden und vom Rhein im Westen bis zur Niederkasseler/Königswinterer Straße im Osten (vgl. Karte 1, Anlage 2). Das Verkehrsingenieursbüro IKS aus Kassel wurde mit der Erstellung des Parkraumkonzepts für das Beueler Zentrum beauftragt. Ziel des Konzepts ist die Analyse der Bestandssituation und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Steuerung des ruhenden KFZ-Verkehrs.
Das Gebiet ist ein Gründerzeitquartier mit hoher Dichte und grenzt direkt an den zentralen innerstädtischen Bereich Bonns an und ist nur durch den Rhein von diesem getrennt. Über die Kennedybrücke ist eine umwegefreie Verbindung für sämtliche Verkehrsmittel zur Innenstadt gegeben.
Bestandserhebung und -analyse
Da
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Sachverhalt
Die Bewohnerparkzone X umfasst ein Gebiet nördlich der B 56 in Beuel. Ein Teil dieser Zone wurde als „Bönnsches Viertel“ ausgewählt, in dem künftig verkehrsberuhigende Maßnahmen geplant sind. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen sollen jedoch zunächst die Barrierefreiheit auf Gehwegen wiederhergestellt und eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden.
Erfolgt eine Parkraumbewirtschaftung ausschließlich südlich der B 56, besteht die Gefahr, dass die an die B 56 angrenzenden Straßen – darunter die Professor-Neu-Allee, Von-Sandt-Straße, Rheindorfer Straße, Rathausstraße, Combahnstraße und Kaiser-Konrad-Straße – verstärkt von Pkw frequentiert werden. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit Freizeit- und Einkaufszielen in der Hermannstraße, am Konrad-Adenauer-Platz, in der Friedrich-Breuer-Straße und in der Oberen Wilhelmstraße.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß den Anlagen 1-3 in den Bewohnerparkzonen X, Y und Z im Mischprinzip zeitgleich umzusetzen, sofern dies die Gesamtumsetzung nicht wesentlich – d.h. um nicht mehr als acht Wochen – verzögert.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
An den Parkscheinautomaten in den Geschäftsstraßen Friedrich-Breuer Straße, Hermannstraße und Obere Wilhelm Straße wird die sogenannte "Brötchentaste" eingeführt. An diesen Straßen können an den Parkscheinautomaten kostenlose Parkscheine für kurze Parkdauern (15-20 Minuten) gezogen werden.
Sachverhalt
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 60 GO NRW trifft der Hauptausschuss folgenden Beschluss:
Der sofortigen Ausschreibung zur Beschaffung von Parkscheinautomaten für das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 60 GO NRW trifft der Hauptausschuss folgenden Beschluss:
Der sofortigen Ausschreibung zur Beschaffung von Parkscheinautomaten für das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum wird zugestimmt.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Die Beschaffung und Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Generierung von Erträgen) dringlich. Um die Installation der Automaten unter Berücksichtigung der Lieferzeiten in zeitlichem Zusammenhang zur Umsetzung von Beschilderung und Markierung zu ermöglichen, ist eine vorlaufende Beschaffung erforderlich. Erst mit Inbetriebnahme der Automaten können Parkgebühren vereinnahmt werden. Eine spätere Beschaffung würde folglich zu Ertragsausfällen führen. Aufgrund noch vorzunehmender verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Angelegenheit den politischen Gremien leider nicht frühzeitiger vorgelegt werden.
Das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum wurde am 12.03.2025 von der Bezirksvertretung Beuel beschlossen. (DS __241704__ ).
Es ergibt sich insgesamt ein Bedarf von 87 zusätzlichen Parkscheinautomaten (PSA).
Um eine einheitliche Ausstattung im Bereich des Parkraums Beuel-Zentrum zu schaffen, werden zusätzlich 14 bereits vorhandene Standorte ebenfalls mit neuen PSA ausgestattet.
Die in Beuel abgebauten PSA werden künftig auf der Bornheimer Straße weiterver
_Gekürzt._
Sachverhalt
Mit der Beschlussvorlage DS 241704-03 beabsichtigt die OB, mit einer Eilentscheidung des Hauptausschusses in die Beschlusskompetenz der BV Beuel gem. Bezirkssatzung einzugreifen. Dies verstößt aus Sicht der Antragsteller gegen geltendes Recht.
Auch zweifeln die Antragsteller ob der Tatsache, dass die OB selbst der BV Beuel noch am 12.03.2025 den Passus„Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Anschaffung der Parkscheinautomaten wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025/26 zugestimmt.“ vorgeschlagen hat, an der plötzlichen Dringlichkeit wegen „Einnahmeausfällen“. Dies musste der Oberbürgermeisterin bereits bei Erstellung ihres Beschlussvorschlages bekannt gewesen sein.
Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt zu prüfen,
Begründung
der Dringlichkeit im Vergleich insbesondere mit dem Zeitlauf und möglichen Einnahmeausfällen bereits zuvor beschlossener Parkraumkonzepte stichhaltig erscheint,
Sachverhalt
Die angefragten Informationen über bereits angefallene und zukünftige Kosten im Zusammenhang mit dem Parkraumkonzept Beuel liegen im öffentlichen Interesse.
Beschlussvorschlag
a. Die Gesamtkosten (Jährliche Wiedergabe auf Basis der Lebensdauer der Infrastruktur) b. Die jährlich anfallenden Betriebskosten
Sachverhalt
Das Parkraumkonzept für Beuel-Mitte wurde auf Grundlage von Daten und Rahmenbedingungen entwickelt, die sich zwischenzeitlich teilweise erheblich verändert haben. Insbesondere sind die geplante Absenkung der Bewohnerparkgebühr auf 120 Euro jährlich, die Sperrung der Friedrich-Breuer-Straße sowie die aktuelle Situation rund um die Nordbrücke zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung der aufgeführten Fragen gebeten.
Beschlussvorschlag
Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung durch die geplante Senkung des Bewohnerparkausweises auf 120 Euro sowie durch die Sperrung der Friedrich-Breuer-Straße und die derzeitige Situation an der Nordbrücke auf Parkdruck, Parkraumnachfrage und Verkehr in Beuel-Mitte?
Hält die Verwaltung angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und der teilweise mehrere Jahre alten Datengrundlage eine erneute Erhebung bzw. Bewertung des Parkdrucks und der Wirtschaftlichkeit vor Einführung des Parkraumkonzepts zum 01.01.2027 für erforderlich und falls nein, warum nicht?
Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, die Einführung des Parkraumkonzepts bis zu einer belastbaren Bewertung der Verkehrssituation – insbesondere im Zusammenhang mit der Nordbrücke – zu ver
_Gekürzt._