Originalquelle: ALLRIS-Original
241706 · 2024-11-05 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Freigabe der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus den beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Freigabe der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus den beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus den beigefügten Bürgerantrag.
Sachverhalt
__Inhalt der Stellungnahme:__
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und bewertet die Öffnung der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr als rechtlich zulässig und sinnvoll. Dadurch, dass in dem in Rede stehenden Teil der Büttinghausenstraße aufgrund zu geringer Restbreiten von Fahrbahn und Gehweg nicht mehr geparkt werden kann, ist die Fahrbahn in Gänze befahrbar, sodass eine ausreichende Breite besteht, um die Einbahnstraße für Radfahrende zu öffnen.
Um zusätzlich die Einmündungsbereiche der Büttinghausenstraße zur Hausdorffstraße sicherer zu gestalten, schlägt die Verwaltung vor, die unmittelbar angrenzenden Radverkehrsfurten entlang der Hausdorffstraße über die Einmündungen der Büttinghausenstraße vollflächig rot zu markieren und einen Teil derzeit fehlender Schutzstreifenmarkierung wiederherzustellen (siehe beigefügte Skizze). Da es sich hierbei um Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen handelt, könnte der möglichen Gefahr des Übersehens von Radfahrenden durch die Anordnung von Rotmarkierungen entgegengewirkt werden.
__Beschlussvorschlag:__
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der St
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und bewertet die Öffnung der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr als rechtlich zulässig und sinnvoll. Dadurch, dass in dem in Rede stehenden Teil der Büttinghausenstraße aufgrund zu geringer Restbreiten von Fahrbahn und Gehweg nicht mehr geparkt werden kann, ist die Fahrbahn in Gänze befahrbar, sodass eine ausreichende Breite besteht, um die Einbahnstraße für Radfahrende zu öffnen.
Um zusätzlich die Einmündungsbereiche der Büttinghausenstraße zur Hausdorffstraße sicherer zu gestalten, schlägt die Verwaltung vor, die unmittelbar angrenzenden Radverkehrsfurten entlang der Hausdorffstraße über die Einmündungen der Büttinghausenstraße vollflächig rot zu markieren und einen Teil derzeit fehlender Schutzstreifenmarkierung wiederherzustellen (siehe beigefügte Skizze). Da es sich hierbei um Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen handelt, könnte der möglichen Gefahr des Übersehens von Radfahrenden durch die Anordnung von Rotmarkierungen entgegengewirkt werden.
__Beschlussvorschlag: __
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und
_Gekürzt._