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Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung

241727 · 2024-10-29 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag ist auf ein

alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag ist auf ein alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241727-01 ST Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung

Sachverhalt

__Inhalt der Stellungnahme: __

Es wird auf die Drucksache

__211733-02 ST__

verwiesen. An der grundsätzlichen Einschätzung der Verwaltung zu dem Thema hat sich nichts geändert.

__Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

Beschlussvorschlag

für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird auf die Drucksache __211733-02 ST__ verwiesen. An der grundsätzlichen Einschätzung der Verwaltung zu dem Thema hat sich nichts geändert.

__Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

241727-02 Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung

Sachverhalt

  1. Der Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 29.10.2024 wird nicht gefolgt.
  2. Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 29.10.2024 wird nicht gefolgt.
  2. Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

Begründung

Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat den Bürgerantrag mit folgendem Ergebnis zur Weiterberatung und Entscheidung angenommen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob – wie in Zwickau aktuell gehandhabt - Jahreszeit- und wetterbezogen (also 2 x jährlich) ein temporäres Parkverbot für beieinanderliegende Straßenzüge möglich ist. Dabei sind zu erwartende Personalaufwände (für Aufstellen, Rückbau, Ordnungsdienst) und finanzielle Aufwände (ggf. Beschaffungskosten + Lagerkosten, Transport-Kosten, externe Auftragsvergabe) aufzulisten. Die Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung sind mitzuteilen. Ebenso sollen die Kosten einer darauf basierenden Haushaltsbefragung mitgeteilt werden. Die Ergebnisse werden den Fachgremien mit einer entsprechenden Beschlussvorlage (Beauftragung der Durchführung, Haushaltsbefragung) oder Mitteilungsvorlage vorgelegt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten es bei der Straßenreinigung gibt, um die im Bürgerantrag angesprochenen Probleme zu lösen.

Zu Empfehlung Punkt 1 verweist die Verwaltung auf frühere Beratungen und Stellungnahmen zu gleichlautenden Bürgeranträgen.

So hat die Ver

_Gekürzt._