Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019488) # Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung 241727 · 2024-10-29 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf ein alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag ist auf ein alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2024-10-29 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · geändert beschlossen - 2025-02-04 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-02-13 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-05 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - mit Maßgabe - 2025-03-20 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2025-05-08 · Rat · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241727-01 ST Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung {#nv-2019594} **Sachverhalt** __Inhalt der Stellungnahme: __ Es wird auf die Drucksache [__211733-02 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003400&refresh=false) verwiesen. An der grundsätzlichen Einschätzung der Verwaltung zu dem Thema hat sich nichts geändert. __Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. **Beschlussvorschlag** für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. **Stellungnahme der Verwaltung** Es wird auf die Drucksache [__211733-02 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003400&refresh=false) verwiesen. An der grundsätzlichen Einschätzung der Verwaltung zu dem Thema hat sich nichts geändert. __Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. ### 241727-02 Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung {#nv-2020696} **Sachverhalt** 1. Der Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 29.10.2024 wird nicht gefolgt. 2. Der Bürgerantrag wird abgelehnt. **Beschlussvorschlag** 1. Der Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 29.10.2024 wird nicht gefolgt. 2. Der Bürgerantrag wird abgelehnt. **Begründung** Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat den Bürgerantrag mit folgendem Ergebnis zur Weiterberatung und Entscheidung angenommen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob – wie in Zwickau aktuell gehandhabt - Jahreszeit- und wetterbezogen (also 2 x jährlich) ein temporäres Parkverbot für beieinanderliegende Straßenzüge möglich ist. Dabei sind zu erwartende Personalaufwände (für Aufstellen, Rückbau, Ordnungsdienst) und finanzielle Aufwände (ggf. Beschaffungskosten + Lagerkosten, Transport-Kosten, externe Auftragsvergabe) aufzulisten. Die Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung sind mitzuteilen. Ebenso sollen die Kosten einer darauf basierenden Haushaltsbefragung mitgeteilt werden. Die Ergebnisse werden den Fachgremien mit einer entsprechenden Beschlussvorlage (Beauftragung der Durchführung, Haushaltsbefragung) oder Mitteilungsvorlage vorgelegt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten es bei der Straßenreinigung gibt, um die im Bürgerantrag angesprochenen Probleme zu lösen. Zu Empfehlung Punkt 1 verweist die Verwaltung auf frühere Beratungen und Stellungnahmen zu gleichlautenden Bürgeranträgen. So hat die Ver _Gekürzt._