Originalquelle: ALLRIS-Original

Jahresbericht 2023 über die Arbeit des Sachgebietes „Wohnraumstärkung“

241737 · 2024-11-14 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

s noch andauerte oder eine gesetzte Verfahrensfrist noch nicht abgelaufen war.

2.3 Zusammenfassung:

Räumlich verteilen sich die Fälle von klassischer Zweckentfremdung und Kurzzeitvermietung (zum Stand 31.12.2023 abschließend bearbeitet) wie folgt auf die Bonner Stadtbezirke:

Stadtbezirk gesamt Kurzzeitvermietung klassische

Zweckentfremdung

Bonn 51 22 29

Bad Godesberg 68 14 54

Beuel 32 6 26

Hardtberg 14 3 11 gesamt 165 45 120

Die Fälle, die sich am 31.12.2023 noch in Bearbeitung befanden, verteilen sich wie folgt auf die Bonner Stadtbezirke:

Stadtbezirk gesamt Kurzzeitvermietung klassische

Zweckentfremdung

Bonn 182 44 138

Bad Godesberg 133 55 78

Beuel 32 12 20

Hardtberg 15 5 10 gesamt 362 116 246

Im Jahr 2023 wurde 1 Negativattest erteilt:

Soweit das Zweckentfremdungsverbot nicht anwendbar ist beziehungsweise der Wohnraum als nicht schutzwürdig gilt, kann die zuständige Behörde auf Antrag bescheinigen, dass keine Genehmigung für die beabsichtigte Nutzung erforderlich ist.

Insgesamt wurden im Rahmen der Zweckentfremdung Zwangsgelder in Höhe von rund 10.000 Euro festgesetzt und 6 Verfahren wegen begangener Ordnungs

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge