Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019562) # Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz 241762 · 2024-11-07 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt zur Neueinrichtung von drei Sachgruppenleitungen im Kassen- und Steueramt im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2025/2026 die Schaffung von drei zusätzlichen, unbefristeten Stellen im Sachgebiet 21-31, Grundbesitzabgaben und Korrespondenz (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)). Die mit der Einrichtung dieser Stellen verbundenen Kosten werden, soweit nicht durch Gebühren refinanziert, in der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt. ## Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt zur Neueinrichtung von drei Sachgruppenleitungen im Kassen- und Steueramt im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2025/2026 die Schaffung von drei zusätzlichen, unbefristeten Stellen im Sachgebiet 21-31, Grundbesitzabgaben und Korrespondenz (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)). Die mit der Einrichtung dieser Stellen verbundenen Kosten werden, soweit nicht durch Gebühren refinanziert, in der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt. ## Begründung Bereits mit der Vorlage DS [__241272__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2018398) und der ergänzenden Stellungnahme hierzu ( [__DS 241272-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019165&refresh=false) ) wurde der zusätzliche Personalbedarf für das Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz im Kassen- und Steueramt ausführlich dargelegt und begründet. Der zusätzliche Personalbedarf ergab sich einerseits aus dem absehbaren, befristeten Zusatzaufwand zur Umsetzung der in 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform sowie der grundsätzlich gebotenen, strukturellen Neuaufstellung des v. g. Sachgebiets. Mit Ratsbeschluss vom 26.09.2024 wurden lediglich die drei, auf drei Jahre befristeten Stellen (A11 LBesG/E10 TVöD) für die Korrespondenz zur Bewältigung der Grundsteuerreform freigegeben. Die aus Sicht der Verwaltung ebenfalls zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und zur strukturellen Neuaufstellung des Sachgebiets dringend erforderlichen drei Stellen zur Etablierung einer zusätzlichen Sachgruppenebene wurden demgegenüber in die Haushaltsberatungen verwiesen. Die Abteilung Steuern im Kassen- und Steueramt veranlagt sämtliche Steuern _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-11-07 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-12-03 · Hauptausschuss · vertagt - 2024-12-12 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241762-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und KorrespondenzAntrag zur Vorlage 241762 {#nv-2020683} **Sachverhalt** Haushalterische Notwendigkeit **Beschlussvorschlag** Vor Stellenbesetzung wird die Verwaltung gebeten, grundsätzlich Stellen im gesamten Bestand im Rahmen der Haushaltsberatungen zu kürzen und der Politik per Beschluss vorzulegen. ### 241762-02 AA BBB-Änderungsantrag: Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz {#nv-2020690} **Sachverhalt** Die BBB-Fraktion schlägt statt der Neueinrichtung von Stellen die Entnahme aus dem nach Kenntnis der Antragsteller bereits seit Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch existierenden und bislang nicht aufgelösten Stellenreservepool vor. Da auch diese Stellen zunächst zu einer Haushaltsmehrbelastung führen werden, sollen zwecks tatsächlicher Einsparung von Personalkosten derzeit noch besetzte Stellen mit einem k.w.-Vermerk versehen werden und dieszusätzlich zu den zur Einsparung vorgeschlagen 60 Stellen. **Beschlussvorschlag** Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die Einrichtung von drei zusätzlichen, unbefristeten Stellen im Sachgebiet 21-31, Grundbesitzabgaben und Korrespondenz (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)). Die Bereitstellung der vorgenannten Stellen erfolgt durch Entnahme aus dem Stellenreservepool. Die mit der Einrichtung dieser Stellen verbundenen Kosten werden, soweit nicht durch Gebühren refinanziert, in der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt und durch k.w. Vermerke an bestehenden Stellen vergleichbarer Wertigkeit zusätzlich zu den zum Wegfall vorgeschlagen 60 Stellen eingespart.