Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019568) # Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren 2023 und 2024 241768 · 2024-11-14 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner Diamorphinambulanz einen Zuschuss in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen jährlichen Betriebskostendefizits. Dieses beläuft sich in den Jahren 2023 und 2024 auf max. 100.100 EUR jährlich. Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum Erhalt der Maßnahme wurden auf die voraussichtlichen Förderungen 2023/ 2024 Vorschüsse geleistet. In 2023 wurden 150.000 EUR gemäß Budget ausgezahlt. Der Differenzbetrag zur geplanten Förderung wird mit Vorschüssen in 2024 verrechnet, so dass die geplante Gesamtfördersumme von 2 x 100.100 EUR für beide Förderjahre nicht überschritten wird. ## Beschlussvorschlag Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner Diamorphinambulanz einen Zuschuss in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen jährlichen Betriebskostendefizits. Dieses beläuft sich in den Jahren 2023 und 2024 auf max. 100.100 EUR jährlich. Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum Erhalt der Maßnahme wurden auf die voraussichtlichen Förderungen 2023/ 2024 Vorschüsse geleistet. In 2023 wurden 150.000 EUR gemäß Budget ausgezahlt. Der Differenzbetrag zur geplanten Förderung wird mit Vorschüssen in 2024 verrechnet, so dass die geplante Gesamtfördersumme von 2 x 100.100 EUR für beide Förderjahre nicht überschritten wird. ## Begründung Die Diamorphinambulanz wird seit 2002 in gemeinsamer Trägerschaft vom Universitätsklinikum Bonn und der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie betrieben. Das Suchthilfeangebot richtet sich an Bonner Bürgerinnen und Bürger ab 23 Jahren, die seit mehr als fünf Jahren heroinabhängig sind, aktuell intravenös konsumieren, unter einer schweren körperlichen und einer psychischen Erkrankung leiden und zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben, eine davon muss eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung sein. Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Das Behandlungsangebot mit 60 Behandlungsplätzen umfasst die dreimal täglich und siebenmal wöchentlich stattfindende diamorphingestützte Substitutionsbehandlung, psychiatrische Behandlung und psychosoziale Betreuung. Damit werden schwerstkranke Opiatabhängige erreicht, die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten. Zugleich werden die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert. Die psychosoziale Betreuung durch die Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie wird aus Mitteln d _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-11-14 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz