Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019603) # Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024 durch den Rat der Bundesstadt Bonn mit Wirkung zum 01.12.2024 241786 · 2024-10-29 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Mietspiegel 2024 für die Bundesstadt Bonn wird als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d Abs. 1 BGB zum Stichtag 01.12.2024 anerkannt. ## Beschlussvorschlag Der Mietspiegel 2024 für die Bundesstadt Bonn wird als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d Abs. 1 BGB zum Stichtag 01.12.2024 anerkannt. ## Begründung § 558 d BGB definiert einen qualifizierten Mietspiegel als einen solchen, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von den Interessenvertretern der Vermieter/-innen und der Mieter/-innen anerkannt worden ist. Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel kommt dem qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d Abs. 3 BGB eine Vermutungswirkung in einem gerichtlichen Verfahren zu. Dadurch wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Mithin kommt dem qualifizierten Mietspiegel eine erheblich größere Befriedungsfunktion als einem einfachen Mietspiegel zu. Qualifizierte Mietspiegel sind gemäß § 558 d Abs. 2 BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen, nach vier Jahren sind sie neu zu erstellen. Zuletzt wurde ein qualifizierter Mietspiegel für Bonn in 2020 aufgestellt und anerkannt, der im Jahr 2022 fortgeschrieben wurde. Der Mietspiegel 2022 verlor mit dem 30.06.2024 seine Wirkung. Ein Mietspiegel soll innerhalb von neun Monaten erstellt werden. Der Prozess zur Neuaufstellung des Mietspiegels 2024 begann am 01.10.2023 mit der Erh _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-10-29 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2024-11-12 · Rat · ungeändert beschlossen - 2024-11-14 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241786-01 ST Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024 durch den Rat der Bundesstadt Bonn mit Wirkung zum 01.12.2024 {#nv-2019719} **Stellungnahme der Verwaltung** Hiermit wird – wie angekündigt – die Anlage zur Vorlage "241786 Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024“ nachgereicht.