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Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und Angebot „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. in den Jahren 2023 und 2024

241791 · 2024-11-14 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner

Frauenberatungsstelle

eine Förderung in Höhe von maximal:

76.826 EUR im Jahr 2023 und

78.360 EUR im Jahr 2024

und

zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines

Frauenhauses

__(einschließlich des bislang gesondert ausgewiesenen Angebots „Wohnraum finden“)__

eine Förderung in Höhe von maximal:

285.530 EUR im Jahr 2023 und

293.730 EUR im Jahr 2024

Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum Erhalt der Maßnahmen wurden auf die voraussichtlichen Förderungen 2023/ 2024 Vorschüsse geleistet.

Beschlussvorschlag

Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:

76.826 EUR im Jahr 2023 und

78.360 EUR im Jahr 2024 und zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines Frauenhauses __(einschließlich des bislang gesondert ausgewiesenen Angebots „Wohnraum finden“)__ eine Förderung in Höhe von maximal:

285.530 EUR im Jahr 2023 und

293.730 EUR im Jahr 2024

Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum Erhalt der Maßnahmen wurden auf die voraussichtlichen Förderungen 2023/ 2024 Vorschüsse geleistet.

Begründung

1. Frauenberatungsstelle

Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ist eine in Bonn zentral gelegene, fest etablierte Anlaufstelle für Frauen mit Gewalterfahrungen. Sie bietet allen betroffenen Frauen, völlig unabhängig von Faktoren, wie Alter, Herkunft, sozialer Zugehörigkeit oder finanzieller Hintergrund einen geschützten Raum, in dem parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym beraten wird. Dieses niedrigschwellige, qualifizierte Angebot steht aktuell einmal pro Woche in Form von offenen Beratungsstunden zur Verfügung, ansonsten nach Terminabsprache. Es ist jedoch geplant, die offene Beratung wieder sukzessive auszuweiten.

Die Beratungsstelle ist von Montag-Freitag von 9-18 Uhr geöffnet.

Vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes, welches u.a. die Möglichkeit für die Polizei beinhaltet, gewalttätige Männer für 10 Tage der Wohnung zu verweisen, besteht eine Kooperation mit der Bonner Polizei. In solchen Fällen wird die Beratungsstelle per Fax informiert. In diesen 10 Tagen kann von den Betroffenen beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirkt werden. Die Frauenber

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge