Originalquelle: ALLRIS-Original
241836 · 2024-11-25 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum August bis Oktober 2024 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
Am Fronhof 1, 53177 Bonn
Die Eibe (Taxus baccata) wies einen Stammumfang von 258 cm auf und war weitgehend abgestorben. Der Baum wurde mit ungenügend bewertet und musste zur Gefahrenabwehr zur Entfernung freigegeben werden.
Mühlenstr. 8, 53173 Bonn
Die blaue Atlaszeder (Cedrus atlantica Glauca) wies einen Stammumfang von 205 cm auf. Aufgrund von mehrfachen Kappungen des gesamten Kronengerüstes und latenter Bruchgefahr von Kronenteilen wurde der Baum mit ungenügend bewertet. Daher musste die blaue Atlaszeder zur Verkehrs- und Gebäudesicherung zur Fällung freigegeben werden.
Paracelsusstr. 81 – 83, 53177 Bonn
Die Bastard-Zypresse (Cupressocyparis leylandii) wies einen Stammumfang von 220 cm auf und wurde aufgrund abnehmender Vitalität und absterbender Kronenteile mit mangelhaft beurteil
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._