Originalquelle: ALLRIS-Original
241853 · 2024-11-06 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernhard Wimmer
In der Beratungsvorlage der Verwaltung war seinerzeit ausgeführt worden: "Der 'Alte Friedhof' in Bonn soll in Kürze in die europäische Friedhofsroute (European Cemetery Route) aufgenommen werden. Träger dieses Programms ist die ASCE (Association of significant cemeteries in Europe = Verband bedeutender Friedhöfe in Europa). Diese Organisation ist dem Europarat (= Council of Europe) unterstellt. Mit der angestrebten Aufnahme in die europäische Friedhofsroute soll unter anderem an die lokale Geschichte der Stadt Bonn erinnert werden. Friedhöfe sind ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens und bieten einzigartige Kulissen, auf denen ein Teil unserer historischen Erinnerungen zu finden ist. Der Alte Friedhof in Bonn wurde 1715 angelegt. Er ist ein Ort, in dem sich die Geschichte der Stadt seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts sowie Baustile und Stilepochen seit dem Barock widerspiegeln. Zahlreiche Prominentengräber sowie Grab- und Denkmäler bedeutender Künstler machen die Bonner Begräbnisstätte zu einem der berühmtesten Friedhöfe in Deutschland. Er wurde deshalb bereits als besonders sehenswert in das Ensemble 'Straße der Gartenkunst zwischen Rhein und Maas' aufgenommen. Da in der Frie
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Am 01.09.2020 hat der Bonner Stadtrat auf Empfehlung des UA Denkmalschutz einstimmig beschlossen: "Der Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute wird zugestimmt: "
Seit wann ist dieser Beschluss umgesetzt und sollte dies noch nicht der Fall sein: Welche Gründe haben die zeitliche Verzögerung der Umsetzung verursacht?
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da die Bundesstadt Bonn sich aktuell hierzu in Abstimmung mit der „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs in Bonn e. V.“ befindet. Sobald hier eine Entscheidung vorliegt, wird die Verwaltung berichten.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Nachgang zum Beschluss der Ratsgremien, dass die Verwaltung die Aufnahme des Bonner Alten Friedhofes in die europäische Friedhofsroute vorantreiben soll, wurden zunächst die notwendigen Regularien geprüft.
Es ist eine Mitgliedschaft beim ASCE (Association of significant cemeteries in europe) ebenso notwendig wie die Aufnahme in die Friedhofsroute.
Für die Mitgliedschaft beim ASCE, ist neben einer einmaligen Aufnahmegebühr i.H.v. 200, 00 Euro ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 500, 00 € fällig. Zusätzlich beträgt die Aufnahmegebühr in die Friedhofsroute nochmals einmalig 250, 00 € sowie 150, 00 € jährlich für die Mitgliedschaft. Hinzu kommen Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden können, sowie die Aufbereitung von Daten über den Alten Friedhof. Es besteht seitens der Organisation die Verpflichtung, für die Kommune an den Veranstaltungen mindestens alle 3 Jahre teilzunehmen sowie die persönliche Geschichte von Gräbern entsprechend aufzubereiten. Auch wäre die Gestaltung einer Internetseite gefordert.
Aufgrund der anstehenden Konsolidierungsbemühungen sowohl im Finanz- als auch Personalbereich (aktuell gebunden in der Um
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Sachverhalt
Im Jahr 2023 teilte die Oberbürgermeisterin auf Nachfrage der BBB-Fraktion alle Mitgliedschaften in diversen Vereinigungen mit (DS __230644-002 ST__ ). Die Antragsteller gehen davon aus, dass es sich bei der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin DS __241853-02 ST__ „Aufgrund der anstehenden Konsolidierungsbemühungen sowohl im Finanz- als auch Personalbereich (aktuell gebunden in der Umsetzung des Friedhofkonzeptes) wird von einer Mitgliedschaft aktuell abgesehen. Sollte die Umsetzung des Friedhofskonzept weiter vorangeschritten sein, empfiehlt die Verwaltung eine erneute Prüfung.“ um ein Versehen handelt, da sie im Widerspruch zu der seinerzeit von ihr mitgeteilten Liste der Mitgliedschaften steht.
Sofern die Stadt kein Mitglied des ASCE ist, erwarten die Antragsteller eine Erklärung, warum der Ratsbeschluss trotz zur Verfügung stehender Haushaltsmittel seit nunmehr 4, 5 Jahren nicht umgesetzt wurde und was zur Falschinformation des Finanzausschusses geführt hat.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
a. den Ratsbeschluss DS __201206__ „Der Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute wird zugestimmt.“ unverzüglich mit den bereits seit Jahren hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umzusetzen, b. für den Fall, dass die laut DS __230644-002 ST__ aufgeführte „Mitgliedschaft“ im ASCE tatsächlich nicht besteht, zu erklären, wie es zu der Falschinformation des Finanzausschusses am 26.04.2023 kam und warum der Ratsbeschluss vom 01.09.2020 seit Jahren nicht umgesetzt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem Beschlussvorschlag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Den Ratsbeschluss DS __201206__ „Der Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute wird zugestimmt.“ unverzüglich mit den bereits seit Jahren hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umzusetzen
Aufgrund der gesamtstädtischen Konsolidierungsbemühungen sind die Fachämter angehalten sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Dieses ist auch bei der Verwendung der Finanzmittel für die Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe zur berücksichtigen. Somit sind in erster Linie Aufgaben zur Verkehrssicherung, zum Erhalt der Daseinsvorsorge sowie alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Anlagen zu realisieren. Dieses Aufgabenspektrum bindet das vorhandene Personal, so dass mögliche Neuaufgaben, wie die Umsetzung der Mitgliedschaft in der europäischen Friedhofsroute, bisher nicht verfolgt werden konnten. Eventuell nicht für die o.g. Aufgaben verwendete Finanzmittel werden unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Deckung des allgemeinen städtischen Haushaltes zugeführt. Die in der Vorlage DS-Nr. 201206 aufgef
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