Originalquelle: ALLRIS-Original
241872 · 2024-12-10 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Es wird beantragt, dass die Stadt Bonn prüft, inwieweit die bestehenden Hundefreilaufzonen („Hundewiesen“) ganz oder teilweise eingezäunt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, wird beantragt zu prüfen, ob alternative Standorte für eingezäunte Bereich infrage kommen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2071396
Stellungnahme der Verwaltung
Das Anliegen des Bürgerantrages ist nachvollziehbar. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass auch auf Hundefreilaufflächen der §2 Abs.1 Landeshundegesetz (LHundG NRW) gilt, wonach Hunde stets so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Somit darf ein Hund nur dann freigelassen werden, wenn er ausreichend die Grundbefehle beherrscht. Bei Beherrschen dieser Befehle ist keine Umzäunung notwendig. Erfahrungen, auch in anderen Städten, haben gezeigt, dass auf umzäunten Flächen vermehrt Hunde abgeleint werden, welche die Grundbefehle nicht beherrschen und es infolge zu Problemen mit anderen Hunden und Personen kommt. Ebenfalls sind diverse Fällen aufgetreten, in welchen Hundehaltende ihren Hund hier unbeaufsichtigt laufen ließen und diesen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt am Tag abholten. Somit fördern Umzäunungen in einigen Fällen potentiell ordnungswidriges Verhalten.
Die Sozialisierung, insbesondere von Junghunden und Welpen, sollte frühzeitig unter fachkompetenter Aufsicht in einer Hundeschule erlernt werden. Hier stehen auch umzäunte Flächen zur Verfügung. Kleine Hunde werden in
_Gekürzt._