Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019870) # Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz 241908 · 2024-12-10 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Es wird beantragt: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Auf dem Friedensplatz wird ein „Denkmal für den Unbekannten Deserteur“ errichtet. Dazu wird ein öffentlicher Ausschreibungs- und Ideenwettbewerb eingeleitet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag lautet: Es wird beantragt: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Auf dem Friedensplatz wird ein „Denkmal für den Unbekannten Deserteur“ errichtet. Dazu wird ein öffentlicher Ausschreibungs- und Ideenwettbewerb eingeleitet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2024-12-10 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · vertagt - mit Maßgabe - 2025-02-12 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-19 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241908-01 ST Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz {#nv-2019906} **Stellungnahme der Verwaltung** Der Friedensplatz stellt, wie im Bürgerantrag dargelegt, einen erinnerungskulturellen Austragungsort für friedenspolitisches Engagement dar. Die Errichtung eines Denk- bzw. Mahnmals trägt zur Sichtbarkeit und Materialisierung dieses Erinnerungsorts bei. Jedoch ist eine solche Errichtung mit erheblichen Kosten und erheblichem planerischen, organisatorischen und damit personellem Aufwand verbunden. Die Antragstellenden schlagen eine hälftige Finanzierung durch Stadt und Bürger*innen vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für einen entsprechenden Eigenanteil keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Des Weiteren sind für die Ausschreibung und Errichtung des Denkmals personelle Ressourcen erforderlich, über die die Verwaltung derzeit nicht verfügt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen. ### 241908-02 ST Bürgerantrag: Errichtung eines Denkmals für den Unbekannten Deserteur auf dem Friedensplatz {#nv-2020923} **Begründung** abgelehnt: „Der inhaltliche Schwerpunkt des Wegs der Demokratie liegt auf Orten oder Gebäuden, die die Konstituierung und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln. Im Zentrum steht Bonn als Ort der Entstehung des Grundgesetzes und als langjährige Bundeshauptstadt. Entsprechend orientiert sich die Auswahl der großen Stationen an jenen Orten, an denen wichtige Entscheidungen für den Aufbau und die Entwicklung der Demokratie in der Bundesrepublik getroffenen wurden. Anliegen des Bürgerantrags hingegen ist: ‚an alle Wehrmachtssoldaten (zu) erinnern, die während des Zweiten Weltkriegs gegen den Kriegsdienst und die faschistische NS-Terrorherrschaft Widerstand leisteten, desertierten und oftmals zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. (.) Das Denkmal soll den Mut und die Standhaftigkeit dieser Deserteure und Widerstandskämpfer symbolisieren.‘ Damit verfolgt das angedachte Deserteursdenkmal eine grundsätzlich andere zeitliche und inhaltliche Schwerpunktsetzung. Auch das Anknüpfen des Antrags an ‚die Ereignisse um den Friedensplatz am Anti-Kriegstag (1.9.) 1989, als der Friedensplatz für wenige Stunden Standort des von Mehmet Aksoy geschaffenen ‚Denkmal(s) des Unbek _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** Nachdem der Bürgerantrag [__DS 241908__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=2019870&refresh=false) mit Maßgabe vertagt wurde, gibt die Verwaltung folgende inhaltliche Einschätzung: 1. Gedenken an Wehrmacht-Deserteure in der Bundesrepublik Deutschland Bis in die 1980er-Jahre waren Deserteure des Zweiten Weltkriegs in der Bundesrepublik Deutschland ein Tabu-Thema. Das Bild der Wehrmacht-Deserteure erfuhr in den letzten Jahrzehnten mehrfach einen Wandel: von den Vaterlandsverrätern und Feiglingen über Boten des Friedens bis hin zur Anerkennung als Opfer der Nationalsozialisten inklusive politischer, juristischer und gesellschaftlicher Rehabilitierung. Im Folgenden soll dieser Wandel in der Bundesrepublik von 1945 bis heute nachgezeichnet werden, wobei zunächst ein kurzer Einblick in die nationalsozialistische Wehrmachtjustiz erfolgt. Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es das Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes und Ableistung eines Ersatzdienstes nicht, stattdessen wurde es als „Wehrkraftzersetzung“ bestraft, den Dienst mit der Waffe für die „Volksgemeinschaft“ abzulehnen. Die Nationalsozialisten verschärften ab Mai 1933 die einschlägigen Paragraf _Gekürzt._