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Koalitionsantrag: IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern

241933 · 2024-11-19 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Simon Carl Damian Brauer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabian Hafner Stefan Freitag Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Uwe Feddern

Sachverhalt

Cybersicherheit muss systemweit implementiert werden. Es nützt wenig, die eigenen Systeme abzusichern, wenn es Datenlecks und

Sicherheitslücken bei den für die Stadt arbeitenden Dienstleistern gibt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird hiermit im Sinne der IT-Sicherheit verpflichtet, ab sofort nur noch solche IT-Dienstleister auszuwählen, deren

Leistungen für die Stadt Bonn mindestens nach IT-Grundschutz oder ISO 27001 zertifiziert sind.

Sollte es für ein notwendiges Fachverfahren keinen entsprechenden Anbieter geben, so sind technisch-organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sich daraus ergebende Risiken zu mitigieren.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2070907; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2072244

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241933-01 ST Koalitionsantrag: IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern

Stellungnahme der Verwaltung

Die Vergabeanforderungen bei Ausschreibungen sowie die Beauftragungen erfolgen bereits mit entsprechenden Anforderungen an die IT-Dienstleister. Bei bestehenden Verträgen sind in den letzten Jahren seitens der IT-Dienstleister selbst umfangreiche Maßnahmen zur IT-Sicherheit ergriffen worden bzw. es wurden Betriebszertifizierungen durchgeführt.

241933-02 ST Koalitionsantrag: IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern

Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzend zu der bereits erfolgten Stellungnahme teilt die Verwaltung mit, das die ISO 27001-Zertifizierung als Standard bei Beschaffungen und Betrieb gelten. Insofern wird der Koalitionsantrag zum IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern bereits umgesetzt bzw. bei Ersatzbeschaffungen berücksichtigt.