Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019928) # Koalitionsantrag: IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern 241933 · 2024-11-19 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Simon Carl Damian Brauer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabian Hafner Stefan Freitag Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Uwe Feddern ## Sachverhalt Cybersicherheit muss systemweit implementiert werden. Es nützt wenig, die eigenen Systeme abzusichern, wenn es Datenlecks und Sicherheitslücken bei den für die Stadt arbeitenden Dienstleistern gibt. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird hiermit im Sinne der IT-Sicherheit verpflichtet, ab sofort nur noch solche IT-Dienstleister auszuwählen, deren Leistungen für die Stadt Bonn mindestens nach IT-Grundschutz oder ISO 27001 zertifiziert sind. Sollte es für ein notwendiges Fachverfahren keinen entsprechenden Anbieter geben, so sind technisch-organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sich daraus ergebende Risiken zu mitigieren. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2070907; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2072244 ## Beratungsfolge - 2024-11-19 · Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation · vertagt - 2024-12-03 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-01-21 · Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation · erledigt - 2025-02-06 · Hauptausschuss · erledigt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241933-01 ST Koalitionsantrag: IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern {#nv-2020196} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Vergabeanforderungen bei Ausschreibungen sowie die Beauftragungen erfolgen bereits mit entsprechenden Anforderungen an die IT-Dienstleister. Bei bestehenden Verträgen sind in den letzten Jahren seitens der IT-Dienstleister selbst umfangreiche Maßnahmen zur IT-Sicherheit ergriffen worden bzw. es wurden Betriebszertifizierungen durchgeführt. ### 241933-02 ST Koalitionsantrag: IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern {#nv-2020794} **Stellungnahme der Verwaltung** Ergänzend zu der bereits erfolgten Stellungnahme teilt die Verwaltung mit, das die ISO 27001-Zertifizierung als Standard bei Beschaffungen und Betrieb gelten. Insofern wird der Koalitionsantrag zum IT-Grundschutz bei IT-Dienstleistern bereits umgesetzt bzw. bei Ersatzbeschaffungen berücksichtigt.