Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019929) # Koalitionsantrag: IT-Grundschutz und regelmäßige IT-Sicherheitsaudits 241934 · 2024-11-19 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Simon Carl Damian Brauer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabian Hafner Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Uwe Feddern ## Sachverhalt Sicherheit entsteht durch sorgfältig gestaltete Vorgehensweisen im Umgang mit Daten und IT-Infrastruktur. Um eine Grundsicherheit herzustellen und Vorfälle wie in Südwestfalen zu vermeiden, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Auftrag des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds das oben genannte IT Grundschutz-Profil erstellt. Als Begründung heißt es darin: [Zitat] „Kommunalverwaltungen sind verpflichtet, ihre IT-Systeme und Verwaltungsvorgänge durch technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend abzusichern, auch wenn keine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung speziell des IT-Grundschutzes aus einer Rechtsnorm abgeleitet werden kann. Diese Verpflichtungen ergeben sich z. B. aus datenschutz-rechtlichen Anforderungen (u. a. EU-Datenschutz-Grundverordnung) und dem Grundsatz des rechtmäßigen Verwaltungshandelns (Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz). Darüber hinaus sind die erheblichen Investitionen der Kommunalverwaltungen in ihre IT-Ausstattungen über angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu schützen. Im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit umfasst das hier beschriebe _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, einen Plan zu erstellen und den entsprechenden Gremien vorzustellen, um die IT-Sicherheit der Stadt Bonn in den kommenden 24 Monaten sukzessive mindestens auf das Niveau desIT-Grundschutz-Profil: Basis Absicherung Kommunalverwaltung vom 16.01.2024 (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Hilfsmittel/Profile/Basis_Absicherung_Kommunalverwaltung.html) zu heben. Wo immer möglich und sinnvoll, so können statt der Basis-Absicherung die “höherwertigen” Kern- oder Standard-Absicherungen gewählt werden. Über die direkten Anforderungen des Profils hinaus soll zudem eine dauerhaft regelmäßig aktualisierte Übersicht der eingesetzten Fachverfahren, dem Schutzbedarf der verarbeiteten Informationen sowie deren Beziehung zu den Geschäftsprozessen geschaffen werden. Diese Übersicht soll sich an einer gängigen Enterprise-Architecture-Methode orientieren. Begleitend zur Implementierung des IT-Grundschutzes sollen die Maßnahmen zudem durch geeignete Tests überprüft werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Tests, wann immer möglich, nicht unter Labor, sondern unter realistischen Bedingungen erfolgen sollen. Die Tests sollen die Grundlage sei _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-11-19 · Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation · ungeändert beschlossen - 2024-12-03 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-01-21 · Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation · ungeändert beschlossen - 2025-02-06 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241934-01 ST Koalitionsantrag: IT-Grundschutz und regelmäßige IT-Sicherheitsaudits {#nv-2020207} **Stellungnahme der Verwaltung** Aus IT-Sicherheitsgründen wird die Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil behandelt. ### 241934-03 ST Koalitionsantrag: IT-Grundschutz und regelmäßige IT-Sicherheitsaudits {#nv-2020793} **Stellungnahme der Verwaltung** Ergänzend zu den Beratungen in der Sitzung des UADO am 19.11.2024 teilt die Verwaltung mit, dass dem Ausschuss in der letzten Sitzung vor der Kommunalwahl 2025 (02.07.2024) ein Bericht über den bis dahin erreichten Erfüllungsgrad der Anforderungen des Kommunalprofils sowie die im Rahmen der Ermittlung bereits ergriffenen konkreten Maßnahmen vorgelegt wird. Als Auswertung aus dem ISMS-Werkzeug wird hierin für die Anforderungen mit Ampelfarben dargestellt, ob sie von der Stadt Bonn ganz, teilweise oder gar nicht erfüllt werden bzw. entbehrlich sind.