Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019947) # Klimaplan 2035hier: Umsetzungsbeschluss zum Steckbrief 2.3.1.1. „Im Bereich Kultur Maßnahmen und Projekte für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen“ 241945 · 2025-01-30 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Steckbriefs 2.3.1.2: „Im Bereich Kultur Maßnahmen und Projekte für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen“ weiter- bzw. neu entwickelten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2025/26 zu realisieren. Hierzu werden im Doppelhaushalt 2023/24 begonnene Maßnahmen fortgeführt bzw. neue Maßnahmen hinzugenommen. Pro Haushaltsjahr sind 50.000 € eingeplant. Die umgesetzten Maßnahmen sollen in geeigneter Form für eine Weiterentwicklung der Projekte in den Folgejahren ausgewertet werden. ## Beschlussvorschlag Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Steckbriefs 2.3.1.2: „Im Bereich Kultur Maßnahmen und Projekte für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen“ weiter- bzw. neu entwickelten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2025/26 zu realisieren. Hierzu werden im Doppelhaushalt 2023/24 begonnene Maßnahmen fortgeführt bzw. neue Maßnahmen hinzugenommen. Pro Haushaltsjahr sind 50.000 € eingeplant. Die umgesetzten Maßnahmen sollen in geeigneter Form für eine Weiterentwicklung der Projekte in den Folgejahren ausgewertet werden. ## Begründung Folgende Förderungen und Veranstaltungen sowie Projekte sollen im Doppelhaushalt 2025/26 fortgeführt und/oder neu realisiert werden: **1. Ausweitung der regulären Projektförderung des Kulturamts um je 20.000 € pro Haushaltsjahr (für Projekte jeweils in der 2. Jahreshälfte)** Der in der Projektförderung aufgrund des Klimaplans ausgeweitete Schwerpunkt wird aufgrund seiner großen Nachfrage fortgeführt. Gefördert werden Projekte, die sich inhaltlich mit dem Themengebiet „Kultur und Klima / Nachhaltigkeit“ beschäftigen und/oder solche Projekte, die bereits in der Planung die Berücksichtigung von geeigneten Energie- und Rohstoff sparenden Maßnahmen erkennen lassen. Nicht ausgeschöpfte Mittel verbleiben für spätere Antragsstellungen bei der kulturellen Projektförderung. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten wird für den erweiterten Förderlauf je Haushaltsjahr die zweite Jahreshälfte ins Auge gefasst, für die ergänzend zur regulären Projektförderung je 20.000 € eingestellt wird. Zuständig: Amt 41 Benötigtes Finanzvolumen: 40.000 € **2. „Vernetzt zum Ziel“ - (Interkommunale) Kooperationsprojekte zum Thema Nachhaltigkeit** Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Ausschreibung zum 2. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-01-30 · Kulturausschuss · ungeändert beschlossen - 2025-02-13 · Rat · ungeändert beschlossen