Originalquelle: ALLRIS-Original
241968 · 2025-07-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
a) Eine Verbreiterung der Autobahn mit zusätzlichen Fahrspuren im Zuge des notwendigen Ersatzneubaus im betreffenden Abschnitt (Brücke und Vorlandbrücken) wird abgelehnt. Stattdessen soll eine flächenschonende Planung angestrebt werden.
b) Ein Eingriff in die Bestandsbebauung aufgrund eines notwendigen Verschwenkens der Autobahntrasse im Zuge des Ersatzneubaus soll so weit wie möglich vermieden werden.
c) Die Betriebswege entlang der Brücke und Vorlandbrücken sollen für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden. Zur Realisierung einer Radschnellwegeverbindung wird vorrangig ein Ausbau unter Inanspruchnahme dieser Betriebswege durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt. Die weitere Planung für diese Radverkehrsverbindung soll in Abstimmung zwischen Autobahn GmbH, Land NRW und Stadt Bonn erfolgen.
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a) Eine Verbreiterung der Autobahn mit zusätzlichen Fahrspuren im Zuge des notwendigen Ersatzneubaus im betreffenden Abschnitt (Brücke und Vorlandbrücken) wird abgelehnt. Stattdessen soll eine flächenschonende Planung angestrebt werden.
b) Ein Eingriff in die Bestandsbebauung aufgrund eines notwendigen Verschwenkens der Autobahntrasse im Zuge des Ersatzneubaus soll so weit wie möglich vermieden werden.
c) Die Betriebswege entlang der Brücke und Vorlandbrücken sollen für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden. Zur Realisierung einer Radschnellwegeverbindung wird vorrangig ein Ausbau unter Inanspruchnahme dieser Betriebswege durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt. Die weitere Planung für diese Radverkehrsverbindung soll in Abstimmung zwischen Autobahn GmbH, Land NRW und Stadt Bonn erfolgen.
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Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht rechtzeitig zu den Abgabefristen des letzten Sitzungslaufs vor der Kommunalwahl fertiggestellt werden. Eine Beschlussfassung im nächsten Sitzungslauf ist erforderlich, um die Interessen der Stadt Bonn rechtzeitig in das laufende Planverfahren einbringen zu können. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Eingabe der städtischen Position zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Planungsverlauf der Autobahn GmbH keine Berücksichtigung mehr finden würde. In diesem Fall würden sich negative Auswirkungen für die verkehrlichen Bedingungen im Stadtgebiet, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, ergeben. Darüber hinaus würden potenzielle Mehrkosten für nachträglich notwendige Anpassungen der Planungen bzw. durch den Entfall von Einsparpotenzialen im Zuge einer gemeinsamen Planung aufkommen.
Hintergrund und Abstimmungsanlass
Die Autobahn GmbH beabsichtigt den Neubau der Rheinbrücke Bonn-Nord, Friedrich-Ebert-Brücke genannt, und deren -nach Bundesverkehrswegeplan als erforderlich angesehene- Kapazitätserweiterung von derzeit vier auf zukünftig sechs Fahrspuren zuzüglich jewe
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Stellungnahme der Verwaltung
Am Freitag, den 04.07.2025 hat die Autobahn GmbH auf die Anfrage seitens der Verwaltung, dass Vertreter*innen der Autobahn GmbH in einer Rats- oder Fachausschusssitzung den Planungsstand und weiteren Projektverlauf zum Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke erläutern mögen, folgende ablehnende Antwort gesendet:
„Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr …….. , vielen Dank für die Anfrage zur Vorstellung unseres Projektes in einer Ratssitzung.
Über das Projekt wird zweimal jährlich im politischen Begleitkreis bonn.bewegt informiert. In diesem sind die verkehrspolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen Mitglied und haben somit die Möglichkeit, sich zu informieren und die Informationen zu multiplizieren. Wenn Teilnehmende verhindert sind, kann er/sie bei Bedarf gerne eine Vertretung anmelden. Der politische Begleitkreis hat zum Ziel, die Politik hinreichend über das Projekt zu informieren und Fragen zu beantworten. Sollte aus Ihrer Sicht ein Bedarf vorhanden sein, den Teilnehmendenkreis anzupassen, geben Sie uns gerne eine Rückmeldung.
Zu unserer Infomesse im März dieses Jahres wurden alle verkehrspolitischen Sprecher der Ratsfraktionen über ………. (Stabstelle Dezernatskoordinat
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der bisherige Ausbauplan würde die Breite der Nordbrücke nahezu verdoppeln. Dies hätte erhebliche negative Folgen: mehr Verkehr, mehr Lärm, eine stärkere Hitzebelastung und insbesondere einen massiven Flächenverbrauch. Besonders betroffen wären Anwohnende, deren Häuser für den Ausbau abgerissen werden müssten – es droht der Verlust von bis zu 150 Wohnungen. Aus Sicht der Koalition ist ein solcher Eingriff in das Stadtgefüge nicht tragbar. Eine so weitreichende Erweiterung bedeutet eine erhebliche klimatische, soziale und verkehrliche Belastung für Bonn. Ziel muss es sein, eine Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen an die Mobilität als auch den Interessen der Stadtgesellschaft gerecht wird. Der bereits für den westlichen Abschnitt der A565 geforderte Ansatz einer Stadtautobahn muss auch bei der Brücke Anwendung finden. Neue Planungen mit reduziertem Querschnitt und realistischen Aussagen zum möglichen Wohnraumverlust sind den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Ziffer 1a wird folgendermaßen ersetzt:
Die Stadt Bonn setzt sich für eine flächenschonende Erneuerung der Nordbrücke ein. Dabei soll der Ausbaustandard einer Stadtautobahn (erlaubte Geschwindigkeit von max. 80 km/h) mit einem entsprechend reduzierten Regelquerschnitt angestrebt werden. Alternativ ist die Machbarkeit einer Doppelstockkonstruktion zu prüfen.
Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, sind neue Planungen seitens der Autobahn GmbH vorzulegen. Erfolgt dies nicht, werden Sachstand und Handlungsoptionen mit dem Ziel, ohne eine Verbreiterung auszukommen, erneut im Rat der Stadt Bonn beraten.
Stellungnahme der Verwaltung
Da dem Wunsch der Politik nach einer Berichterstattung durch die Autobahn GmbH nicht entsprochen werden kann, legt die Verwaltung nachfolgend schriftliche Informationen der Autobahn GmbH zum Sachstand von Sanierung bzw. Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke) vor:
Das Projekt befindet sich nach abgeschlossener Grundlagenermittlung derzeit in der Phase der Vorplanung und Variantenfestlegung. Anschließend folgen Entwurfsplanung (ca. 2 Jahre), Genehmigungsplanung und Planfeststellung (ca. 3-4 Jahre) sowie Ausführungsplanung und Bau (6-8 Jahre). Mit einem Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens in den 2030er-Jahren zu rechnen.
Aktuelle Informationen zum Projekt sowie Materialen vergangener Veranstaltungen stellt die Autobahn GmbH auf ihrer Website zur Verfügung: __https://bonnbewegt.de/de/baumassnahme-a565-rheinbruecke-bonn-nord-neubau__
Ergänzend dazu hat die Autobahn GmbH in Aussicht gestellt, die Präsentation vom politischen Begleitkreis am 27.08.2025 zur Verfügung zu stellen. Auch hier wurde die Friedrich-Ebert-Brücke thematisiert. Die Präsentation liegt der Verwaltung zum aktue
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Präsentation der politischen Begleitgruppe "bonnbewegt" am 27.08.2025 zur Nordbrücke konnte nicht fristgerecht für __DS-Nr. 241968-02 ST__ von der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt werden und wird mit dieser Stellungnahme nachgereicht.
Ausführliche Informationen (ausgestellte Poster und Karten, Infopapier, FAQs) inklusive einer Übersicht über die vertieft untersuchten Varianten findet sich unter __https://bonnbewegt.de/en/baumassnahme-a565-rheinbruecke-bonn-nord-neubau__ .
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert die Politik über den Eingang des Antwortschreibens der Autobahn GmbH auf ein Anschreiben des Oberbürgermeisters, das sich auf den Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn mit der DS __241968__ bezieht. Die Stellungnahme der Autobahn GmbH ist im Anhang beigefügt.