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Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien

242027 · 2024-12-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Sportausschuss folgt der Empfehlung des Gremiums und beauftragt die Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2024 eingegangenen, vorgeprüften Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu bewilligen:

Zuschussbetrag

21.666,00 €

Zuschussbetrag

125.000,00 €

Bad Godesberg 1850 e.V.,

Zuschussbetrag

50.925,93 €

Zuschussbetrag

42.661,00 €

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss folgt der Empfehlung des Gremiums und beauftragt die Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2024 eingegangenen, vorgeprüften Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu bewilligen:

Zuschussbetrag 21.666, 00 €

Zuschussbetrag 125.000, 00 €

Bad Godesberg 1850 e.V.,

Zuschussbetrag 50.925, 93 €

Zuschussbetrag 42.661, 00 €

Begründung

Über Investitionsmaßnahmen von Vereinen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000 Euro entscheidet nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn (Sport FöR) der Sportausschuss auf Empfehlung eines Gremiums bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden, um für das Folgejahr bewilligt werden zu können.

Der Zuschuss wird gemäß Sport FöR in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 50 Prozent der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten gewährt.

Folgende prüffähige Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1, sind bis zum 31.10.2024 für Maßnahmen, die die Vereine im Jahr 2025 umsetzen wollen, eingegangen:

Rot Weiß Röttgen e.V.

BTHV

GRC Bonn/Schüler Ruderclub Bonn

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

242027-01 Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien und Übertragung nicht abgerufener Mittel in das Haushaltsjahr 2026

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

In seiner Sitzung am 05.12.2024 hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, die in der Vorlage genannten Anträge der Sportvereine nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu bewilligen ( __DS 242027__ ).

Die Sportvereine haben daraufhin noch im Dezember 2024 Bewilligungsbescheide erhalten. In den Bescheiden wurde ein Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2025 festgesetzt.

Die Verwaltung berichtet in dieser Vorlage zum aktuellen Umsetzungsstand.

Zwei Maßnahmen sind bereits vollständig umgesetzt:

• Kulturbad Rüngsdorf, Zuschussbetrag 28.839, 00 €

• Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss (HTC), Zuschussbetrag 42.661, 00 €

Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die bei der Gewährung von Zuschüssen nach Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien zu berücksichtigen sind, darf die Zuwendung nur so weit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden.

Die Verwaltung hat die Vereine, die noch keinen Mittelabruf getätigt haben, um eine Information g

_Gekürzt._

Dokumente