Originalquelle: ALLRIS-Original
242042 · 2024-12-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zu 1:
Gemäß §§14 ff. Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und §13 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn ist ein Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht sowie eine Investitionsplanung zu erstellen. Die Betriebsleitung ist verpflichtet, diese Planungen dem Betriebsausschuss vorzulegen, der diese mit dem Beratungsergebnis über den Finanzausschuss an den Rat der Stadt Bonn zur Feststellung weiterleitet.
Der Erfolgsplan beinhaltet alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahrs 2025 sowie eine mittelfristige Planung bis 2028.
Er umfasst voraussichtlich anfallende Erträge in Höhe von insgesamt 24.635, 3 TEUR und voraussichtlich entstehende Aufwendungen in Höhe von insgesamt 24.630, 0 TEUR.
Das Jahr 2025 schließt demnach mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 5, 3 TEUR. Der Erfolgsplan 2025 wurde auf der Grundlage des vorläufigen Rechnungsergebnisses des Jahres 2024 erstellt. Dabei wurden alle bekannten Veränderungen in die Planungen einbezogen.
Folgende Planpositionen beinhalten besondere Veränderungen oder erscheinen erläuterungsbedürftig:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._