Originalquelle: ALLRIS-Original

SZB Pflegesatzanpassung Tagespflegehaus ab 01.01.2025

242044 · 2024-12-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das Tagespflegehaus der Stadt Bonn wird zum 01.01.2025 zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das Tagespflegehaus der Stadt Bonn wird zum 01.01.2025 zugestimmt.

Begründung

Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Träger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Landschaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen.

Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum sind die Kosten zu berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind.

Bei dieser Kalkulation waren ganz maßgeblich die Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für 2024. Ab 1. März 2024 wurden gemäß der Tarifeinigung die Tabellenentgelte aller Beschäftigten pro Vollzeitstellenanteil um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht. Dieses um 200 Euro erhöhte Entgelt wurde dann zusätzlich um weitere 5, 5 Prozent erhöht.

Darüber hinaus erwartet der Sachverständigenrat für 2024 eine Inflation von 3%, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Sachkosten z. B. für Lebensmittel, medizinischen Bedarf etc. führt.

Demgegenüber waren in den bisherigen Pflegesätze Entgeltbestandteile zur Refinanzierung der an die Beschäftigten gezahlten Inflationsausgleichsprämie enthalten. Diese Position war zu bereinigen und wirkte sich dadurch ergebnisreduzierend auf di

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge