Originalquelle: ALLRIS-Original

Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

242046 · 2024-12-03 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

1.)

Der Rat beschließt den weiteren Planungen zum Stadthaus Areal die Variante N3c zugrunde zu legen und trifft damit den Grundsatzbeschluss:

·

Das Stadthaus wird in der Hauptnutzung als Verwaltungsstandort mit Rathaus-Funktion mit ergänzenden Nutzungen entwickelt. (Nutzungsart: Mischnutzung)

·

Die ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen im Umfang von maximal ca. 25% bis minimal ca. 10% ermöglicht werden. (Mischnutzungs-Anteil und Öffnungsklausel)

·

Das Vorhaben soll als Teilabriss mit integriertem Neubau und Kernsanierung der zu erhaltenden Gebäudeteile realisiert werden. (Realisierungsform)

2.)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und dem Rat

im 1. Quartal 2025

Grundzüge einer Projektstruktur und Umsetzungsvarianten inklusive fortgeschriebenem Zeitplan und einer Konkretisierung zu den fiskalischen Auswirkungen vorzulegen.

3.)

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Flächen- und Wirkkonzept fortzuschreiben.

Beschlussvorschlag

1.) Der Rat beschließt den weiteren Planungen zum Stadthaus Areal die Variante N3c zugrunde zu legen und trifft damit den Grundsatzbeschluss:

· Das Stadthaus wird in der Hauptnutzung als Verwaltungsstandort mit Rathaus-Funktion mit ergänzenden Nutzungen entwickelt. (Nutzungsart: Mischnutzung)

· Die ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen im Umfang von maximal ca. 25% bis minimal ca. 10% ermöglicht werden. (Mischnutzungs-Anteil und Öffnungsklausel)

· Das Vorhaben soll als Teilabriss mit integriertem Neubau und Kernsanierung der zu erhaltenden Gebäudeteile realisiert werden. (Realisierungsform)

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und dem Rat im 1. Quartal 2025 Grundzüge einer Projektstruktur und Umsetzungsvarianten inklusive fortgeschriebenem Zeitplan und einer Konkretisierung zu den fiskalischen Auswirkungen vorzulegen.

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Flächen- und Wirkkonzept fortzuschreiben.

Begründung

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat auf Basis der Feststellung der Sanierungsfähigkeit, aber auch Sanierungsbedürftigkeit des Stadthauses Bonn am 14.03.2024 die Verwaltung beauftragt, eine Grundsatzentscheidung für die weiteren Planungen zum Stadthaus Areal vorzubereiten.

Zur Umsetzung des Beschlusspunktes hat die Verwaltung zum Juni 2024 das Büro dbp dasbauprojekt GmbH (Berlin) und per August 2024 die Projektsteuerung DREES & SOMMER (Köln) beauftragt.

Die Variante N3c vereint am ehesten die Ziele eines möglichst kurzen Leerstands des Gebäudes mit der angestrebten Belebung und Attraktivitätssteigerung des Areals, den Anforderungen an einen modernen und freundlichen Verwaltungsstandort, dem möglichst verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und der Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Kommune.

Im Hinblick auf den Mischnutzungsanteil sieht der Vorschlag eine „Öffnungsklausel“ vor, um bei der weiteren Umsetzung die notwendige Flexibilität zu erhalten. Die beiden Varianten N2c und N3c liegen im Bewertungsergebnis sehr nahe beieinander und der konkrete Mischnutzungsanteil muss in Abstimmung mit dem architektonischen Entwurf sowie den später noch festzulegen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

242046-01 AA BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Sachverhalt

Aus Sicht der Antragsteller macht es wenig Sinn, eine Sanierungsvariante zu beschließen und hierauf personelle und finanzielle Ressourcen zu verwenden, solange kein genehmigungsfähiger Haushalt vorliegt und somit nicht klar ist, wann die Sanierung des Stadthauses tatsächlich realisierbar und finanzierbar ist. Darüber hinaus erscheint es sinnfrei, Sanierung des Stadthauses und Neubau im Quartier Bundesviertel getrennt zu behandeln, wenn die Oberbürgermeisterin selbst zu dem Schluss kommt, dass für die Sicherstellung des Verwaltungsbetriebes letzterer nicht zwingend notwendig ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es äußerst fraglich, ob die Bezirksregierung einer entsprechend hohen Neuverschuldung zustimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat geht bei den weiteren Überlegungen zur Zukunft des Stadthauses auf Grund der ermittelten Kostenaufstellung von einer Sanierung statt von einem Abriss und Neubau des Gebäudes aus.
  1. Vor einer Festlegung, auf Basis welcher Variante das Stadthaus saniert werden soll und vor der folgenden Beauftragung einer einhergehenden Projektstruktur, eines Zeitplanes und der Konkretisierung fiskalischer Auswirkungen wird die Oberbbürgermeisterin beauftragt,

a. dem Rat einen aus Sicht der Bezirksregierung Köln genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen, der sowohl sämtliche bis 2029 kassenwirksam werdenden Aufwendungen für die Sanierung des Stadthauses (auf Basis der Variante N1a und N1c) sowie für den Fall, dass zusätzlich ein Verwaltungsstandort im Neuen Quartier Bundesviertel angestrebt wird, auch die hierfür kassenwirksam werdenden Aufwendungen beinhaltet,

b. dem Rat darzulegen, wie sie sich unter Beachtung der geltenden Beschlusslage Errichtung, Betrieb und Eigentumsverhältnisse für eine Wohnraumnutzung im Rahmen einer Mischnutzung am Standort des Stadthauses Berliner Platz 2 vorstellt und welches Nutzungskonzept sie hinsichtlich der übrigen, nicht unmittelbar dem Betrieb d

_Gekürzt._

242046-02 BBB-Anfrage: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Sachverhalt

Die Fragesteller sind ob der Unterlagen zum Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus an ergänzenden und erläuternden Informationen insbesondere zu dem zugrundeliegenden Raumbedarf interessiert.

Beschlussvorschlag

  1. Welche Flächenarten genau beinhalten die in der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin mit der Drucksache __242046__ zum Stadthaus ausgewiesenen Nutzflächen pro Standard-Arbeitsplatz (AP):

a. Nutzfläche pro AP 26, 5 qm b. Nutzfläche pro AP 17, 1 qm und worin liegt der Unterschied zu den Empfehlungen z.B. der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die für einen „Papierarbeitsplatz“ (mit persönlichen und allgemeinen Schiebetürenschränke) im Großraumbüro inkl. Wegeflächen, Teeküchen, internen Besprechungsbereichen 16, 18 qm pro AP in Ansatz bringen?

  1. Wie hoch wäre die aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben resultierende, vergleichbare Mindestnutzfläche pro AP anzusetzen?
  1. a. Trifft es zu, dass den Flächen in Zonen 1 und 2 rechnerisch die Nutzflächengröße von Standard-Arbeitsplätzen zugrunde gelegt wurde, obwohl diese dort gar nicht vorkommen?

b. Nutzflächen in welcher Größe stehen aktuell tatsächlich im Stadthaus und in welchen sonstigen städtisch genutzten Immobilien für Nutzungen der Zonen 1 und 2 zur Verfügung?

  1. Nutzflächen in welcher Größe mit Arbeitsplätzen in welcher Anzahl stehen in städtisc

_Gekürzt._

242046-03 ST BBB-Anfrage: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Stellungnahme der Verwaltung

Frage:

Welche Flächenarten genau beinhalten die in der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin mit der Drucksache 242046 zum Stadthaus ausgewiesenen Nutzflächen pro Standard-Arbeitsplatz (AP):

a) Nutzfläche pro AP 26, 5 qm

b) Nutzfläche pro AP 17, 1 qm und worin liegt der Unterschied zu den Empfehlungen z.B. der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die für einen „Papierarbeitsplatz“ (mit persönlichen und allgemeinen Schiebetürenschränke) im Großraumbüro inkl. Wegeflächen, Teeküchen, internen Besprechungsbereichen 16, 18 qm pro AP in Ansatz bringen?

Antwort:

a) Die 26, 5 m² Nutzfläche sind ein rechnerischer Wert, der sich ergibt, wenn man alle Nutzflächen in den Zonen 1, 2 und 3 (rund 71.000 m² NUF) durch die Anzahl der Arbeitsplätze in Zone 3 (2.680 AP) teilt. Nutzflächen sind die Flächen aller Räume inkl. Verkehrswege auf den Ebenen – ohne immobilienspezifische Fluchtwege (Treppenhäuser) und Aufzüge sowie Warteräume vor den Aufzügen, da dieser Anteil sich je nach Immobilie stark unterscheidet.

In den halböffentlichen und öffentlichen Zonen 1 und 2, welche bei dieser Rechnung auf die Arbeitsplätze in Zone 3 umgelegt werden, sind alle Besprechungsräume, Schalterstraßen, Bür

_Gekürzt._

242046-05 AA Interfraktioneller Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-ArealAntrag zur Vorlage 242046

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird durch folgenden Änderungsantrag ersetzt.

  1. Das Stadthausareal wird in seiner Hauptnutzung als Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen entwickelt. (Nutzungsart: Mischnutzung). Die ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen in einem Umfang von mindestens 25% ermöglicht werden. Die Verwaltung legt bis zur Ratssitzung am 12.2. eine externe rechtliche Einschätzung zur maximalen ergänzenden Nutzung vor. Insbesondere zur Wohnnutzung. Darüber hinaus sollen auch andere Nutzungen zur Belebung des Neuen Quartiers Stadthausareals flexibel ermöglicht werden.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und dem Rat im 1. Quartal 2025 Grundzüge einer Projektstruktur und Umsetzungsvarianten inklusive fortgeschriebenem Zeitplan und einer Konkretisierung zu den fiskalischen Auswirkungen vorzulegen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Flächen- und Wirkkonzept fortzuschreiben.
  1. Die Verwaltung richtet kurzfristig einen Arbeitskreis (AK) der planungspolitischen Sprecher/innen ein.

Folgende Punkte werden in diesem AK geprüft und vorbesprochen sowie entsprechende Lösungen bis zur nächste

_Gekürzt._

242046-06 AA FDP-Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss Stadthaus-ArealAntrag zur Vorlage 242046

Sachverhalt

Bei dem Grundstückhandeltes sich um ein Filetgrundstück in bester Innenstadtlage, das sich für viele Nutzungen eignet.

Nicht alle Nutzungen wurden geprüft, weil das Vorhaben innerhalb des bestehenden B Plans umgesetzt werden sollte.

Es wurde als vorausgesetzt angenommen, dass eine B-Plan-Änderung 5 Jahre dauert und diese Zeit nicht zur Verfügung stünde.

Es wurde ebenfalls ohne Diskussion vorausgesetzt, dass die Stadt das Grundstück mit eigenen Mitteln bebaut.

Die Mietdauer der nun angemieteten Interimsbüros für die Verwaltung würden eine sachgerechte Planung für ein Filetgrundstück dieser Größe nun jedoch nun unproblematisch zulassen.

Aus Sicht der FDP verbauen wir uns hier Chancen auf eine Stadtreparatur und die Belebung dieses Viertels.

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung möge folgende Varianten bewerten:

  1. Die Verwaltung macht ein Alternativszenario auf und berechnet den Komplettabriss mit

Kosten, Zeitachse und Möglichkeiten des B Planes.

  1. Die Verwaltung gibt eine realistisch begründete Schätzung der Dauer einer B Plan-Änderung (mit der jetzt bereits begonnen werden könnte).
  1. Die Verwaltung erteilt eine Auskunft, ob mit Investoren zur Nutzung des

Filetgrundstücks Kontakt aufgenommen wurde.

  1. Die Verwaltung prüft, wie viele Wohnungen bei einer Änderung des B Plans geschaffen werden könnten.
  1. Die Verwaltung rechnet ein Szenario in der Teilabriss-Variante mit maximaler Wohnnutzung auf dem Areal.
  1. Die Verwaltung erstellt für die Teilabriss-Variante eine Vollkostenrechnung.
  1. Die Verwaltung erläutert aus ihrer Sicht die Chance, einen Investor auf Erbpacht für die

Umgestaltungen, sei es innerhalb des aktuellen oder eines neu aufzustellenden B-Plans, zu gewinnen. Die Verwaltung erläutert, ob bereits Versuche zur Investorengewinnung vorgenommen wurden -wer wurde angesprochen und gab es Initiativanfragen.

242046-07 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung informiert über die Ergebnisse zu Beschlusspunkt Ziffer 1:

Zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit ergänzender Nutzungen zur Belebung des sog. Stadthaus-Areals und insbesondere zur Wohnnutzung wird auf die rechtliche Stellungnahme vom 31.01.2025 der beauftragen Rechtsanwaltskanzlei verwiesen, die als Anlage beigefügt ist.

Zusammenfassend beantworten die beauftragten Rechtsanwälte die aufgeworfene Fragestellung wie folgt:

Künftige Nutzungen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs, die sich im Rahmen der festgelegten Zweckbestimmung „Stadthaus“ bewegen, sind (allgemein) zulässig. Hierunter sind in erster Linie die Nutzungen als Rathaus und Hauptsitz der Verwaltung sowie Einrichtungen für verwaltungsnahe Dienstleistungen sowie die (mitgezogene) Nutzung von Räumlichkeiten als Betriebsrestaurant, Kindertagesstätte und (öffentliches) Parkhaus zusammenzufassen.

In Bezug auf etwaige weitere dem Gemeinbedarf dienende Nutzungen, wie etwa eine Nutzung als städtischer Begegnungsort, für städtische Kultureinrichtungen sowie für Einrichtungen der Bildung und Wissenschaft, ist, sollen derartige Nutzungen innerhalb des Plangebietes realisiert werden, zu unte

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Rechtliche_Stellungnahme_Stadthaus_Bonn_30.01.2025: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021381

242046-08 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal; hier:Beratungsvorlage Projektinitiierung, Planerbeauftragung, Abwicklungsmodelle, Projektorganisation, fiskalische Auswirkungen

Sachverhalt

Der Rat stimmt der Auslobung eines architektonischen / planerischen Wettbewerbs mit den in der Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen zu.

Zunächst wird ein Generalplanervertrag (GP) „light“ ausgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt auf einen umfassenden Generalplanervertrag zur Realisierung der Gesamtbaumaßnahme (GP Gesamt) erweitert (Folie 22 der Anlage 1).

Der Rat stimmt der Beauftragung von externen Büros für die Projektinitiierung zu.

Der Rat nimmt die Vorlage und die als Anlage beigefügten Analysen und Empfehlungen sowie die Projektstruktur zur Kenntnis.

Der vom Rat im Dezember beschlossene Arbeitskreis wird als dauerhaftes politisches Begleitgremium fortgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt der Auslobung eines architektonischen / planerischen Wettbewerbs mit den in der Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen zu.

Zunächst wird ein Generalplanervertrag (GP) „light“ ausgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt auf einen umfassenden Generalplanervertrag zur Realisierung der Gesamtbaumaßnahme (GP Gesamt) erweitert (Folie 22 der Anlage 1).

Der Rat stimmt der Beauftragung von externen Büros für die Projektinitiierung zu.

Der Rat nimmt die Vorlage und die als Anlage beigefügten Analysen und Empfehlungen sowie die Projektstruktur zur Kenntnis.

Der vom Rat im Dezember beschlossene Arbeitskreis wird als dauerhaftes politisches Begleitgremium fortgeführt.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:

Aufgrund des kurzfristig herbeizuführenden hohen internen und externen Abstimmungsbedarfs konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingereicht werden.

Mit dieser Vorlage ist eine Nachmeldung der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 25/26 verbunden.

Da die Sitzung des Finanzausschusses die letzte Sitzung vor Verabschiedung des Haushalts im Rat ist, kann die Vorlage nur in der Sitzung des Finanzausschusses am 06.03. beraten werden.

Eine spätere Beratung hat zur Folge, dass die benötigten Finanzmittel für die Projektinitiierung des Stadthausprojektes nicht zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass sich der Projektstart und damit auch die Gesamtprojektlaufzeit verschieben mit der Konsequenz eines höheren Kostenrisikos für das Gesamtprojekt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 unter der BV-Nr. __242046__ beschlossen, dass das Stadthausareal in seiner Hauptnutzung als Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen entwickelt wird (Nutzungsart: Mischnutzung). Der Beschluss sieht einen Teilabriss mit integriertem Neubau und einer Kernsanierung vor.

_Gekürzt._

242046-09 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal; hier: ergänzende Nutzungen

Sachverhalt

Der Rat folgt den Empfehlungen von dbp dasbauprojekt zur Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen und beschließt, diese in die Vorbereitung des geplanten Wettbewerbs, wie in der Begründung im Detail ausgeführt, mit einzubeziehen.

Beschlussvorschlag

Der Rat folgt den Empfehlungen von dbp dasbauprojekt zur Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen und beschließt, diese in die Vorbereitung des geplanten Wettbewerbs, wie in der Begründung im Detail ausgeführt, mit einzubeziehen.

Begründung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 unter der BV-Nr. __242046__ beschlossen, dass das Stadthausareal in seiner Hauptnutzung als Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen entwickelt wird (Nutzungsart: Mischnutzung). Der Beschluss sieht einen Teilabriss mit integriertem Neubau und einer Kernsanierung vor.

Laut Ratsbeschluss müssen die ergänzenden Nutzungen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen in einem Umfang von mindestens 25% ermöglicht werden. Zudem sollte die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 13.2. eine externe rechtliche Einschätzung zur maximalen ergänzenden Nutzung vorlegen, insbesondere zur Wohnnutzung. Darüber hinaus sollen auch andere Nutzungen zur Belebung des Neuen Quartiers Stadthausareals flexibel ermöglicht werden.

Über das Ergebnis der externen rechtlichen Einschätzung hat die Verwaltung in der Ratssitzung am 13.02.2025 informiert.

Die Verwaltung hat dbp dasbauprojekt beauftragt, Analysen und Empfehlungen zu den v. g. Aufgabenstellungen zu entwickeln. Diese sind in der Anlage dokumentiert und bilden die Basis des Beschlussvorschlags (Anlage 1).

__Zusammenfassung de

_Gekürzt._

242046-010 AA Interfraktioneller Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-ArealAntrag zur Vorlage 242046

Sachverhalt

Ziel ist es, den genauen Nutzungsmix bei der Auslobung des Wettbewerbs festlegen oder zumindest weiter eingrenzen zu können, um verwertbare und vergleichbare Wettbewerbsergebnisse zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird insbesondere im Hinblick auf das Rechtsgutachten und den Anteil Wohnen spätestens bis zur Sommerpause beauftragt darzustellen, welcher veränderter Anteil zur ergänzenden Nutzung unter Erhalt des Bestandsschutzes möglich ist. Dabei prüft sie zwei Varianten und stellt die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber:

  1. Variante: die ergänzende Nutzung liegt deutlich über 25 %
  2. Variante: die ergänzende Nutzung beträgt maximal 25 %

Das Prüfergebnis soll schnellstmöglich in den Begleitkreis und die Ratsgremien eingebracht werden, damit dann diese Ergebnisse in die Wettbewerbsauslobung einfließen können.

242046-11 Projekt Stadthaus-Areal; Vorbereitung der Auslobung des Wettbewerbs, hier: Ergänzende Nutzungen und Büro- und Immobilienstrategie

Sachverhalt

  1. Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt folgenden Rahmenbedingungen als Basis zur Ausformulierung der Wettbewerbsunterlagen (Auslobung) zum Projekt Stadthaus-Areal zu:

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt folgenden Rahmenbedingungen als Basis zur Ausformulierung der Wettbewerbsunterlagen (Auslobung) zum Projekt Stadthaus-Areal zu:

_Gekürzt._

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:

Der Rat hatte für das Projekt Stadthaus-Areal den Hauptausschuss als vorberatendes Gremium festgelegt. Vorlaufend waren der Verwaltungsvorstand als Lenkungsgremium und der politische Arbeitskreis sowie auch der Städtebau- und Gestaltungsbeirat einzubinden. Die Sondersitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates war für den 21.05.2025 terminiert. Die Beratungsergebnisse aus dem v.g. Gremium mussten abgewartet und die Beratungsvorlage darauf aufbauend finalisiert werden. Eine frühere Finalisierung der Beratungsvorlage war aufgrund dieser Zeitschiene nicht möglich.

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 12.12.2024 ( __DS 242046__ ) hat der Rat der Stadt Bonn entschieden, das Stadthaus-Areal als primären Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln.

Konkretisierend wurde in diesem Zusammenhang durch den Rat am 20.03.2025 beschlossen, die Entwicklung des Areals unter Zuhilfenahme eines architektonischen und planerischen Realisierungswettbewerbs vorzunehmen ( [__DS 242046-08__](https://www.bonn.sitzung

_Gekürzt._

242046-12 AA FDP-Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss Stadthaus-ArealAntrag zur Vorlage 242046

Sachverhalt

Aus Gründen der Transparenz sollte nicht nur der Weg des Teilabrisses und der Bestandssanierung geprüft werden, sondern dies sollte auch ins Verhältnis zu einem Komplettabriss und der Neuaufstellung eines B-planes gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der bisherige Punkt IV. wird gestrichen und durch folgenden Punkt IV. ersetzt:

IV. Die Verwaltung macht ein Alternativszenario auf und berechnet den Komplettabriss mit Kosten und Zeitachse. Dabei beschreibt sie die Möglichkeiten eines neuen B-planes für das Grundstück, zeigt eine Zeitachse auf und führt auf, wie viele Wohnungen mit Hilfe eines neuen B-planes geschaffen werden könnten.

242046-13 AA BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Sachverhalt

Die finanzielle Situation der Bundesstadt Bonn lässt keinen Raum dafür, auf dem Areal des Stadthauses etwas anderes vorzusehen, als eine sparsame, auf maximale Raumnutzung und Wirtschaftlichkeit ausgelegte Planung.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und legt folgende Rahmenbedingungen als Grundlage zur Ausformulierung der Wettbewerbsunterlagen (Auslobung) zum Projekt Stadthaus-Areal fest:

· Die Sanierung und spätere Flächenaufteilung ist so zu planen, dass auf dem Areal unter Zugrundelegung der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke (z.B. Arbeitsschutz) die größtmögliche Anzahl an Arbeitsplätzen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch die Räumlichkeiten des Stadtrates und der Bezirksvertretung Bonn (Ratssaal, Sitzung- und Konferenzräume) untergebracht werden können. · Flächen für Verwaltung, Gremien und Bürgerinnen/Bürger (bspw. als Ratssaal, Sitzungsräume, Besprechungsräume, Offenlegungen etc.) sind ausschließlich an den dienstlichen Bedürfnissen auszurichten und zu planen. · Flächen für ein Betriebsrestaurant sind so zu konzipieren, dass diese mit möglichst geringem Umbauaufwand auch dauerhaft Verwaltungs- und/oder Rathausfunktionen dienen können. Die Größe (NUF) soll sich an den durchschnittlichen Besucherzahlen des letzten Betreibers orientieren.

Zulässige ergänzende Nutzungen sind: - Kindertagesstätte - Verwaltungsnahe und quartiersorientierte Dienstleistungen, die

_Gekürzt._

242046-14 Projekt Stadthaus-Areal: Realisierungswettbewerb für die Sanierung des Stadthauses mit Teilabriss und Neubau

Sachverhalt

  1. Der Rat der Bundestadt Bonn stimmt der Auslobung eines Realisierungswettbewerbes zu.
  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs „Zukunft Stadthaus Bonn“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen:

Stimmberechtigtes Mitglied:

Stellvertretung:

  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________
  1. __________________________

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundestadt Bonn stimmt der Auslobung eines Realisierungswettbewerbes zu.
  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs „Zukunft Stadthaus Bonn“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen:

Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung:

  1. __________________________ 1. __________________________
  1. __________________________ 2. __________________________
  1. __________________________ 3. __________________________
  1. __________________________ 4. __________________________
  1. __________________________ 5. __________________________

Begründung

Das Stadthaus-Areal der Bundesstadt Bonn steht für eine lebendige, offene und nachhaltige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher. Im Herzen der Innenstadt findet die Verwaltung zukünftig in einem energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäude mit modernen und attraktiven Arbeitswelten und einem Foyer, das Bürger*innen und Besucher*innen willkommen heißt, ihren Hauptverwaltungsstandort. Er bietet eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau für hybride Arbeitsmodelle, ermöglicht und fördert Innovationen in der Arbeitsgestaltung und setzt den Bürger*innendialog in einem neuen Dienstleistungscharakter um.

Zur Belebung des Areals wird der Hauptverwaltungsstandort durch vielfältige Wohnangebote, eine Kindertagesstätte, eine Tagespflegeeinrichtung, kulturelle Angebote sowie eine Gastronomie ergänzt. Das Areal soll damit langfristig zu einem neuen Anziehungspunkt im Zentrum Bonns werden und eine bessere Verbindung zwischen Innenstadt und dem vielfältigen und dynamischen Stadtquartier der inneren Nordstadt schaffen und dieses weiter aufwerten..

Die Vision für die Neugestaltung des Stadthauskomplexes und des Areals steht für eine gelungene städtebaul

_Gekürzt._

242046-15 AA CDU-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-ArealAntrag zur Vorlage 242046-14

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslobungsunterlagen wie folgt anzupassen:

  1. Gastronomie: In der obersten Etage des Gebäudes ist ein Restaurant vorzusehen; die gastronomische Nutzung kann gegebenenfalls über zwei Etagen geführt werden.
  1. Stellplätze: Die Gesamtzahl der herzustellenden Stellplätze muss mindestens a) die heutige Stellplatzanzahl der Ebene U2 vollständig und b) mindestens 50 % der Stellplatzanzahl der Ebene U1 abdecken. Darüber hinaus sind zusätzliche Stellplätze als Quartiersgarage vorzuhalten, um den Wegfall von Parkplätzen in der Altstadt zu kompensieren.

242046-16 AA Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-ArealAntrag zur Vorlage 242046

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten die Auslobung des Wettbewerbs wie folgt zu ergänzen:

Die Grundsätze der Neuplanungen für das Stadthaus im Hinblick auf Eingangssituation, städtebaulicher Kontext, Durchgrünung und ergänzende Nutzungen bleiben erhalten.

  1. Gastronomie

Die Politik favorisiert eindeutig in der obersten Etage des Gebäudes ein Restaurant vorzusehen, welches außerhalb und während der Öffnungszeiten der Verwaltung genutzt werden kann (falls nötig, mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten für unterschiedliche Zeiten). Sollte es aus schwerwiegenden planerischen Gründen (Brandschutz, Entfluchtung, statische oder sonstige einschlägige Regeln) nicht möglich sein, oder aber dadurch zu einem außerordentlichen Mehraufwand und in keinem vernünftigen Verhältnis stehenden Mehrkosten führen, wird auf eine kleinere Lösung eines Bistros o.ä. gastronomischen Lösung ausgewichen. Die gastronomische Nutzung soll mit einer Aussichtsplattform und damit einem Zugang für die Öffentlichkeit verknüpft werden.

  1. Stellplätze

Die Verwaltung ergänzt den Auslobungstext im Bereich 4.4 Verkehrliche Erschließung/Stellplätze am Ende des Abschnitts “Erschließung” (nach “abgewickelt werden.”) um den folgend

_Gekürzt._

242046-17 Zukunft Stadthaus-Areal: Sachstandsbericht

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Mit dieser Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Projekt „Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn“ berichtet. Der Teilnahmewettbewerb des Planerauswahlverfahrens wurde erfolgreich abgeschlossen; die gesetzten und gelosten Büros stehen fest und bilden ein qualifiziertes, vielfältiges Teilnehmerfeld .

Die Aufbauorganisation und Vergabestrategie für die Generalplanung werden weiter konkretisiert. Die Teilprojekte , Immobilienstrategie, Flächen- und Bedarfsanalyse, Städtebau, Verkehr und Freiraum, Kunst am Bau und Logistik wurden aufgestellt und haben ihre Arbeit gestartet. Das Berichtswesen dokumentiert die Fortschritte und Herausforderungen.

Planerauswahlverfahren:

Wettbewerb und Teilnehmende

Verfahren und Rechtsgrundlagen

Der Teilnahmewettbewerb ist Teil des nichtoffenen, anonymen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 und wird mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte am 26.09.2025, die Bewerbungsfrist endete am 29.10.2025. Die Auslosung der Teilnehmenden fand am 10.11.2025 statt.

Bewerberstruktur und Auswahl

Eingang: 120 Bewerbungen, davon 113 gültig (7 doppelte Bewerbungen

_Gekürzt._

242046-18 Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn: Sachstandsbericht zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen im VgV-Verfahren

Sachverhalt

Mitteilung (Zusammenfassung)

Mit dieser Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Projekt „Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn“ dargestellt. Der Realisierungswettbewerb wurde planmäßig durchgeführt; das Ergebnis des Preisgerichts wird mit dieser Vorlage vorgestellt und bildet die Grundlage für die weitere Projektentwicklung.

Parallel wurden die Projektorganisation weiter etabliert, die Projektziele geschärft sowie die Abwicklungs- und Vergabestrategie vertieft. Insbesondere wurden die Vergabepakete weiter ausdifferenziert und um ein vorbereitendes Paket (VP0) ergänzt, um die Schnittstellen zwischen Planung, Rückbau und Umsetzung klar zu strukturieren und Risiken zu minimieren.

Auf dieser Grundlage wird nun das VgV-Verfahren zur Vergabe der Generalplanungsleistungen durchgeführt. Ziel ist die Auswahl eines leistungsfähigen und wirtschaftlich überzeugenden Generalplaners, der das Projekt in die nächste Planungsphase überführt.

Mit dem Abschluss des Wettbewerbs und der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ist ein zentraler Meilenstein erreicht. Das Projekt wird damit planmäßig in die nächste Phase der konkreten Planung und Umsetzung überführt.

Mitteilung (im Detail)

  1. Einordnun

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Mitteilung (Zusammenfassung)

Mit dieser Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Projekt „Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn“ dargestellt. Der Realisierungswettbewerb wurde planmäßig durchgeführt; das Ergebnis des Preisgerichts wird mit dieser Vorlage vorgestellt und bildet die Grundlage für die weitere Projektentwicklung.

Parallel wurden die Projektorganisation weiter etabliert, die Projektziele geschärft sowie die Abwicklungs- und Vergabestrategie vertieft. Insbesondere wurden die Vergabepakete weiter ausdifferenziert und um ein vorbereitendes Paket (VP0) ergänzt, um die Schnittstellen zwischen Planung, Rückbau und Umsetzung klar zu strukturieren und Risiken zu minimieren.

Auf dieser Grundlage wird nun das VgV-Verfahren zur Vergabe der Generalplanungsleistungen durchgeführt. Ziel ist die Auswahl eines leistungsfähigen und wirtschaftlich überzeugenden Generalplaners, der das Projekt in die nächste Planungsphase überführt.

Mit dem Abschluss des Wettbewerbs und der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ist ein zentraler Meilenstein erreicht. Das Projekt wird damit planmäßig in die nächste Phase der konkreten Planung und Umsetzung überführt.

Mitteilung (im Detail)

  1. Einordnun

_Gekürzt._

242046-19 ST Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn: Sachstandsbericht zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen im VgV-Verfahren; hier: ergänzende Stellungnahme zu 242046-18

Stellungnahme der Verwaltung

Einordnung

Die im Rat am 13.07.2026 gestellten Nachfragen betreffen zentrale strategische Aspekte der weiteren Projektentwicklung, insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die zukünftige Unterbringung der Verwaltung, alternative Entwicklungsszenarien für das Areal sowie die Struktur der Projektumsetzung.

Die Verwaltung und das Projektteam haben die Hinweise aufgegriffen und die laufenden Arbeiten entsprechend ausgerichtet. Wesentlicher Schwerpunkt ist dabei die Erarbeitung belastbarer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, dem Rat im weiteren Projektverlauf eine sachgerechte und transparente Entscheidungsbasis zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist festzuhalten, dass sich das Projekt aktuell in einer Phase befindet, in der wesentliche Grundlagen erarbeitet, überprüft und miteinander abgeglichen werden . Eine Reihe der diskutierten Fragestellungen ist bereits Bestandteil laufender Untersuchungen innerhalb der Teilprojekte, insbesondere der Immobilienstrategie, der Flächen- und Bedarfsstrategie sowie der Vorbereitung des Generalplanerverfahrens. Die aktuellen Arbeiten dienen ausdrücklich dazu, Risiken frühzeitig zu iden

_Gekürzt._

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