Originalquelle: ALLRIS-Original
242047 · 2024-12-10 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf eine Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf eine Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der umfangreichen internen Prüfungen und Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung.
Begründung
hat der Gesetzgeber betont, dass das besondere Gewicht der erneuerbaren Energien im Rahmen von Abwägungsentscheidungen nur in Ausnahmefällen überwunden werden kann.
Die Verwaltung steht unter Berücksichtigung der Aspekte des Freiraumplans sowie der naturschutzrechtlichen Gegebenheiten und schützenswerten Klimafunktionen einer Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik
Stellungnahme der Verwaltung
Auf regionaler Ebene wird derzeit mit dem sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (STP EE) eine Grundlage zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch die Bezirksregierung Köln erarbeitet, welche zum Ziel hat, den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk zu leiten. Durch den STP EE werden die Vorgaben u. a. des Landesentwicklungsplans NRW für die Festlegung von raumbedeutsamen Freiflächen-Solarenergieanlagen konkretisiert. Ausgeschlossen ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Waldbereichen und in Bereichen für den Schutz der Natur. Des Weiteren sind auf hochwertigen Ackerböden und in landwirtschaftlichen Kernräumen nur Agri-PV-Anlagen zulässig. Diese Vorgaben sind im Plan- und Genehmigungsverfahren auf kommunaler Ebene weiter zu vertiefen. Für den Bereich der Freiflächen-Photovoltaik enthält der Entwurf des STP EE keine konkreten Flächenfestlegungen sog. Vorrangflächen für die einzelnen Kommunen. Die räumliche Steuerung des Ausbaus von Freiflächen-PV (FFA-PV) wird von der Verwaltung als sinnvoll erachtet. Instrumente für die gesamtstädtische Steuerung können hierzu die vorbereitende Bauleitplanung oder die Aufstellung eines kommunalen Kriter
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (
) vom 24.06.2025 mit der Intention einer Untersagung von Freiflächen-Photovoltaik auf dem Meßdorfer
wird abgelehnt.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW ( __DS 242047__ ) vom 24.06.2025 mit der Intention einer Untersagung von Freiflächen-Photovoltaik auf dem Meßdorfer wird abgelehnt.
Begründung
Durch die Annahme des Bürgerantrages im Bürgerausschuss am 24.06.2025 wird die Thematik über eine N-Vorlage in die politische Beratung eingebracht.
Der ursprüngliche Bürgerantrag __DS 242047__ hat folgenden Wortlaut:
Beschlussvorschlag:
Die Installation von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Meßdorfer Feld wird untersagt.
Begründung:
Der Bürgerantrag ist auf eine Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld gerichtet. Einzelheiten zur Begründung können dem beigefügten Bürgerantrag in der Anlage entnommen werden.
Durch die Verwaltung wurde eine Vertagungsbitte ( __DS 242047-01 ST__ ) und eine Stellungnahme ( __DS 242047-02 ST__ ) mit folgenden Inhalt angelegt:
Auf regionaler Ebene wird derzeit mit dem sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (STP EE) eine Grundlage zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch die Bezirksregierung Köln erarbeitet, welche zum Ziel hat, den Ausbau der
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der weitere Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Bonner Stadtgebiet ist von hoher Bedeutung für die Energieversorgung Bonns, der Erreichung der Klimaziele und einen Beitrag Bonns zur nachhaltigen Stromerzeugung in Deutschland. Im Bereich des Meßdorfer Feldes sind dabei die Funktionen dieses wichtigen Freiraums zu beachten. Die Stadt Bonn misst dem Meßdorfer Feld eine hohe Bedeutung bei als Kaltluftentstehungsgebiet, in Hinsicht auf seine Bedeutung als Offenland-Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, als fruchtbare landwirtschaftliche Kulturlandschaft und als wichtiges Naherholungsgebiet.
Die Verwaltung wird daher gebeten, in Gesprächen mit möglichen Projektinteressenten für Freiflächen-PV auf dem Meßdorfer Feld auf andere, geeignetere Flächen im Stadtgebiet zu verweisen. Um den benötigten PV-Ausbau auf Bonner Stadtgebiet geordnet voranzubringen, wird die Verwaltung aufgefordert, zeitnah Rahmenbedingungen für seine räumliche Steuerung zu schaffen, wie mit Klimaplansteckbrief 5.2.2.1 beschlossen („Durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen für erneuerbare Energien und Energiespeicher“). Außerdem soll ein kommunaler Kriterienkatalog Standards fü
_Gekürzt._