Originalquelle: ALLRIS-Original
242049 · 2025-01-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen des Stadtordnungsdienstes wurde festgestellt, dass in der Straße Im Sonnenpütz täglich ca. 30 Fahrzeuge die Gehwege beidseits unerlaubt gekippt beparken und dabei teilweise Restgehwegbreiten von lediglich 0, 50m verbleiben. Eine Freigabe des gekippten Parkens mittels Beschilderung bzw. Markierung liegt nicht vor. Dies stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem dar, sodass die Verwaltung beabsichtigt, das Parken hier durch Parkmarkierungen auf der Fahrbahn konkret zu regeln. Hierdurch sollen für den Straßenverkehr klare Verhältnisse geschaffen werden, um die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigten zu können.
Die Gehwege besitzen eine Breite von ca. 1, 50 – 1, 80m. Eine Legalisierung der bisherigen Regelung des gekippten Parkens wäre vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Mindestgehwegbreiten (sh. DS __212060__ und DS __202321__ ) daher nur punktuell möglich.
Durch die alternierende Anordnung der Parkstände kann unter Berücksichtigung der vor
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