Originalquelle: ALLRIS-Original
242092 · 2024-11-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt
Die Verwaltung wird beauftragt
Begründung der Dringlichkeit: Um der hohen Dringlichkeit der Bedarfe gerecht zu werden, möchte das SGB noch in diesem Jahr ein VGV Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb starten. Die Bekanntmachung des Verfahrens ist im Dezember vorgesehen. Um den Zeitplan einhalten zu können, ist im Vorfeld die Beschlussfassung für die Gesamtmaßnahme notwendig. Eine Beschlussfassung im nächsten Sitzungszyklus verschiebt den Terminplan um mindestens 3 Monate.
Beschlüsse:
Gemäß Ratsbeschluss vom 09.12.2021 mit der DS-Nr. __211942__ wurde die Verwaltung beauftragt, den Schulstandort Rölsdorfstraße langfristig für eine schulische Nutzung zu sichern und gemäß Ziffer 1 des Beschlusses auf dem Areal des abgängigen Gebäudeteils B ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ als eigenständigen Schulstandort zu errichten.
Bereits im Jahr 2020 wurde durch die politischen Gremien beschlossen, dass zur Deckung der Bedarfe des Handballsports in Beuel und als Grundlage für die Entwicklung von weiteren sportlichen Perspektiven eine neue Dreifachsporthalle mit Tribüne für mindestens 500 Zuschauer*innen erri
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die aktuelle Haushaltslage und der nicht genehmigungsfähige Haushaltsentwurf 2025-2029 erlauben aus Sicht der BBB-Fraktion eigentlich aktuell gar keine Beschlussfassung über millionenschwere Investitionsmaßnahmen. Nicht nur deshalb muss aus Sicht des BBB die Entscheidung über die Planung des Therapiezentrums zunächst zurückstehen, sondern auch, weil in diesem Zusammenhang zunächst grundlegende Fragen geklärt werden müssen. Dazu zählen der zwingend notwendige Standard des Therapiezentrums, dessen Nutzungskonzept insbesondere hinsichtlich der Herkunft seiner Nutzer und die Folge-, Betriebs- und Personalkosten.
Die BBB-Fraktion verkennt jedoch nicht die zwingende Notwendigkeit, in Beuel eine neue, möglichst vielseitig nutzbare Dreifachhalle zu bauen. Nachdem die Planungen zu dieser neuen Halle nun lange genug verzögert wurden, sollte mit deren Planung am Standort Rölsdorfstraße unter Berücksichtigung des weiteren Umganges mit dem angrenzenden Hallenbad bzw. dem Areal, auf dem dieses aufsteht, nun unverzüglich begonnen werden.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Ziffer 3. wird wie folgt ergänzt:
Die Niederlegung der Gebäude erfolgt so spät wie fachlich noch vertretbar, um eine möglichst lange Weiternutzung durch die jetzigen Zwischennutzer*innen Rhizom e.V./Alte VHS als Kulturzentrum zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verein Alternativen für die wegfallenden Räumlichkeiten insbesondere im städtischen leerstehenden Immobilienbestand zur Nutzung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Gremien spätestens zum Ende des 1. Quartals 2025 vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In seiner Sitzung am 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit dem Verein Rhizom e.V. Alternativen für die wegfallenden Räumlichkeiten insbesondere im städtischen leerstehenden Immobilienbestand zur Nutzung zu prüfen.
Am 11.12.2025 konnte ein entsprechender Mietvertrag für eine Zwischennutzung im Gebäude Engeltalstr. 4 mit dem Verein abgeschlossen werden. Der Verein hat das Objekt Rölsdorfstraße 20 am 08.01.2026 zurückgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des Bauvorhabens Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und separater Dreifachsporthalle mit Tribüne am Standort Rölsdorfstraße wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Neubau wie geplant umzusetzen.
Begründung
Gemäß Ratsbeschluss DS-Nr. __242092__ vom 12.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt
Die Förderschule soll für eine Nutzung von bis zu 170 Schüler*innen mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ausgelegt werden. Die spezifischen Förderbedürfnisse der Schülerschaft macht die Planung multifunktionaler Räumlichkeiten und spezifischer Funktionseinheiten zur Berücksichtigung der pädagogischen und psychomotorischen Anforderungen notwendig. So erhält die Schule z. B. zur Förderung der Körperwahrnehmung und Bewegungskompetenz der Schüler*innen eine integrierte ca. 400 m² große Einfachsporthalle sowie ein ca. 20 m² großes Bewegungsschwimmbecken (Gebäude A).
Das schulische Bildungsangebot umfasst alle Klasse
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Änderungsantrag fordert explizit nur eine „Prüfung“, da die Fragen komplex sind und von Fachleuten beurteilt werden müssen.
Die Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn macht folgend Vorgaben.
Demnach müssen – unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 4 der Satzung – 35 Stellplätze für das Bauvorhaben „Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und separater Dreifachsporthalle“ geplant werden. Eine gleichzeitige Nutzung am Wochenende, bspw. ein Konzert in der Aula der Förderschule sowie ein gut besuchtes Handballspiel, bedarf darüber hinaus mindestens einer guten Abstimmung.
Die Umkleideräume könnten abseits des Schulsports für Sportmannschaften im gehobenen Amateurniveau (bspw. kann ein Kader einer Handballmannschaft samt Offiziellen bis zu 18 Personen umfassen) zu klein sein. Da die Größe aufgrund des Grundrisses nicht verändert werden kann, soll eine temporäre, flexible Zusammenlegung (bspw. Verbindungstür) geprüft wer
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des Bauvorhabens Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und separater Dreifachsporthalle mit Tribüne am Standort Rölsdorfstraße wird vorbehaltlich der Prüfung der nachfolgen Punkte zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Neubau wie geplant umzusetzen.
Sachverhalt
Die derzeit prognostizierten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 93, 4 Millionen Euro. Gegenüber dem bisherigen Kostenrahmen von rund 74, 3 Millionen Euro entspricht dies einer Steigerung um rund 19, 1 Millionen Euro. Gleichzeitig bestehen noch offene Fragen zum Baugrund, zur Kontamination unter den Bestandsgebäuden, zu den Kosten der abgesenkten Sporthalle sowie zur tatsächlichen Förderung und Finanzierung des Vorhabens. Vor einer abschließenden Entscheidung müssen diese Risiken belastbar untersucht und transparent dargestellt werden.
Das Förderzentrum und die Dreifachsporthalle sind eigenständige Baukörper mit unterschiedlichen Aufgaben: Das Förderzentrum erfüllt einen dringenden schulischen Bedarf. Die Dreifachsporthalle soll zusätzlich dem Schul-, Vereins- und Veranstaltungssport dienen und hierfür unter anderem eine Tribüne mit rund 500 Plätzen sowie Vereins- und Mehrzweckräume erhalten. Deshalb müssen Bedarf, Ausstattung, Kosten und Finanzierung beider Projekte getrennt nachvollziehbar sein.
Die Vertagung soll eine belastbare Entscheidung ermöglichen. Sie soll und darf nicht dazu führen, dass die offenen Fragen zur Dreifachsporthalle automatisch die dringend b
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1. Vertagung
Die Beschlussfassung über die Drucksache 242092-05 wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer erneuten Befassung die nachfolgend aufgeführten Entscheidungsgrundlagen vorzulegen.
2. Getrennte Beschlussfassung
Bei der erneuten Befassung sind das Förderzentrum und die separate Dreifachsporthalle als zwei getrennte Beschlussgegenstände vorzulegen. Die jeweiligen Investitions- und Folgekosten sind gesondert auszuweisen. Dabei ist darzustellen, welche planerischen, baulichen, vergaberechtlichen und terminlichen Abhängigkeiten zwischen beiden Vorhaben bestehen und wie eine getrennte Realisierung ermöglicht werden kann.
3. Ergänzende Entscheidungsgrundlagen
Die Verwaltung legt vor der erneuten Befassung Folgendes vor:
3.1 Baugrund und Altlasten
Eine unabhängige fachgutachterliche Bewertung der Kontamination, Tragfähigkeit sowie der Grund- und Hochwasserverhältnisse des Baugrundes. Dabei sind die bereits untersuchten und die noch nicht untersuchten Flächen, insbesondere unter den Bestandsgebäuden, getrennt darzustellen. Ebenfalls darzustellen sind der voraussichtliche Umfang des Bodenaustausches, notwendige Maßnahmen zur Baugrundverbesserung
_Gekürzt._
Sachverhalt
Nach den Erfahrungen mit der Beethovenhalle sollte Kostensteigerungen, die auf Imponderabilien im Baugrund beruhen (Tragfähigkeit, Kontamination Grundwasserdruck etc.), tunlichst vermeiden werden. Nach den in der Vorlage dazu zu lesenden Informationen bestehen bei den Antragstellern Bedenken, ob das Grundstück für die beiden Baumaßnahmen unter den verlautbarten Kosten wie geplant bebaut werden kann. Offenbar ist der unter den Bestandsgebäuden befindliche Boden bis heute nicht bzw. nicht ausreichend auf Schadstoffe beprobt worden. Angesichts der Haushaltskrise sollte darüber nachgedacht werden, die bisher geplanten unnötig hohen Baustandards zurückzufahren, um Finanzmittel einsparen zu können. Überdies ist die beabsichtigte Erweiterung in Form einesüppigen Foyers, einer Ausgabeküche, einer Garderobe, eines Vereinsraums und von zwei Mehrzweckräumen a 91qm kritisch zu hinterfragen. Wer aus welchen Gründen wann und mit welcher Kompetenz entschieden hat, von dem vom Rat im Dezember 2024 genehmigten Raumplan abzuweichen und warum dies angesichts der Haushaltslage unabweisbar sein soll, ist darzulegen. Ferner gehört zu der Erstellung einer validen Entscheidungsgrundlage alle möglichen För
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird mit folgende Maßgaben vertagt.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die BBB-Fraktion erkennt den dringenden Bedarf an einer zeitgemäßen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sowie den zusätzlichen Sporthallenbedarf ausdrücklich an. Das Auskunftsersuchen richtet sich somit weder gegen die beabsichtigte Beschulung noch gegen die Errichtung einer Hallenanlage für Sportvereine, sondern verfolgt die Beantwortung der bei Beschlussfassung im Rat am 24. September 2026 von der Verwaltung unbeantwortet gebliebenen Fragen.
Förderzentrum und Dreifachsporthalle sind eigenständige Baukörper mit unterschiedlichen Aufgaben, Nutzungen und Kosten. Auch nach dem Ratsbeschluss besteht deshalb ein öffentliches Interesse an einer getrennten Kostendarstellung und an Transparenz über Planungs-, Baugrund-, Finanzierungs- und Kostenrisiken.
Die Fragen zu Schülerzahlen, regionalem Einzugsgebiet und Beförderungskosten dienen einer nachvollziehbaren Kapazitäts- und Finanzplanung. Sie stellen weder den Bildungsanspruch der betroffenen Kinder noch den Bedarf des Förderzentrums infrage.
Im Übrigen ergibt sich die Anfrage aus den mit den Drucksachen 242092-01 AA, 242092-07 AA und 242092-08 AA vorgetragenen Aspekten.
Beschlussvorschlag
1. Kosten und Finanzierung
1.1 Baustandard und Zertifizierung
Welche Höhe an Investitionskosten könnten beim Förderzentrum und bei der Dreifachsporthalle jeweils eingespart werden, wenn anstelle des vorgesehenen DGNB-Gold-Standards
Kosten in welcher Höhe entfallen dabei jeweils ausschließlich auf das Zertifizierungsverfahren, insbesondere auf Gebühren, Auditoren, Beratung, Nachweise und Dokumentation? Welche zusätzlichen baulichen und technischen Kosten entstehen zur Erreichung des Gold-Standards?
Welche Auswirkungen hätten die Varianten auf Fördermittel, Energieverbrauch sowie Betriebs-, Instandhaltungs- und Lebenszykluskosten?
1.2 Raumprogramm der Dreifachsporthalle
Welche jeweiligen Einsparungen wären möglich, wenn auf das zusätzlich vorgesehene Foyer, die Ausgabeküche, die Garderobe, den Vereinsraum und/oder die beiden Mehrzweckräume ganz oder teilweise verzichtet würde?
1.3 Förderung
Ist das Vorhaben im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau förderfähig? Welche Vorausset
_Gekürzt._