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Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg

242094 · 2025-01-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6618-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg, (UKB-Gelände) ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Planverfahren wird im Normalverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 6618-1-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg (UKB-Gelände) ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6618-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg, (UKB-Gelände) ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Planverfahren wird im Normalverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 6618-1-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg (UKB-Gelände) ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Begründung

__[1] Plangebiet__

Das ca. 45 ha große Plangebiet, das den gesamten Bereich des Universitätsklinikums Bonn (UKB) sowie nach Westen auch Bereiche des Kottenforstes umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil Venusberg.

Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:

Das Klinikgelände ist bis auf den nordwestlichen Teilbereich umschlossen von den Waldflächen des Kottenforsts; im nordwestlichen Teilbereich grenzt die Ortschaft Venusberg an. Der Venusberg als höchster Ortsteil Bonns liegt auf einer Geländehöhe von ca. 170 m ü.NHN. An der östlichen Plangebietsgrenze – welche durch einen Wanderweg begrenzt ist - fällt der Kottenforst steil zur Ort

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge