Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der Pflege von städtischen Grünflächen

242108 · 2025-02-12 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit beantrage ich bei der Pflege städtischer Grünflächen möglichst auf Laubbläser zu verzichten.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2071403

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

242108-01 ST Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der Pflege von städtischen Grünflächen

Stellungnahme der Verwaltung

Es ist korrekt, dass Laubbläser/ -sauger umweltschädlich sein können. Daher erfolgt der Einsatz der Laubbläser bei der Stadt Bonn auf Grundlage der Empfehlungen zum Einsatz von Laubbläsern und –saugern des Umweltbundesamtes sowie des Bundesamtes für Naturschutz.

Aktuell werden die Freiflächen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zur Aufrechterhaltung der Nutzung von Laub befreit. Sie sind in diesem Einsatzgebiet personalbedingt unverzichtbar. Hierbei wird nach Möglichkeit das Laub von vorgenannten Flächen in Flächen geblasen, wo diese die Nutzung und Verkehrssicherheit, aber auch die vorhandene Vegetation nicht beeinträchtigen. An den übrigen Stellen wird das Laub auf der Fläche belassen, welches hier als Habitat von Tieren wie Igeln dienen kann und mit der Zersetzung als natürlicher Dünger und zur Vergrößerung der Humusauflage und somit zur Förderung des Bodenlebens fungiert.

Von der Stadt Bonn werden ausschließlich Geräte ohne Häckselfunktion eingesetzt, sodass diese sogar an gewissen Stellen nicht den mechanischen Schaden, welcher durch den Einsatz von Rechen entstehen kann, verursachen.

Durch die Nutzung der Gebläse innerhalb der zulässigen Uhrzeiten ist sichergeste

_Gekürzt._