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Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

242187 · 2025-02-12 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Hiermit beantrage ich ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Hinweis:

Auf den Fotos 1 und 2 werden offene Wunden gezeigt.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Hiermit beantrage ich ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Hinweis:

Auf den Fotos 1 und 2 werden offene Wunden gezeigt.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Hinweis:

Auf den Fotos 1 und 2 werden offene Wunden gezeigt.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

242187-01 Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Beantwortung des Bürgerantrages verweist die Verwaltung auf die __DS 242185-01__ .

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.

242187-02 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

Sachverhalt

Dem nachfolgenden Beschluss des Bürgerausschusses vom 12.02.2025 wird nicht gefolgt:

"Die Verwaltung wird beauftragt, ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter umzusetzen."

Beschlussvorschlag

Dem nachfolgenden Beschluss des Bürgerausschusses vom 12.02.2025 wird nicht gefolgt:

"Die Verwaltung wird beauftragt, ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter umzusetzen."

Begründung

Der zur Ablehnung vorgeschlagene Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag ( __DS 242187__ ) der in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 12.02.2025 ungeändert angenommen wurde.

In der Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag ( __DS 242187-01__ ) hatte die Verwaltung auf die Stellungnahme DS 241875-01 zum Antrag der Koalition: „Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren“ verwiesen.

Der Antrag der Koalition __DS 241875__ wurde im Rat am 13.02.2025 als „erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung“ betrachtet.

__Der ursprüngliche Bürgerantrag (DS-Nr.: __ __242187__ __)__ __lautete: __

Hiermit beantrage ich ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter.

__Die Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.__ [__242187-01_

_Gekürzt._

242187-03 AA Grüne/Linke/Volt Änderungsantrag - N-Vorlage: Nächtliches Fahrverbot für RasenmähroboterAntrag zur Vorlage 242187

Sachverhalt

Der europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) ist in Deutschland stark gefährdet und steht inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere. Er ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Ursachen für den Bestandsrückgang sind unter anderem der Verlust naturnaher Lebensräume, der Rückgang von Insekten sowie zunehmende Gefahren im Siedlungsraum.

Eine wachsende und belegte Gefahrenquelle stellen automatisierte Mähroboter dar. Insbesondere nachts eingesetzte Geräte verursachen bei Igeln und anderen bodennah lebenden Wildtieren schwere Verletzungen bis hin zum Tod. Igel sind nachtaktiv und zeigen bei Gefahr ein Schutzverhalten (Zusammenrollen), das sie gegenüber Mährobotern schutzlos macht. Technische Schutzmechanismen an den Geräten sind nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung bislang nicht ausreichend wirksam.

Fachbehörden und Ministerien empfehlen daher ausdrücklich, Mähroboter nicht in der Dämmerung und Nacht zu betreiben. Sowohl das Land Hessen als auch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW weisen auf erhebliche tierschutzrechtliche Risiken hin. Kommunen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten tätig zu w

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schutz von Igeln und weiteren nachtaktiven Kleintieren eine zeitliche Einschränkung für den Betrieb von Mährobotern im Bonner Stadtgebiet zu erlassen.
  1. Hierzu soll eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes geprüft und vorbereitet werden, die den Betrieb von Mährobotern von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang untersagt.
  1. Die Regelung soll – soweit rechtlich zulässig – sowohl für private Grundstücke als auch für öffentliche Grünflächen gelten.
  1. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und tierschutzwirksame Regelung nach dem Vorbild anderer Kommunen.

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