Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020586) # Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8023-16 „Maarstraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost 242200 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8023-16 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, zwischen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, der Maarstraße bis einschließlich Grundstück Maarstraße Nr. 50, der Rhein-Sieg-Eisenbahn und Schwarzer Weg ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. ## Beschlussvorschlag Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8023-16 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, zwischen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, der Maarstraße bis einschließlich Grundstück Maarstraße Nr. 50, der Rhein-Sieg-Eisenbahn und Schwarzer Weg ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. ## Begründung __Plangebiet__ Der ca. 5, 3 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost und erstreckt sich auf eine Fläche zwischen einer Parallelen von ca. 140 m östlich der Königswinterer Straße, Maarstraße bis einschließlich des Flurstückes östlich des Grundstückes Maarstraße Nr. 50, Schwarzer Weg und einen Teil der Gleisfläche der Rhein-Sieg-Eisenbahn. Der Charakter des Geltungsbereichs zeichnet sich überwiegend durch flächenintensive gewerbliche Nutzungen aus. So sind große Gewerbehallen von Bau- und Verpackungsstoffherstellern zu verzeichnen, außerdem ein Autoverwerter mit entsprechender offener Abstellfläche für die Fahrzeuge. Im westlichen Bereich an der Maarstraße befinden sich ein Markt für Autoteile und eine Kfz-Werkstatt. Im östlichen Teil sind ein Discounter und ein derzeit im Bau befindlicher Drogeriemarkt vorhanden, in der zulaufenden Spitze des Plangebiets sind einige kleinere Gebäude vorhanden, die zum Teil ebenfalls einer gewerblichen Nutzung unterliegen, jedoch auch bewohnt sind. __Vorhandenes Planungsrecht__ Der Regionalplan Köln für den Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg sowie auch der Entwurf der Neuaufstellung des R _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-05-21 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2025-06-25 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 242200-01 ST Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8023-16 „Maarstraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost {#nv-2022839} **Begründung** [__242200__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2020586) **Stellungnahme der Verwaltung** Zu der Vorlage DS-Nr. [__242200__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2020586) gibt die Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme ab: In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 21. Mai 2025 wurde die o. g. Vorlage mit folgender Maßgabe beschlossen: „ Die Verwaltung wird in einer weiteren Stellungnahme unteranderem zu der Gesamtverkaufsfläche zu den 800 m² Stellung beziehen und somit eine textliche Formulierung vorschlagen. “ In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 d) und e) heißt es jeweils im letzten Satz: „Erweiterungen der bei Inkrafttreten dieses Bebauungsplans genehmigten Verkaufsfläche sind bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² zulässig.“ Nach Auffassung der Verwaltung kommt es durch diesen Wortlaut zu keinen mehrdeutigen Interpretationen des Satzes, da durch den Wortlaut der „genehmigten Verkaufsfläche“ eindeutig die bereits vorhandene und genehmigte Verkaufsfläche gemeint ist, die bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 m² erweitert werden kann. Um zukünftig Fehlinterpretationen zu vermeiden, werden die textlichen Festsetzungen Nr. 1 d) und e) jedoch im letzten Satz wie folgt geändert: „Erweiterungen der _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2973912&OTYP=41))