Originalquelle: ALLRIS-Original
242237 · 2025-01-28 · Beschlussvorlage · öffentlich
Ab der kommenden Sitzung des Integrationsrates beträgt die Redezeit zu jedem Tagesordnungspunkt in Sitzungen des Integrationsrates höchstens 5 Minuten pro Redebeitrag. Sie kann durch Beschluss des Integrationsrates verlängert oder verkürzt werden.
Ab der kommenden Sitzung des Integrationsrates beträgt die Redezeit zu jedem Tagesordnungspunkt in Sitzungen des Integrationsrates höchstens 5 Minuten pro Redebeitrag. Sie kann durch Beschluss des Integrationsrates verlängert oder verkürzt werden.
Im Integrationsrat der Stadt Bonn gilt bisher keine Beschränkung für die Redezeit. Eine Redezeitbegrenzung obliegt nach §12 Abs. 4 der Geschäftsordnung dem Integrationsrat selbst und ist per Beschlussvorlage im Rahmen seiner Selbstorganisationshoheit entsprechend zu regeln. Dadurch soll der geordnete Ablauf der Sitzung sichergestellt und die Gleichbehandlung aller Mitglieder gewährleistet werden.
Begründung
wie vom Geschäftsführer des Integrationsrates in der Sitzung mündlich vorgetragen, schriftlich erläutert werden sollen.
__Die Stellungnahme lautet: __
An die Verwaltung wurde über Mitglieder des Integrationsrates der Wunsch herangetragen, eine Festlegung der Redezeit im Integrationsrat herbeizuführen. Dies muss auf den Integrationsrat abgestimmt und von ihm im Rahmen seiner Selbstorganisationshoheit entsprechend beschlossen werden. Die Straffung der Debatte im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder des Integrationsrates muss gewährleistet und der geordnete Ablauf der Sitzung sichergestellt werden. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Festsetzung der Redezeit im Integrationsrat orientiert sich in ihrer Form an der Redezeitbeschränkung im Rat der Stadt Bonn. Dort ist die Redezeit ebenso durch einen Gremienbeschluss festgelegt (siehe DS __1413103NV5__ ). Hinzu kommt, dass die Redezeitbegrenzung in vielen Integrationsräten in NRW z.B. Aachen, Bergisch Gladbach, Brühl, Euskirchen, Gladbeck, Hattingen, Hürth,
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Integrationsrat der Stadt Bonn hat die Beschlussvorlage DS __242237__ „Festlegung der Redezeit im Integrationsrat“ in seiner Sitzung am 28.01.2025 mit der Maßgabe vertagt, dass die Hintergründe der Vorlage hinsichtlich der Begründung wie vom Geschäftsführer des Integrationsrates in der Sitzung mündlich vorgetragen, schriftlich erläutert werden sollen.
__Die Stellungnahme lautet: __
An die Verwaltung wurde über Mitglieder des Integrationsrates der Wunsch herangetragen, eine Festlegung der Redezeit im Integrationsrat herbeizuführen. Dies muss auf den Integrationsrat abgestimmt und von ihm im Rahmen seiner Selbstorganisationshoheit entsprechend beschlossen werden. Die Straffung der Debatte im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder des Integrationsrates muss gewährleistet und der geordnete Ablauf der Sitzung sichergestellt werden. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Festsetzung der Redezeit im Integrationsrat orientiert sich in ihrer Form an der Redezeitbeschränkung im Rat der Stadt Bonn. Dort ist die Redezeit ebenso durch einen
_Gekürzt._
Sachverhalt
erfolgt mündlich in der Sitzung .
Beschlussvorschlag
1- Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hebt den am 25.02.2025 gefassten Beschluss (Drucks-Nr: __242237__ ) bezüglich der Redezeit ab dem 03.09.2026 auf.
2- Zugleich wird §12 Abs. 4 der GeschO ersatzlos gestrichen.