Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020673) # Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der "Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2025 bis 31.05.2030 242238 · 2025-01-30 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Rat beruft gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn folgende drei Persönlichkeiten als Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren (01.06.2025-31.05.2030) in das Kuratorium der Stiftung: o Herr Thomas Baerens o Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter o Herrn David Eisermann 2. Der Rat empfiehlt dem Kuratorium, nach der Wahl von Vorstand und Fachjury die Intendantin/den Intendanten der Internationalen Beethovenfeste Bonn g GmbH und den Direktor des Beethovenhauses als Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen. ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat beruft gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn folgende drei Persönlichkeiten als Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren (01.06.2025-31.05.2030) in das Kuratorium der Stiftung: o Herr Thomas Baerens o Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter o Herrn David Eisermann 2. Der Rat empfiehlt dem Kuratorium, nach der Wahl von Vorstand und Fachjury die Intendantin/den Intendanten der Internationalen Beethovenfeste Bonn g GmbH und den Direktor des Beethovenhauses als Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen. ## Begründung Das Kuratorium der Beethovenstiftung besteht aus bis zu acht Mitgliedern (§ 8, Abs. 1 der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn). Ständige Mitglieder sind der/die Oberbürgermeister/-in und der/die Kulturdezernent/-in der Bundesstadt Bonn (§ 8, Abs. 2, Buchstabe c). Der Bund entsendet zwei Mitglieder (§ 8, Abs. 2, Buchstabe b). Vom Rat der Bundesstadt Bonn werden für eine Amtszeit von fünf Jahren mit Zweidrittelmehrheit drei Mitglieder berufen, die kein kommunalpolitisches Mandat innehaben dürfen (§ 8, Abs. 2, Buchstabe a). Eine erneute Berufung ist zulässig. Mit Beschluss des Rates vom 07.05.2020 (DS-Nr.: [__200421__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5035) ) wurden Frau Dr. Wulf-Mathies, Frau Eller-Rüter und Herr Dr. Eisermann für 5 Jahre bis zum 31.05.2025 in das Kuratorium der Beethovenstiftung berufen. Frau Eller-Rüter sowie Herr Eisermann haben sich bereit erklärt, für weitere fünf Jahre im Kuratorium der Beethovenstiftung mitzuarbeiten und werden von der Verwaltung zur Wiederwahl vorgeschlagen. Herr Thomas Baerens war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2024 als Referent im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-01-30 · Kulturausschuss · ungeändert beschlossen - 2025-02-13 · Rat · ungeändert beschlossen