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Mitteilung über Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar

242240 · 2025-01-21 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE GmbH) hat am 15.03.2024 die Verwaltung darüber informiert, dass ein Stilllegungsverfahren nach § 11 Absatz 1a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) mit der Veröffentlichung der beabsichtigten Stilllegung im Bundesanzeiger am 14.03.2024 eingeleitet wurde. Gegenstand ist die Schienenstrecke zwischen Beuel Bf bis nach St. Augustin-Hangelar (Streckennummer 9613).

Die Stadt Bonn ist Eigentümerin dieser ca. 4, 5 km langen Schienenstrecke. Von 1995 bis einschließlich Juli 2019 bestand ein Nutzungsvertrag zwischen der Stadt und der RSE GmbH zur kostenfreien Überlassung der zur Bahnstrecke gehörenden Grundstücke.

Zur Einleitung des Stilllegungsverfahrens nach § 11 AEG hat die RSE GmbH als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen Antrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) abgegeben, aus dem hervorgeht, dass ihr der Unterhalt der betreffenden Infrastruktur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr zugemutet werden kann. Des Weiteren ist im Rahmen des Antrags darzulegen, dass die entsprechende Infrastruktur erfolglos anderen Eisenbahninfrastrukturunternehm

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

242240-01 AA FDP-Änderungsantrag: Mitteilung über Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und HangelarAntrag zur Vorlage 242240

Sachverhalt

Folgende Punkte sollen geändert werden:

  1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
  2. Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs mögliche Fördergelder abgerufen werden können.

Beschlussvorschlag

Folgende Punkte sollen geändert werden:

  1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
  2. Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs mögliche Fördergelder abgerufen werden können.

Begründung

erfolgt mündlich.

242240-002 N-Vorlage zum Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar

Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt Ziffer 2 des Änderungsantrages

__242240-01 AA__

nicht zu folgen:

„Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs mögliche Fördergelder abgerufen werden können.“

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt Ziffer 2 des Änderungsantrages __242240-01 AA__ nicht zu folgen:

„Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs mögliche Fördergelder abgerufen werden können.“

Begründung

Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 29.01.2025 die Mitteilungsvorlage DS-Nr.: __242240__ zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben und sie aufgrund Zif. 1 des Änderungsantrages __242240-01 AA__ zur Beratung in die nächste Sitzung vertagt

Ziff. 2 des __242240-01 AA__ wurde nicht beraten und hatte folgenden Inhalt: „Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs mögliche Fördergelder abgerufen werden können.“

__Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage DS-Nr.: __ __242240__ __lautete: __

Die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE GmbH) hat am 15.03.2024 die Verwaltung darüber informiert, dass ein Stilllegungsverfahren nach § 11 Absatz 1a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) mit der Veröffentlichung der beabsichtigten Stilllegung im Bundesanzeiger am 14.03.20

_Gekürzt._

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