Originalquelle: ALLRIS-Original
242248 · 2025-01-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
1) Die Integration und Umsetzbarkeit der im Beteiligungsverfahren aufgekommenen Aspekte wird gemäß Anlage 5 im weiteren Planungsverlauf geprüft.
2) Die Verbindung der B-Ebene mit der Mittelinsel erfolgt - wie im Rahmen der Vorentwurfsplanung beschlossen - über zwei redundante Aufzüge, feste Treppe und Rolltreppen.
3) Eine gut einsehbare Fahrradtiefgarage mit höchstmöglicher Stellplatzzahl inklusive Fahrradrampe wird realisiert.
4) Die geplante Radverkehrsführung entlang der Maximilianstraße wird weiter geplant.
5) Für die örtliche Szene wird unter Wegnahme entsprechender Bus-Pausenplätze
eine Aufenthaltsfläche zwischen Pausenplätzen, Fahrradrampe und Südunterführung (sogenannte Dreiecksfläche) eingerichtet. Sollte die Fläche seitens der Szene nicht angenommen werden, ist die nachträgliche Einrichtung des Pausenplatzes für den Bus zu gewährleisten. Entsprechende Kapazitäten für Bus-Pausenplätze sind weiterhin am Kaiserplatz vorzuhalten und dort barrierefrei auszubauen.
1) Die Integration und Umsetzbarkeit der im Beteiligungsverfahren aufgekommenen Aspekte wird gemäß Anlage 5 im weiteren Planungsverlauf geprüft.
2) Die Verbindung der B-Ebene mit der Mittelinsel erfolgt - wie im Rahmen der Vorentwurfsplanung beschlossen - über zwei redundante Aufzüge, feste Treppe und Rolltreppen.
3) Eine gut einsehbare Fahrradtiefgarage mit höchstmöglicher Stellplatzzahl inklusive Fahrradrampe wird realisiert.
4) Die geplante Radverkehrsführung entlang der Maximilianstraße wird weiter geplant.
5) Für die örtliche Szene wird unter Wegnahme entsprechender Bus-Pausenplätze eine Aufenthaltsfläche zwischen Pausenplätzen, Fahrradrampe und Südunterführung (sogenannte Dreiecksfläche) eingerichtet. Sollte die Fläche seitens der Szene nicht angenommen werden, ist die nachträgliche Einrichtung des Pausenplatzes für den Bus zu gewährleisten. Entsprechende Kapazitäten für Bus-Pausenplätze sind weiterhin am Kaiserplatz vorzuhalten und dort barrierefrei auszubauen.
Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Ein politischer Beschluss ist erforderlich, der die Planungsgrundlage für die weiteren Planungsphasen darstellt. So lange dieser nicht vorliegt, kann keine inhaltliche Bearbeitung des Projektes erfolgen und es kommt zu Verzögerungen im Planungsablauf. Aus einer Verzögerung würden zudem auch Kostensteigerungen bspw. durch die allgemeine Preisentwicklung im Bausektor entstehen.
Aufgrund eines Workshops zwischen Politik, beauftragtem Planungsbüro und Verwaltung am 14.01.2024 und ggf. daraus resultierenden Ergebnissen, die in der Beschlussvorlage Beachtung finden müssen, konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingereicht werden.
Im Zeitraum vom 17.05.2024 bis 01.08.2024 fand die Beteiligungsphase der Bonner Bürger*innen sowie relevanter Stakeholder zur Neuplanung ZOB statt. Grundlage für die Beteiligung war der getroffene Beschluss zur Vorentwurfsplanung in der Ratssitzung am 14.03.2024.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage __DS 232044-04__ über die Bestandteile der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Das g
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Begründung
in der Beschlussvorlage verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Seitens der Politik wurden zwei Rückfragen bzgl. der Beschlussvorlage an die Verwaltung gestellt, zu denen ergänzend Folgendes mitgeteilt wird:
Zu 1)
Die Mitzeichnungsdaten der einzelnen Fachämter und Dezernate betreffen interne Arbeitsabläufe der Verwaltung. Einzig maßgebliches Datum ist das der Freigabe durch die Oberbürgermeisterin.
Zu 2)
Es wird auf die Dringlichkeitsbegründung in der Beschlussvorlage verwiesen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Ziel ist die Gewährleistung einer technikunabhängigen, jederzeit nutzbaren Wegeverbindung. Die Planung ist so anzupassen, dass diese Rampe als zusätzlicher Rettungsweg dienen kann und eine Redundanz zu den Aufzügen schafft, auch wenn die Steigung nicht offiziell als barrierefrei gelten kann. Die Rampe ist gestalterisch in das Gesamtbild des ZOB zu integrieren, ohne die Aufenthaltsqualität und Verkehrsführung zu beeinträchtigen.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltungsvorlage wird zunächst nicht beschlossen, sondern unter Berücksichtigung folgender Maßgaben überarbeitet:
· Fußverkehr und restlicher Verkehr werden über eigene Ebenen getrennt, flächenmäßige Maximierung der
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß dem Beschlussauszug zu TOP 6.2 der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2025 sollte seitens der Verwaltung für die Ratssitzung am 08.05.2025 folgende Frage beantwortet werden:
Wird durch das neue Parkhaus, das an der Quantiusstraße geplant worden ist und durch das ein Angebot von 767 Fahrradparkplätzen geschaffen werden soll, das neue unterirdische Parkhaus verzichtbar?
„ Die Verwaltung geht davon aus, dass neben den in der Quantiusstraße vorhandenen und geplanten Fahrradabstellmöglichkeiten weitere Stellplätze benötigt werden, da der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen noch weiter steigen wird. Die Umstellung der linken Rheinstrecke auf ein neues elektronisches Stellwerk, die Sanierung der Strecke im Jahr 2028 und die Elektrifizierung der Voreifelbahn sollen zu mehr Pünktlichkeit, Taktverdichtungen (S 23) und einem insgesamt stabileren Angebot im Regionalverkehr führen, welches dann auch mehr Menschen für einen Umstieg auf den ÖPNV motivieren wird. Hierdurch wird die Bedeutung eines Vor- und Nachtransports zum HBF noch größer und eine Nachfrage nach geeigneten und sicheren Fahrradabstellplätzen steigen. Das geplante Parkhaus in der Quantiusstraße deckt zusammen
_Gekürzt._