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242295 · 2025-07-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit Beschluss der Bezirksvertretung (DS __221601__ ) vom 15.11. 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Umwandlung des Naturrasen- Kleinspielfeldes in ein Kunstrasen-Großspielfeld sowie die Ertüchtigung der Basketballanlage im Sportpark Wasserland zu planen, hierfür die Kosten zu berechnen und die Ergebnisse dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung vorzulegen.
Das vorhandene Rasen-Kleinspielfeld ist aus den folgenden Gründen nur noch bedingt für den Trainingsbetrieb der im Wasserland ansässigen Ballsportvereine geeignet:
Der Platz soll zukünftig die gestiegenen Bedarfe der Fußballabteilung des SC Fortuna Bonn 1904/05 e.V. als auch der Hockeyab
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die nachfolgend aufgeführten Ansätze für die Maßnahme „Sportanlage Wasserland, Umwandlung Naturrasen-Kleinspielfeld in Kunstrasen-Trainingsspielfeld, sowie Ertüchtigung Basketballanlage“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR werden entsperrt:
Finanzstelle: 5520608011000
Bezeichnung: Sportanlage Wasserland
Finanzposition: 78.5300
Haushaltsrest aus 2025:
902.610 EUR
Ansatz 2026:
1.300.000 EUR
Beschlussvorschlag
Die nachfolgend aufgeführten Ansätze für die Maßnahme „Sportanlage Wasserland, Umwandlung Naturrasen-Kleinspielfeld in Kunstrasen-Trainingsspielfeld, sowie Ertüchtigung Basketballanlage“ mit Gesamtkosten höher als 250.000, - EUR werden entsperrt:
Finanzstelle: 5520608011000
Bezeichnung: Sportanlage Wasserland
Finanzposition: 78.5300
Haushaltsrest aus 2025: 902.610 EUR
Ansatz 2026: 1.300.000 EUR
Begründung
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 02.09.2025 die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsphasen zu beauftragen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Einleitung des Vergabeverfahrens für diese Maßnahme einzuleiten (DS __242295__ ). Nachdem die Planung entsprechend gediehen ist und die Genehmigungen vorliegen, beabsichtigt die Verwaltung, in Kürze das Vergabeverfahren einzuleiten. Dazu ist die vollständige Entsperrung des Budgets, bestehend aus den (zur Übertragung beantragten) Haushaltsresten aus 2025 und dem Haushaltsansatz 2026, erforderlich. Die Schätzkosten betragen rd. 2, 2 Mio EUR, wobei rd. 300.000 EUR auf die Planung und rd. 1, 9 Mio EUR auf die Maßnahme selbst entfallen.