Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020809) # Sportanlage Wasserland, Umwandlung Naturrasen-Kleinspielfeld in Kunstrasen-Trainingsspielfeld, sowie Ertüchtigung Basketballanlage 242295 · 2025-07-09 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Dem vorliegenden Entwurf zur Umwandlung des Naturrasen-Kleinspielfeldes in ein Kunstrasen-Trainingsspielfeld sowie der Ertüchtigung des Basketballspielfeldes im Sportpark Wasserland wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsphasen zu beauftragen, die erforderliche Genehmigung zur Gewässerbenutzung einzuholen und das Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn einzuleiten. ## Beschlussvorschlag 1. Dem vorliegenden Entwurf zur Umwandlung des Naturrasen-Kleinspielfeldes in ein Kunstrasen-Trainingsspielfeld sowie der Ertüchtigung des Basketballspielfeldes im Sportpark Wasserland wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsphasen zu beauftragen, die erforderliche Genehmigung zur Gewässerbenutzung einzuholen und das Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn einzuleiten. ## Begründung Mit Beschluss der Bezirksvertretung (DS [__221601__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2007908) ) vom 15.11. 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Umwandlung des Naturrasen- Kleinspielfeldes in ein Kunstrasen-Großspielfeld sowie die Ertüchtigung der Basketballanlage im Sportpark Wasserland zu planen, hierfür die Kosten zu berechnen und die Ergebnisse dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung vorzulegen. Das vorhandene Rasen-Kleinspielfeld ist aus den folgenden Gründen nur noch bedingt für den Trainingsbetrieb der im Wasserland ansässigen Ballsportvereine geeignet: - Belag und Ausstattung sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. - Der Rasen ist lückenhaft, uneben und wird immer wieder von Kaninchen beschädigt. - Besonders in den Wintermonaten kann der Platz nur sehr eingeschränkt benutzt werden, da der Rasen bei Nässe nicht mehr bespielt werden kann. - Die Ballfangzäune sind beschädigt und lückenhaft. - Die Entwässerung ist ungeregelt. - Die Bewässerungsanlage ist nicht mehr geregelt einsatzbereit. Der Platz soll zukünftig die gestiegenen Bedarfe der Fußballabteilung des SC Fortuna Bonn 1904/05 e.V. als auch der Hockeyab _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-07-09 · Sportausschuss · ungeändert beschlossen - 2025-09-02 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2026-03-04 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 242295-01 Entsperrung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung der Maßnahme "Sportanlage Wasserland, Umwandlung Naturrasen-Kleinspielfeld in Kunstrasen-Trainingsspielfeld, sowie Ertüchtigung Basketballanlage" {#nv-2025398} **Sachverhalt** Die nachfolgend aufgeführten Ansätze für die Maßnahme „Sportanlage Wasserland, Umwandlung Naturrasen-Kleinspielfeld in Kunstrasen-Trainingsspielfeld, sowie Ertüchtigung Basketballanlage“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR werden entsperrt: Finanzstelle: 5520608011000 Bezeichnung: Sportanlage Wasserland Finanzposition: 78.5300 Haushaltsrest aus 2025: 902.610 EUR Ansatz 2026: 1.300.000 EUR **Beschlussvorschlag** Die nachfolgend aufgeführten Ansätze für die Maßnahme „Sportanlage Wasserland, Umwandlung Naturrasen-Kleinspielfeld in Kunstrasen-Trainingsspielfeld, sowie Ertüchtigung Basketballanlage“ mit Gesamtkosten höher als 250.000, - EUR werden entsperrt: Finanzstelle: 5520608011000 Bezeichnung: Sportanlage Wasserland Finanzposition: 78.5300 Haushaltsrest aus 2025: 902.610 EUR Ansatz 2026: 1.300.000 EUR **Begründung** Die Bezirksvertretung Bonn hat am 02.09.2025 die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsphasen zu beauftragen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Einleitung des Vergabeverfahrens für diese Maßnahme einzuleiten (DS [__242295__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2020809) ). Nachdem die Planung entsprechend gediehen ist und die Genehmigungen vorliegen, beabsichtigt die Verwaltung, in Kürze das Vergabeverfahren einzuleiten. Dazu ist die vollständige Entsperrung des Budgets, bestehend aus den (zur Übertragung beantragten) Haushaltsresten aus 2025 und dem Haushaltsansatz 2026, erforderlich. Die Schätzkosten betragen rd. 2, 2 Mio EUR, wobei rd. 300.000 EUR auf die Planung und rd. 1, 9 Mio EUR auf die Maßnahme selbst entfallen. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3070759&OTYP=41))