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242299 · 2025-02-20 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich
1.Dem vorliegenden Entwurf zur Errichtung einer Parkour-Sportanlage auf einer Parkplatzfläche unter der Friedrich- Ebert- Brücke (Nordbrücke) im Bereich zwischen Karl-Legien-Straße, Salierweg, Römerstraße und Eduard-Spoelgen-Straße wird zugestimmt.
Die Verwaltung ist mit dem Beschluss des Sportausschusses vom 09.03.2023 ( __DS 221697-52__ ) beauftragt worden, eine sportliche Nutzung der Flächen unter der Bundesautobahn 565 (Nordbrücke) zwischen Bonn-Castell und Bonn–Auerberg zu planen und umzusetzen. Hierfür sind der Verwaltung investive Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung gestellt worden. In die Planung sollten Jugendliche einbezogen werden. Das Konzept sollte eine modulare Bauweise beinhalten und somit auch zukünftige Erweiterungen ermöglichen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die versiegelte Fläche in dem urbanen Raum unterhalb der Nordbrücke besonders für die Sportarten Parkour und Skaten sowie für den vereinsungebundenen Sport und insbesondere für die Bewegungsbedürfnisse von jungen Menschen geeignet.
Die Verwaltung hatte das Planungsbüro Trace Space beauftragt, welches auf die Planungen für Parkour- und Bewegungsraumgestaltung spezialisiert ist. Das Büro hat unter Beteiligung der örtlichen Parkourszene eine Anlage entworfen, die den inneren Bereich der Parkplätze ausfüllt sowie durch ihre Modulbauweise erweiterungs- und rückbaufähig ist. Die Parkour
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Sachverhalt
Wie die Autobahn GmbH in Folge der Infomesse zum Neubau der Nordbrücke am 17. März mitgeteilt hat, haben bezüglich der Errichtung einer Parcoursanlage auf Flächen unterhalb der linksrheinischen Vorlandbrücke zwischen Stadt und der Autobahn GmbH bislang lediglich Vorgespräche stattgefunden, um die grundsätzliche Realisierbarkeit zu prüfen und Randbedingungen einer möglichen Anlage abzustimmen.
In diesem Zusammenhang wurde der Stadt mitgeteilt, dass die linksrheinische Vorlandbrücke in den nächsten Jahren saniert wird, auch in dem Bereich der angedachten Parkour-Fläche. Sowohl bezüglich des Baubeginns der Sanierungsarbeiten als auch zur Dauer der Bauarbeiten sind zum aktuellen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen möglich. Es ist laut Autobahn GmbH nicht ausgeschlossen, dass erste Arbeiten an der Vorlandbrücke im Jahr 2026 denkbar sind. Dies sei der Stadt entsprechend so mitgeteilt worden. Während der Baumaßnahme müsse der Parkour mit großer Wahrscheinlichkeit wieder abgebaut werden; abhängig von der konkreten Sanierungsmaßnahme ist nach Auskunft der Autobahn GmbH ein Wiederaufbau ggf. auch nicht mehr möglich (z.B. bei einem Gerüst). Der Parkour hätte somit ggf. keine lange Standzei
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren gebeten zu prüfen, ob es für die Errichtung einer Parkouranlage in Bonn-Castell (DS. __242299__ - Errichtung einer Parkour-Sportanlage unter der Friedrich-Ebert-Brücke) nachhaltigere und ggf. schneller zu realisierende Standorte im Stadtteil - bspw. neben dem Römerbad - gibt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Sportverwaltung ist bzgl. der Errichtung einer Parkour-Sportanlage im Austausch mit der Autobahn-GmbH. Ein konkreter Sanierungsbeginn der Friedrich-Ebert-Brücke wurde in den Gesprächen bisher nicht benannt. Die Verwaltung wird daher vorerst an den Planungen festhalten, zumal die Anlage beweglich konzipiert wurde und jederzeit ab- und wiederaufbaubar ist.
Beschlussvorschlag
Die Parkour-Sportanlage wird vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung auf dem Gelände des Sportparks Nord, An der Josefshöhe, errichtet.
Begründung
Mit Beschluss vom 11.03.2025 wurde der Errichtung einer Parkour-Sportanlage auf einer Parkplatzfläche unter der Friedrich-Ebert-Brücke im Bereich zwischen Karl-Legien-Straße, Salierweg, Römerstraße und Eduard-Spoelgen-Straßen zugestimmt (DS 242299). Für diese Fläche ist im Frühjahr 2026 die Baugenehmigung erteilt und ein Nutzungsvertrag mit der Autobahn-GmbH abgeschlossen worden. Ebenfalls konnte das Vergabeverfahren zur Errichtung der Anlage abgeschlossen und ein Auftrag erteilt werden.
Der ursprünglich vorgesehene Bereich ist aufgrund des bevorstehenden Abrisses der Vorlandbrücke jedoch nicht mehr nutzbar. Die Autobahn-GmbH hat den Nutzungsvertrag für diese Fläche mittlerweile aufgelöst.
Die Verwaltung schlägt vor, die Parkour-Sportanlage stattdessen auf dem Gelände des Sportparks Nord , An der Josefshöhe (s. Anlage), zu errichten.
Der umliegende Bereich wird bereits als Sportfläche genutzt und befindet sich im Eigentum der Stadt Bonn. Die Anlage ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar und ist optimal an das Fahrradwegenetz angebunden. Die Verlegung führt zu keiner Mehrbelastung des städtischen Haushalts. Der Auftragnehmer ist mit der Verlegung der Anlage einv
_Gekürzt._