Originalquelle: ALLRIS-Original
242321 · 2025-02-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der
Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg (DS-Nr.
) wird aufgehoben.
Der Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg (DS-Nr. __210207__ ) wird aufgehoben.
Der Zielbeschluss (DS-Nr. __210207__ ) über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg wurde durch den Rat am 16.09.2021 gefasst. Vorgesehen waren zwei parallel zur Venner Straße orientierte zweigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss und ein zusätzlich im südlichen Grundstücksbereich angeordneter zweigeschossiger Baukörper. Die Umsetzung dieses Vorhabens hätte die Schaffung neuen Planungsrechts erfordert. Seit der Beschlussfassung durch den Rat hat die Vorhabenträgerin nicht die notwendigen Schritte zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Auf Anfrage der Verwaltung teilte die Vorhabenträgerin am 20.12.2024 schriftlich mit, dass sie das Vorhaben nicht mehr weiterverfolgen möchte.
Da eine Umsetzung des Zielbeschlusses nicht in Aussicht gestellt wird, soll der Zielbeschluss aufgehoben werden. Die Vorhabenträgerin ist darüber informiert, dass die Verwaltung hierzu eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen wird.