Originalquelle: ALLRIS-Original

Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Richtwerte für die angemessenen Bedarfe für Unterkunft 2024

242322 · 2025-01-23 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit erhält das sogenannte Schlüssige Konzept 2024 zur Kenntnis. Mit diesem werden die Herleitung der aktuellen Richtwerte für die angemessenen Aufwendungen für die Bedarfe für Unterkunft erläutert und diese veröffentlicht. Das Konzept und die Richtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Bonn unter __https://www.bonn.de/themen-entdecken/soziales-gesellschaft/angemessene-miethoehen-in-bonn.php__ veröffentlicht.

Erstmalig wurde mit dem schlüssigen Konzept 2024 ergänzend zum üblichen Verfahren das sogenannte iterative Verfahren angewandt. Hiermit wird sichergestellt, dass am aktuellen Bonner Wohnungsmarkt in jeder Wohnungsgrößenkategorie eine nennenswerte Anzahl von Wohnungen (mindestens jede dritte angebotene Wohnung) zur jeweiligen Angemessenheitsmiete verfügbar ist.

Die neuen Bonner Richtwerte liegen weitestgehend oberhalb derjenigen Städte in NRW, die neben Bonn sowohl im Bedarfs- als auch im Preisniveau klar herausstechen, nämlich Düsseldorf, Köln und Münster. Auch die Richtwerte aller Gemeinden des Rhein-Sieg-Krei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge