Originalquelle: ALLRIS-Original
242327 · 2025-02-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße wird zugestimmt.
Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße wird zugestimmt.
Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Beschlussvorlage ist dringlich, da für die termingerechte Umsetzung des für die Stadt Bonn zentralen Projektes und damit verbundener Städtebauförderung der fristgerechte Abruf von Fördermitteln gefährdet wäre.
Aufgrund eines umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes konnte die Beschlussvorlage nicht vorher eingebracht werden.
Um bestmögliche Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erhalten wurde in 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt (Ds.-Nr. __210228__ ), an dem neun interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern teilgenommen hatten. Das Gesamtkonzept des Büros Planorama aus Berlin, zusammen mit VCDB Verkehrs Consult Dresden-Berlin GmbH aus Dresden, wurde von dem Preisgericht einstimmig zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen (Ds.-Nr. __211924__ ), da dieser Beitrag die räumlichen Besonderheiten dieses Rheinuferabschnittes überzeugend mit einer abweichenden Formensprache herausgearbeitet
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert den Naturschutzbeirat mit dieser Mitteilungsvorlage über die Beschlussvorlage __DS 242327__ , welche aktuell erarbeitet wird und in die Gremien eingebracht werden soll. Die Vorlage kann unter dem angegebenen Link nach Freigabe eingesehen werden.
Sachverhalt
Der Hauptausschuss hat am 07.12.2023 unter DS 231872 auf Initiative der Antragsteller einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Die Oberbürgermeisterin trägt dafür Sorge, dass
StBR Wiesner hat in der Sitzung laut Niederschriftsauszug bestätigt, dass die Antragsinhalte bereits berücksichtigt werden. Sofern bislang kein Landstromanschluss eingerichtet wurde, ist dies spätestens im Zusammenhang mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts umzusetzen, um spätere Bauarbeiten mit Beschädigung der neu errichteten Infrastruktur zu vermeiden. Angesichts des klimapolitischen Selbstverständnisses der Oberbürgermeisterin und der Ratsmehrheit sind die Antragsteller für den Fall einer bisherigen Nichtumsetzung des o.g. Beschlusses interessiert zu erfahren, warum dem Verbrennen von rund 600 – 800 Litern Diesel pro Schif
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. welcher Ausbaustandard insbesondere zur Tragfähigkeit des Unterbaus bei der von ihr vorgeschlagenen Neuerrichtung der Fahrradstraße im Vergleich zur Bestandssituation ggfls. unterschieden nach einzelnen Abschnitten zum Einsatz kommen soll,
b. warum an der Straßeneinmündung „An der Windmühle“ und in Verlängerung der Straße „Rosental“ kein gesicherter
_Gekürzt._