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Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt

242327 · 2025-02-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße wird zugestimmt.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:

Die Beschlussvorlage ist dringlich, da für die termingerechte Umsetzung des für die Stadt Bonn zentralen Projektes und damit verbundener Städtebauförderung der fristgerechte Abruf von Fördermitteln gefährdet wäre.

Aufgrund eines umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes konnte die Beschlussvorlage nicht vorher eingebracht werden.

Um bestmögliche Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erhalten wurde in 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt (Ds.-Nr. __210228__ ), an dem neun interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern teilgenommen hatten. Das Gesamtkonzept des Büros Planorama aus Berlin, zusammen mit VCDB Verkehrs Consult Dresden-Berlin GmbH aus Dresden, wurde von dem Preisgericht einstimmig zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen (Ds.-Nr. __211924__ ), da dieser Beitrag die räumlichen Besonderheiten dieses Rheinuferabschnittes überzeugend mit einer abweichenden Formensprache herausgearbeitet

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

242327-01 Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung informiert den Naturschutzbeirat mit dieser Mitteilungsvorlage über die Beschlussvorlage __DS 242327__ , welche aktuell erarbeitet wird und in die Gremien eingebracht werden soll. Die Vorlage kann unter dem angegebenen Link nach Freigabe eingesehen werden.

242327-02 AA BBB-Änderungsantrag: Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat am 07.12.2023 unter DS 231872 auf Initiative der Antragsteller einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Die Oberbürgermeisterin trägt dafür Sorge, dass

StBR Wiesner hat in der Sitzung laut Niederschriftsauszug bestätigt, dass die Antragsinhalte bereits berücksichtigt werden. Sofern bislang kein Landstromanschluss eingerichtet wurde, ist dies spätestens im Zusammenhang mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts umzusetzen, um spätere Bauarbeiten mit Beschädigung der neu errichteten Infrastruktur zu vermeiden. Angesichts des klimapolitischen Selbstverständnisses der Oberbürgermeisterin und der Ratsmehrheit sind die Antragsteller für den Fall einer bisherigen Nichtumsetzung des o.g. Beschlusses interessiert zu erfahren, warum dem Verbrennen von rund 600 – 800 Litern Diesel pro Schif

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
  1. Die Oberbürgermeisterin legt dar, ob sie den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses DS 231872 „Rheinanleger für Flusskreuzfahrtschiffe“ zwischenzeitlich umgesetzt und Steiger 15 mit einem leistungsstarken Landstromanschluss ausgestattet hat und wenn nein, warum dies bislang nicht geschehen und ob der Landstromanschluss des Steigers wenigstens Bestandteil der ausführungsreifen Entwurfsplanung ist.
  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine ausführungsreife Entwurfsplanung vorzulegen, die ausschließlich die bislang vorhandene und bereits als Fahrradstraße ausgewiesene Fahrbahn nutzt.
  1. Die Oberbürgermeisterin legt darüber hinaus dar,

a. welcher Ausbaustandard insbesondere zur Tragfähigkeit des Unterbaus bei der von ihr vorgeschlagenen Neuerrichtung der Fahrradstraße im Vergleich zur Bestandssituation ggfls. unterschieden nach einzelnen Abschnitten zum Einsatz kommen soll,

b. warum an der Straßeneinmündung „An der Windmühle“ und in Verlängerung der Straße „Rosental“ kein gesicherter

_Gekürzt._

Dokumente