Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020874) # Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord 242332 · 2025-04-01 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord, verkauft die Stadt Bonn nach Vorliegen der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses 500.070 Ökopunkte (Methode FROELICH & SPORBECK) an die Autobahn GmbH des Bundes zu einem Preis von 1.190.226,64 €. 2. Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafzspflege (gem. § 15 (6) BNat SchG), eingesetzt, damit die Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann. ## Beschlussvorschlag 1. Zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord, verkauft die Stadt Bonn nach Vorliegen der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses 500.070 Ökopunkte (Methode FROELICH & SPORBECK) an die Autobahn GmbH des Bundes zu einem Preis von 1.190.226, 64 €. 2. Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafzspflege (gem. § 15 (6) BNat SchG), eingesetzt, damit die Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann. ## Begründung Die Autobahn GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Die Autobahn GmbH hat für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich Mitte 2025 vorliegen. Mit diesem Vorhaben sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des §14 ff BNat SchG sowie § 30 Absatz 1 LNat SchG NRW verbunden, die kompensiert werden müssen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) hat trotz umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen einen Kompensationsbedarf in Höhe von 166.690 Ökopunkten (LANUV-Methodik) ermittelt. Wegen der Lage im Siedlungsbereich stehen ortsnah keine Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, vereinbart, dass der Kompensationsbedarf aus o.g. Vorhaben über das städtische Ökokonto ausgeglichen werden soll. Dadurch erfolgt die Kompensation im Bonner Stadtgebiet, wo der Eingriff auch passiert. Stimmt die Stadt dem Verkauf von Ökopunkten nicht zu, könnte die Autobahn GmbH die Ökopunkte über andere, _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2025-05-08 · Rat · geändert beschlossen - 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 242332-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-NordAntrag zur Vorlage 242332 {#nv-2022236} **Sachverhalt** Eine Anhebung des Laubmischwaldanteils im Kottenforst soll durch Naturverjüngung erfolgen. **Beschlussvorschlag** Zukünftig werden keine Maßnahmen im Kottenforst durch ökologische Aufwertung von Waldflächen durch Vermehrung von Laubmischwald mehr vorgenommen. Ein Teil der Ökopunkte kann zum Beispiel zur ökologischen Aufwertung der Rheingärten verwendet werden, wie bspw. durch das Anlegen von Blühstreifen an Wegrändern von Äckern. ### 242332-02 Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord {#nv-2029185} **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf von 500.070 Ökopunkten (Bilanzierung nach Froelich & Sporbeck) zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn Nord, an die Autobahn GmbH zu einem Preis von 1.190.226, 64 € zeitnah durchzuführen, auch bevor der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. **Begründung** Der Rat der Stadt Bonn hat mit seinem Beschluss vom 08.05.2025 (DS [__242332__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2020874) ) dem Verkauf von 500.070 Ökopunkten (Bilanzierung nach Froehlich & Sporbeck) zu einem Preis von 1.190.226, 64 €, vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses, zugestimmt. Mit einem Schreiben vom 25.07.2025 sicherte die Stadt Bonn der Autobahn GmbH den Verkauf der Ökopunkte zu. Aufgrund von Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren konnte der Verkauf bislang noch nicht vollzogen werden. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch in Bearbeitung und liegt noch nicht vor. Die Autobahn GmbH hat die entsprechenden Finanzmittel fest für dieses Projekt eingeplant und entsprechende Mittel reserviert. Diese müssen nun eingesetzt werden, solange sie verfügbar und zweckgebunden abrufbar sind. Eine zeitnahe Abwicklung des Verkaufs ist daher erforderlich. Die Autobahn GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Mit diesem Vorhaben sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des §14 ff. BNat SchG sowie § 30 LNat SchG NRW verbunden, die kompensiert werden _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2949255&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3202084&OTYP=41))