Originalquelle: ALLRIS-Original
242338 · 2025-01-29 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Elke Melzer Inge Stauder Sebastian Simon Schmidt CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
In der Sitzung am 05. Juni 2024 hat sich die Bezirksvertretung mehrheitlich für die Durchführung des Caracciola Cups im Mehlemer Drachensteinpark ausgesprochen. Die beliebte Oldtimer-Schau im Rahmen von Rhein in Flammen besteht bereits seit 30 Jahren und ist sehr nachgefragt. Der Veranstalter hat Ende September über die Veranstaltungskoordination einen Antrag zur Durchführung der Veranstaltung am ersten Maiwochenende eingereicht. Für die Durchführung des Caracciola Cups ist der gesamte Organisationsaufwand, u.a. für die Zu- und Ausfahrten der Oldtimer, recht hoch.
Auch für andere Veranstaltungen wie z.B. die After-Zoch-Party in Mehlem am 21.02.2024 und am 22.02.2024 müssen rechtzeitig aufwendige Vorbereitungen getroffen werden (Organisation von Mobiliar, Getränkeausschank, Unterhaltungsmusik, Beschaffung und Aufbau von Technik, Sicherheitsmaßnahmen etc.).
Die ehrenamtlichen Veranstalter benötigen eine gute Unterstützung der Stadtverwaltung ohne unangemessene Auflagen, die man nicht mehr erfüllen kann.
Der Organisationsaufwand zur Genehmigung der Veranstaltungen ist auch insgesamt recht hoch, da viele Ämter beteiligt werden. Die Antragsteller müssen sich nach der ersten Antragste
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Der am 29.01.2025 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg, welcher die „Fristgerechte und vereinfachte Genehmigungen von Veranstaltungen, u.a. des Caracciola Cups und der After-Zoch-Party in Mehlem" (DS
) betrifft, wird aufgehoben.
Beschlussvorschlag
Der am 29.01.2025 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg, welcher die „Fristgerechte und vereinfachte Genehmigungen von Veranstaltungen, u.a. des Caracciola Cups und der After-Zoch-Party in Mehlem" (DS __242338__ ) betrifft, wird aufgehoben.
Begründung
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 29.01.2025 ist gemäß § 37 Abs. 6 S.5 i. V. mit § 54 Abs. 3 S. 1 und § 54 Abs. 2 S. 1 - 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu beanstanden, da er gegen geltendes Recht verstößt.
Zur ausführlichen Begründung wird auf das beigefügte Schreiben verwiesen.
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Der gefasste Beschluss vom 29.01.2025 hatte folgenden Wortlaut:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der am 29.01.2025 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg, welcher die „Fristgerechte und vereinfachte Genehmigungen von Veranstaltungen, u.a. des Caracciola Cups und der After-Zoch-Party in Mehlem" (DS
) betrifft, wird aufgehoben.
Beschlussvorschlag
Der am 29.01.2025 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg, welcher die „Fristgerechte und vereinfachte Genehmigungen von Veranstaltungen, u.a. des Caracciola Cups und der After-Zoch-Party in Mehlem" (DS __242338__ ) betrifft, wird aufgehoben.
Begründung
Zur Begründung wird auf das Schreiben unter der __DS 242338-02__ verwiesen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat die Aufhebung des Beschlusses am 11.03.2026 abgelehnt, sodass die Entscheidung nun dem Stadtrat gemäß § 37 Abs. 6 S. 5 i.V.m. § 54 Abs. 3 GO NRW obliegt.