Originalquelle: ALLRIS-Original
252359 · 2025-05-21 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zur 202. Flächennutzungsplanänderung Deutschherrenstraße muss aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden.
In der Zeit vom 03.05 bis 03.06.2024 fand die Offenlage der Unterlagen zur 202. FNP Änderung gem. § 3 (2) BauGB nach Beschluss im Rat am 23.03.2023 ( __DS-Nr. 222442__ ) statt. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 01.05.2024 im Amtsblatt, wodurch die Wochenfrist zur Bekanntmachung gem. § 3 (2) BauGB nicht eingehalten wurde. Dies stellt einen Formfehler dar und hat zur Folge, dass die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde, die am 26.09.2024 vom Rat beschlossene Flächennutzungsplanänderung ( __DS Nr. 241222__ ) nicht ge nehmigt.
Heilungsmöglichkeit
Mittels rechtskonformer Wiederholung der Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und dem damit verbundenen Verfahren einschließlich Beschlussfassung des Rats über die Abwägung und den Feststellungsbeschluss kann der Fehler im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 (4) BauGB geheilt wer
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._