Originalquelle: ALLRIS-Original
252387 · 2025-05-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.050 m 2 geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (> 800 m 2 Verkaufsfläche) überschritten.
Mit Beschluss des Rates vom 16.09.2021 ( DS-Nr. 210216 ) wurde dem Antrag der Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gefolgt und damit der Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen zugestimmt.
Ziel des Verfahrens ist es, auf den Planungsgrundstücken einen neuen Lebensmittelvollsortimenter mit darüberliegender viergeschossiger Wohnbebauung zu errichten und das Bestandsgebäude, in dem sich derzeit der Lebensmittelvollsortimenter befindet, zu modernisieren und um ein Geschoss aufzustocken (siehe Anhang 1).
Der Grund für die Erweiterung des Heiderhof Centers
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird gebeten, gemäß dem Zielbeschluss zum B-Plan 6914-1 vom 16.09.21 den Erhalt weiterer, möglichst vieler Bäume zu prüfen. In der Maßgabe zu diesem Beschluss hieß es: Der Erhalt des Baumbestands insbesondere im Umfeld der westlichen kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, gemäß dem Zielbeschluss zum B-Plan 6914-1 vom 16.09.21 den Erhalt weiterer, möglichst vieler Bäume zu prüfen. In der Maßgabe zu diesem Beschluss hieß es: Der Erhalt des Baumbestands insbesondere im Umfeld der westlichen kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden.
Begründung
erfolgt mdl. falls erforderlich.
Sachverhalt
Das Heiderhof-Center hat als zentrale Nahversorgungs-, Begegnungs- und Infrastrukturfläche eine herausgehobene Bedeutung für den Stadtteil. Die CDU begrüßt die geplante Sanierung und Weiterentwicklung ausdrücklich – diese muss jedoch dauerhaft tragfähig, klimaangepasst und sozial wie funktional zukunftsfähig ausgestaltet sein. Das Vorhaben braucht klare Zielvorgaben – etwa bei Stellplätzen, Nahversorgung und Begrünung.
Die CDU-Bezirksfraktion begrüßt grundsätzlich eine bessere Nahversorgung auf dem Heiderhof sowie die Schaffung von weiterem Wohnraum.
Wir sehen durchaus noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für einen erhöhten Grünflächenanteil zu erhöhen. Beim Bebauungsplan wird bereits darauf hingewiesen, dass die Außenanlagen, die nicht durch Wege oder Parkplätze belegt sind, auf kleinen Teilflächen begrünt werden sollen.
Für die neuen Bewohner*innen stehen insgesamt nur 18 Parkplätze bei 36 Wohneinheiten zur Verfügung. Außerdem sollte auch für alle Nutzenden des zukünftigen Versorgungszentrums eine ausreichende Anzahl an Pkw-Plätzen bereitgestellt werden.
Zur Starkregenvorsorge sind alle Risikofaktoren zu untersuchen, um größere Schäden bei Überflutungen zu vermeiden.
Wünsch
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die bestehende Gesamtzahl an Pkw-Stellplä
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Änderungsantrag DS Nr. __252387-02 AA__ : zu 1.) Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22 Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu begrünen.
Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme __252387-03 ST__ zu dem Änderungsantrag __252387-01 AA__ ist darauf hinzuweisen, dass die Grundstücksfläche bereits durch die Neuplanung ausgenutzt ist und wenig Gestaltungsspielraum vorhanden ist. Ob weitere Ersatzpflanzungen möglich sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Für den Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind Flachdächer mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Fassadenbegrünung von fensterlosen Fassadenber
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das Heiderhof-Center hat als zentrale Nahversorgungs-, Begegnungs- und
Infrastrukturfläche eine herausgehobene Bedeutung für den Stadtteil. Die CDU begrüßt die geplante Sanierung und Weiterentwicklung ausdrücklich – diese muss jedoch dauerhaft tragfähig, klimaangepasst und sozial wie funktional zukunftsfähig ausgestaltet sein. Das Vorhaben braucht klare Zielvorgaben – etwa bei Stellplätzen, Nahversorgung und Begrünung.
Die CDU-Bezirksfraktion begrüßt grundsätzlich eine bessere Nahversorgung auf dem Heiderhof sowie die Schaffung von weiterem Wohnraum.
Wir sehen durchaus noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für einen erhöhten Grünflächenanteil zu erhöhen. Beim Bebauungsplan wird bereits darauf hingewiesen, dass die Außenanlagen, die nicht durch Wege oder
Parkplätze belegt sind, auf kleinen Teilflächen begrünt werden sollen.
Für die neuen Bewohner*innen stehen insgesamt nur 18 Parkplätze bei 36
Wohneinheiten zur Verfügung. Außerdem sollte auch für alle Nutzenden des zukünftigen Versorgungszentrums eine ausreichende Anzahl an Pkw-Plätzen bereitgestellt werden.
Zur Starkregenvorsorge sind alle Risikofaktoren zu untersuchen, um größere
Schäden bei Überflutungen zu vermeiden.
Wü
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22 Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu begrünen.
Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann.
Die bestehende Gesamtzahl an Pkw-Stell
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Baumbewertung der Gräfe Garten- und Landschaftsbau GmbH vom 15.01.2025 ist der Stellungnahme beigefügt. In dieser ist die Verschiebung des Neubaukörpers in Richtung Osten noch nicht berücksichtigt. Die Verschiebung des Neubaus nach Osten begründet sich darin eine attraktive Eingangssituation für die künftigen Bewohnenden und mehr unversiegelte Fläche auf dem Grundstück zu schaffen. Die Baumbewertung wird aber unverändert zum gleichlautenden Ergebnis kommen:
Insgesamt wurden 40 Bäume in der Baumbewertung erfasst. Bei der Umsetzung der aktuellen Planung müssen 22 Bäume für das Vorhaben gefällt werden, weil sie sich im unmittelbarem Bauraum oder auf den Flächen der künftigen Anlieferzone und Zufahrten zur Tiefgarage befinden. Die zur Fällung vorgesehen Bäume sind nach Einschätzung des Baumgutachters überwiegend den Vitalitätsstufen 3-4 zugeordnet. Davon fallen 9 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Innerhalb des Plangebiets werden dafür auf gewachsenem Boden außerhalb von Tiefgaragen Ersatzpflanzungen von insgesamt 16 Bäumen durchgeführt. Die aktuelle Planung sieht unmittelbar um den zu errichteten Neubau 11 Ersatzpflanzungen vor und weitere 5 Bäume zur Gestalt
_Gekürzt._
Sachverhalt
Im Ratsbeschluss vom 16.09.2021 zum Zielbeschluss, der aus dem zuvor im Ausschuss Wohnen-Planung und Bauen vom 02.09.2021 getroffenen Beschluss resultiert, wurde lediglich mit folgender zusätzlichen Maßgabe zugestimmt :
"1. Der Erhalt des Baumbestands insbesondere im Umfeld der westlichen kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden."
Diese Maßgabe wird mit der vorgelegten Planung komplett ignoriert.
Die Grenze des im Übersichtsplans für den Geltungsbereich des B-Plans wurde deutlich nach Norden verschoben. Eigentlich war davon ausgegangen worden, dass der Abstand eines möglichen Baukörpers zur nördlichen Wohnbebauung deutlich größer ist, so dass eine Gefährdung der Baumgruppe ausgeschlossen gewesen wäre.
Beschlussvorschlag
Dem vorliegenden Beschluss wird unter folgender Bedingung zugestimmt:
Der Baukörper des neuen Heiderhof Centers 2 ist so zu verschieben oder umzuplanen, dass die nördlich gelegene Baumgruppe, die sich oberhalb des jetzt bestehenden westlichen Parkplatzes bzw. südlich der 9-geschossigen Wohnbebauung befindet, erhalten werden kann.
Sachverhalt
) wird aufgehoben.
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
wird
in der nachstehenden abgeänderten Form zugestimmt:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Begründung
Damit das Vorhaben zur Stärkung des Zentrums vom Ortsteil Heiderhof sowie zur Schaffung von dringend benötigten Wohnraum umgesetzt werden kann, werden die Beschlusspunkte 8 und 9 aus dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof vom 08.07.2025 zurückgenommen. Die in Rede stehenden Beschlusspunkte sind aus Sicht des Vorhabenträgers nicht umsetzbar und in seinem Schreiben vom 28.07.2025 (siehe Anlage 1) hat er dazu Folgendes mitgeteilt:
„Bei Fortbestand sehen wir uns daher nicht in der Lage, dieses Projekt wirtschaftlich zu realisieren und müssen dann die weiteren Planungen für eine sinnvolle und zur Stärkung des Standorts notwendige Erweiterung des Heiderhof Center einstellen. Die Chance zur zukunftsorientierten Umnutzung des derzeit als Parkplatz versiegelten, städtischen Grundstücks wie auch die Errichtung dringend benötigten, geförderten Wohnraums bleibt dann ungenutzt.“
__Die ursprüngliche Beschlussvorlage__ __(DS-Nr.__ __252387__ ) __der Verwaltung lautete: __
_Gekürzt._