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252391 · 2025-02-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
__(1)…Plangebiet__
Der rd. 4, 95 ha große Planbereich des Bebauungsplans Nr. 6422-2 befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt in ca. 1, 5 km Entfernung vom Stadtzentrum. Es ist Teil von rund 29 ha gewerblich/industriell genutzter Flächen. Das Plangebiet bildet zusammen mit den Flächen innerhalb der spitz zulaufenden Trassen der Straße Am Dickobskreuz und der DB-Gleise das so genannte „Innovationsdreieck“, dessen künftige beabsichtigte städtebauliche Neuordnung in die Betrachtung des städtebaulichen Konzepts zum vorliegenden Bebauungsplan mit einbezogen wurde. Das Plangebiet wird im Südosten mit der Immenburgstraße und nordöstlich durch die Gleiskörper der DB begrenzt. Westlich grenzt das Gelände der Müllverwertungsanlage (MVA) mit dem Wertstoffhof und dem Umspannwerk Bonn-Weststadt an.
Im näheren Umfeld befinden sich westlich der Straße Am Dickobskreuz weitere diverse gewerbliche Betriebe (u.a. Fressnapf XXL, ein Elektrofachmarkt, ein Abschleppdienst, ein TEDI-Markt, das THW, ein Softwareunternehmer und der Verein für Gefährdetenhilfe -VfG sowie eine Kfz-Verwertung). Südlich der Immenburgstraße befinden sich städtische Versorgungsbetriebe der Stadtwerke, ein Bordell u
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
6422-2_Stellungnahme und Gesamtabwägung_frühz.Beteiligung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020984
Sachverhalt
Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Verfahren die Vorhabenträger um
zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich des Artenschutzes,
wie sie in der Begründung genannt werden,
zu bitten.
Hierbei handelt es sich bspw. um die Bauzeitenregelungen und Nisthilfen für Vögel (Bachstelze, Klappergrasmücke). Darüber hinaus soll der Vogelschlag an Glasfassaden effektiv vermieden und ein ökologisches Beleuchtungskonzept vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Verfahren die Vorhabenträger um zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich des Artenschutzes, wie sie in der Begründung genannt werden, zu bitten. Hierbei handelt es sich bspw. um die Bauzeitenregelungen und Nisthilfen für Vögel (Bachstelze, Klappergrasmücke). Darüber hinaus soll der Vogelschlag an Glasfassaden effektiv vermieden und ein ökologisches Beleuchtungskonzept vorgesehen werden.
Begründung
zu bitten. Hierbei handelt es sich bspw. um die Bauzeitenregelungen und Nisthilfen für Vögel (Bachstelze, Klappergrasmücke). Darüber hinaus soll der Vogelschlag an Glasfassaden effektiv vermieden und ein ökologisches Beleuchtungskonzept vorgesehen werden.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Ziffer 2. des Beschlussvorschlags wird um folgenden zweiten Satz ergänzt:
Außerdem ist der Bebauungsplan mit seiner Begründung in einer Bürger: innen-Informationsveranstaltung in der Aula der Schule am Hügel, Am Propsthof 102, vorzustellen.
Des Weiteren ist folgende Ziffer 3. aufzunehmen:
_Gekürzt._
Begründung
in einer Bürger: innen-Informationsveranstaltung in der Aula der Schule am Hügel, Am Propsthof 102, vorzustellen.
Des Weiteren ist folgende Ziffer 3. aufzunehmen:
Beschlussvorschlag
Begründung
In Ergänzung der Beschlussvorlage DS-Nr.: __252391__ wird die nachfolgende Stellungnahme vorgelegt.
Aufgrund voneinander abweichen der Ergebnisse in den Verkehrsgutachten zum Campus Endenich einerseits und der Verkehrsuntersuchung zum Innovationsdreieck andererseits, hat die Verwaltung einen Anpassungsbedarf bei den zugrundeliegenden Daten identifiziert und eine Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ als erforderlich angesehen.
Dies betraf im Wesentlichen die Berechnungen der Verkehrsqualitäten in den einzelnen Knotenpunkten nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen).
Entgegen der Erwartung der Verwaltung konnte die Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung jedoch nicht fristgerecht vor der Beratungsfolge der politischen Gremien abgeschlossen werden.
Auf Grundlage von aktuelleren Verkehrszählungen wurde im Vorfeld das städtische Verkehrsmodell fortgeschrieben, sodass die Ausgangsbelastung niedriger angesetzt werden konnte. Im Ergebnis der nunmehr vorliegenden und aktualisierten Verkehrsuntersuchung (Februar 2025)
_Gekürzt._
Begründung
In Ergänzung der Beschlussvorlage DS-Nr.: __252391__ wird die nachfolgende Stellungnahme vorgelegt.
Aufgrund voneinander abweichen der Ergebnisse in den Verkehrsgutachten zum Campus Endenich einerseits und der Verkehrsuntersuchung zum Innovationsdreieck andererseits, hat die Verwaltung einen Anpassungsbedarf bei den zugrundeliegenden Daten identifiziert und eine Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ als erforderlich angesehen.
Dies betraf im Wesentlichen die Berechnungen der Verkehrsqualitäten in den einzelnen Knotenpunkten nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen).
Entgegen der Erwartung der Verwaltung konnte die Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung jedoch nicht fristgerecht vor der Beratungsfolge der politischen Gremien abgeschlossen werden.
Auf Grundlage von aktuelleren Verkehrszählungen wurde im Vorfeld das städtische Verkehrsmodell fortgeschrieben, sodass die Ausgangsbelastung niedriger angesetzt werden konnte. Im Ergebnis der nunmehr vorliegenden und aktualisierten Verkehrsuntersuchung (Februar 2025) hat die Höhe de
_Gekürzt._