Originalquelle: ALLRIS-Original

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

252403 · 2025-03-14 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf für eine wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
  2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt.

Beschlussvorschlag

  1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf für eine wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
  2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt.

Begründung

Der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 85-90 Wohneinheiten geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (>75 Wohneinheiten) überschritten.

Mit Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 12.12.2018 (DS-Nr. __1812870__ ) wurde dem Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-2 gefolgt und damit einer wohnbaulichen Entwicklung sowie der Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte zugestimmt.

Ziel des Verfahrens ist es, die ehemals als Gärtnerei genutzte und heute brachliegende Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung zu nutzen. Neben der Wohnnutzung ist eine dreigruppige Kindertagesstätte im Plangebiet vorgesehen. Im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung soll auch ein Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs g

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252403-01 AA Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil RüngsdorfAntrag zur Vorlage 252403

Sachverhalt

Im Plangebiet wurden nach zwei artenschutzrechtlichen Prüfungen (ASP I und II) sowie einem von der Grünen BV-Fraktion beauftragten Gutachten (Aloiso 2023) drei geschützte Vogelarten festgestellt – nämlich der Star, der Sperber und der in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohte Gartenrotschwanz.

Laut ASP II müssen vor den Rodungsarbeiten verbindliche Ausgleichsmaßnahmen wie das Anbringen von Nisthilfen außerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Diese müssen nachweislich von den betroffenen Arten angenommen worden sein, um Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 BNat SchG zu vermeiden. Die Verwaltung hat dies in ihrer Stellungnahme vom 14.11.2023 bestätigt.

Das bedeutet: Ohne Nachweis einer erfolgreichen Umsiedlung dürfen keine Baumaßnahmen beginnen. Umso wichtiger ist die Einleitung und Durchführung der in der ASP II mit Auflage geforderten Maßnahmen – genau dazu wollen die Antragsteller den gegenwärtigen Stand in Erfahrung bringen.

Anlagen:

Aloisio, P. (2023), Ergebnisse der Vogelkartierung 2023 und Artenschutzrechtliche Kommentierung, vom 15.08.2023

Stadt Bonn (2023), Naturschutzfachliche Stellungnahme des Amtes 67-6 zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Ber

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten zum bisherigen Stand der Ausführung der artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahme) „Anbringung von Nisthilfen“ durch Fachpersonal sowie Nachweis der Annahme dieser durch die planungsrelevanten Arten: GARTENROTSCHWANZ, SPERBER und STAR.

252403-02 ST Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil RüngsdorfAntrag zur Vorlage 252403

Stellungnahme der Verwaltung

Bisher wurde auf dem Grundstück lediglich das ehemalige leerstehende und durch Vandalismus beschädigte Gärtnereigebäude abgebrochen.

In dem Zusammenhang wurden einige abgängige Bäume gefällt. Ansonsten wurden auf dem Grundstück noch keine Rodungen durchgeführt.

Nach Auskunft der BImA werden die Maßgaben aus der ASP II, wie das Anbringen von Nisthilfen, dann umgesetzt, wenn das B-Planverfahren weiter vorangeschritten ist. Die artenschutzbezogenen Maßnahmen werden frühzeitig vor den notwendigen Rodungen für den Baubeginn durchgeführt.

252403-03 ST Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

Stellungnahme der Verwaltung

Die BV Bad Godesberg hat die Vorlage am 09.04.2025 mit der Maßgabe vertagt, dass zunächst die Generalentwässerung abzuwarten ist. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Beschluss vor der Sommerpause bzw. Kommunalwahl unbedingt empfehlenswert.

Auf der 0, 9 ha großen Fläche soll neben mehreren Wohngebäuden eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Die BImA ist Vorhabenträgerin und plant dort rd. 90 Wohneinheiten im Niedrigpreissektor. Vor dem Hintergrund des anhaltenden hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Bonn, hat aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben aufgrund der Anzahl der geplanten Wohnungen Priorität und mögliche Verfahrensschritte sollten zügig durchgeführt werden.

Hinsichtlich der noch ausstehenden Generalentwässerungsplanung hat im Vorfeld eine Abstimmung der Vorlage mit den Fachämtern stattgefunden . Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind detaillierte Planungsinhalte noch nicht erforderlich. Es geht zunächst darum, über die Planungsabsicht und den städtebaulichen Entwurf zu informieren. Notwendig werden die Ergebnisse der Generalentwässerungsplanung erst im nächsten Verfahrensschritt der Auslegung.

Die Verwaltung ist bestrebt, den Beschlu

_Gekürzt._

252403-04 AA Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil RüngsdorfAntrag zur Vorlage 252403

Sachverhalt

Eine der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren war, dass der hintere Teil des Geländes unbebaut bleibt. Hierzu wurde im Ausschuss Wohnen-Planung-Bauen ein ÄA zur Vorlage 211229-03 beschlossen: „Die Bebauung soll sich auf den vorderen Teil des Grundstücks konzentrieren und möglichst wenig Fläche versiegeln“. Dies wurde in dem Siegerentwurf nicht berücksichtigt. Durch den genannten Wegfall der hangnahen Bebauung kann die Forderung des ÄA erfüllt werden. Der Erhöhung der Baukörper H2b/H3a/H3b/H4a/H6 um ein Vollgeschoss (nunmehr 4 Geschosse) wurde von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich der Wirkung auf die Villa Deichmann zwischenzeitlich als denkmalverträglich beurteilt. Dadurch kann der Verlust an Geschossfläche kompensiert werden, so dass dadurch im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf keine geringere Wohnfläche resultiert.

Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im beschleunigten Verfahren. Daher sind Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Ausgleich durch freiwillige Maßnahmen sollte jedoch unbedingt vorgenommen werden, da das Gelände eine große biologische Vielfalt aufweist, die droht verloren zu gehen. Das Gelände beherbergt mehrere z.T. bedrohte Vogelarten, u.a. d

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Dem weiteren Verfahren wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

1) Folgende Änderungen an der Planung werden vorgenommen: Der hintere Bereich bleibt unbebaut und wird ökologisch aufgewertet. Der rückwärtige hangparallele Baukörper H5a/H5b soll entfallen, der südliche seitliche Baukörper (H6) wird soweit vorgerückt, dass der komplette rückwärtige Grundstücksbereich als entsiegelte Fläche für naturnahe Gärten genutzt werden kann. Der Verlust von Geschossfläche kann durch die Erhöhung der Geschossigkeit der mittleren Baukörper kompensiert werden. Soweit erforderlich, kann die Gebäudestellung, die Winkel der verbleibenden einzelnen Baukörper und deren Abstände zueinander verändert werden.

2) Dem Umweltausschuss wird regelmäßig über die Umsiedlungsmaßnahmen der geschützten Arten berichtet (Gartenrotschwanz, Sperber, Star). Erst nach erfolgreichen Maßnahmen der Umsiedlung kann mit der Freimachung des Geländes und entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden.

Die Rodung der zahlreichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden, wobei für jeden gefällten Baum zwei Neupflanzungen vorgenommen werden sollen, dabei sollen die satzungsgeschützten Bäume soweit wie möglich erhalten

_Gekürzt._

252403-05 N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

Beschlussvorschlag

Die Beschlusspunkte 3, 4 und 5 aus dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf vom 08.07.2025 (DS __252403__ ) werden aufgehoben.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 85 dringend benötigten Wohneinheiten sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers voranzubringen, muss die Weiterführung des Verfahrens zeitnah beschlossen werden. Nur so kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung noch in diesem Jahr durchgeführt und ein dringend gebotener zügiger Verfahrensablauf sichergestellt werden.

Die Verwaltung konnte die Vorlage zum Vorhaben „Deichmanns Aue“ aufgrund noch bestehenden Abstimmungsbedarfs nicht mehr fristgerecht für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (AUKLA) am 14.07.2026 einbringen. Damit die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz im September erfolgen kann, ist jedoch eine vorherige Behandlung im AUKLA erforderlich.

Im Rahmen eines Gesprächstermins am 20.05.2026 zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Vertreterinnen und Vertretern der Bad Godesberger Politik sowie der Verwaltung wurden die Prüfergebnisse der im Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung formulierten Maßgaben

_Gekürzt._

252403-06 ST Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, DS 252403-05

Stellungnahme der Verwaltung

Auf dem Areal ist die Errichtung von rund 85 dringend benötigten Wohneinheiten sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Damit der Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB noch in diesem Jahr stattfinden kann, ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Die Verwaltung bittet daher den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz, vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich für das Vorhaben „Deichmanns Aue“ aufgrund aktueller Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene neue Perspektiven ergeben haben. Die nachfolgenden Ausführungen zur Durchführung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs haben keine Auswirkungen auf den vorgesehenen Zeitablauf des Bebauungsplanverfahrens oder das zugrunde liegende städtebauliche Konzept. Sie beziehen sich vielmehr ausschließlich auf die spätere bauliche Umsetzung des Vorhabens.

Die BImA beabsichtigt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen eines Stakeholder-Prozesses zur geplanten Einführung des Gebäudet

_Gekürzt._

Dokumente